Rechnung ZV

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Rechnung ZV


Kategorie: Gebühren
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

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Mit dieser Programmfunktion können Abrechnungen in Mahn- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten erstellt werden. Der Abrechnungstyp eignet sich insbesondere dann, wenn neben den Gebühren des Mahnverfahrens und/oder von Vollstreckungsmaßnahmen keine Gebühren aus dem Prozessverfahren abzurechnen sind.

Für die Abrechnung kommt es nicht darauf an, ob im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen die entsprechenden Gebühren bereits als Sollstellung ohne Rechnungsnummernvergabe im Aktenkonto gebucht worden sind oder nicht. Etwaige Sollstellungen ohne Rechnungsnummer werden mit Fertigstellung der Rechnung automatisch storniert und durch die Rechnungssollstellung ersetzt.

Schließlich kann mit dieser Programmfunktion auch die Festsetzung von Vollstreckungsgebühren nach § 788 ZPO beantragt werden.

Funktionen in der Toolbar

ZV-Kosten-Auswahl

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Alle auswählen

Damit können alle Kosten angezeigt werden.

Abgerechnete Kosten

Sollen in einer Gesamtübersicht oder für einen Kostenfestsetzungsantrag alle bisher entstandenen Vollstreckungsmaßnahmen in die Abrechnung übernommen werden, sollte diese Option verwendet werden. Die bereits abgerechneten Maßnahmen werden in der Übersicht grün dargestellt.

Haken

Hierüber können alle Positionen gewählt werden, die in der aktuellen Rechnung enthalten sein sollen.

Datum/Text

Das Programm schlägt automatisch alle Gebühren vor, die im Forderungskonto gebucht sind und bisher noch nicht abgerechnet wurden. Das Programm prüft anhand des Buchungsdatums der jeweiligen Gebühren, welcher Steuersatz für die Abrechnung berücksichtigt werden muss und weist die Nettobeträge gegebenenfalls unter Angabe des hierfür geltenden Steuersatzes aus.

Betrag

Die vorgeschlagenen Beträge entsprechen den im Forderungskonto gebuchten Beträge. Ist in diesen Beträgen Umsatzsteuer enthalten, wird diese bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Rechnungsempfänger zunächst aus dem vorgeschlagenen Betrag herausgerechnet.

gebucht

In dieser Spalte wird angezeigt, ob die in der Auswahl dargestellten Gebühren bereits im Aktenkonto ohne Rechnungsnummer gebucht wurden. Die Buchung dieser Sollstellungen im Aktenkonto wird mit Fertigstellung der Abrechnung automatisch korrigiert.

Sind zusätzlich auch die bereits abgerechneten Kosten eingeblendet, wird dies in dieser Spalte durch einen Haken noch einmal verdeutlicht.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

KFA nach § 788 ZPO

Wurde diese Option als erstes gewählt, kann die Festsetzung der Vollstreckung nach § 788 ZPO beantragt werden.

Akte

Dient der Eingabe der Aktennummer. Zusätzliche Hinweise zur Aktennummerneingabe können hier gefunden werden.

Für seit dem 01.08.2013 angelegte Akten wird aufgrund der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die neue Gebührentabelle vorgeschlagen.

Wurde die gewählte Akte vor dem 01.07.2004 angelegt, wird nach Bestätigung der Aktennummer mit TK Enter.png eine Hinweismeldung aufgerufen, über die eine Berechnung nach der BRAGO erfolgen kann.

Die zu der Akte gespeicherten Daten werden automatisch in diese Rechnung eingelesen, können jedoch durch Überschreiben geändert werden.

Wird keine Aktennummer eingegeben und das leere Feld mit TK Enter.png bestätigt, kann eine nicht aktenbezogene Kostenrechnung erstellt werden. Zu beachten ist, dass dann keine Buchungen vorgenommen werden können.

Hinter dem Aktennummernfeld wird die Aktenkurzbezeichnung eingelesen.

Aktennotiz

Funktionen in der Abschlussleiste

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Weitere Funktionen und Erklärungen