Rechnung ZV: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Hauptseite > Gebühren > Rechnung ZV {{Infobox_4 | Bild = | Icon = Menüicon_Rechnung_ZV.png | Bildunterschrift = Rechnung…“) |
KHampf (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
+ | [[Datei:G91 Stammdaten.png]] | ||
+ | |||
+ | Mit dieser Programmfunktion können Abrechnungen in Mahn- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten erstellt werden. Der Abrechnungstyp eignet sich insbesondere dann, wenn neben den Gebühren des Mahnverfahrens und/oder von Vollstreckungsmaßnahmen keine Gebühren aus dem Prozessverfahren abzurechnen sind. | ||
+ | |||
+ | Für die Abrechnung kommt es nicht darauf an, ob im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen die entsprechenden Gebühren bereits als Sollstellung ohne Rechnungsnummernvergabe im Aktenkonto gebucht worden sind oder nicht. Etwaige Sollstellungen ohne Rechnungsnummer werden mit Fertigstellung der Rechnung automatisch storniert und durch die Rechnungssollstellung ersetzt. | ||
+ | |||
+ | Schließlich kann mit dieser Programmfunktion auch die Festsetzung von Vollstreckungsgebühren nach § 788 ZPO beantragt werden. | ||
==Funktionen in der Toolbar== | ==Funktionen in der Toolbar== | ||
+ | |||
+ | ===ZV-Kosten-Auswahl=== | ||
+ | |||
+ | [[Datei:g91 ZVKosten.gif]] | ||
+ | |||
+ | ===Alle auswählen=== | ||
+ | |||
+ | ===Abgerechnete Kosten=== | ||
==Funktionen im Bearbeitungsbereich== | ==Funktionen im Bearbeitungsbereich== |
Version vom 18. Mai 2017, 11:13 Uhr
Hauptseite > Gebühren > Rechnung ZV
Rechnung ZV | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Mit dieser Programmfunktion können Abrechnungen in Mahn- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten erstellt werden. Der Abrechnungstyp eignet sich insbesondere dann, wenn neben den Gebühren des Mahnverfahrens und/oder von Vollstreckungsmaßnahmen keine Gebühren aus dem Prozessverfahren abzurechnen sind.
Für die Abrechnung kommt es nicht darauf an, ob im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen die entsprechenden Gebühren bereits als Sollstellung ohne Rechnungsnummernvergabe im Aktenkonto gebucht worden sind oder nicht. Etwaige Sollstellungen ohne Rechnungsnummer werden mit Fertigstellung der Rechnung automatisch storniert und durch die Rechnungssollstellung ersetzt.
Schließlich kann mit dieser Programmfunktion auch die Festsetzung von Vollstreckungsgebühren nach § 788 ZPO beantragt werden.