Schnittstellen - Digitale Lohnschnittstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab dem 01.01.2018 ist die Nutzung der Digitale Lohnschnittstelle (DLS) gesetztlich vorgeschrieben. Bei der digitalen Lohnschnittstelle handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz, der eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern enthält. Durch Einführung der Digitalen Lohnschnittstelle wird sichergestellt, dass alle für eine Lohnsteuerprüfung erforderlichen Daten in einem einheitlichen Format dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden können.
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Ab dem 01.01.2018 ist die Nutzung der Digitale Lohnschnittstelle (DLS) gesetzlich vorgeschrieben. Bei der digitalen Lohnschnittstelle handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz, der eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern enthält. Durch Einführung der Digitalen Lohnschnittstelle wird sichergestellt, dass alle für eine Lohnsteuerprüfung erforderlichen Daten in einem einheitlichen Format dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden können.
  
 
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Aktuelle Version vom 18. März 2020, 09:59 Uhr

Hauptseite > FIBU > Schnittstellen > Digitale Lohnschnittstelle

Allgemeines

Es wird ein Speicherverzeichnis für die zu exportierenden Daten ausgewählt. Im ausgewählten Speicherverzeichnis wird ein Ordner - Lohn - mit dem gespeicherten Abrechnungsjahr angelegt. Ist das gewählte Verzeichnis z. B. D:\RA\pse sind die Lohndaten dann z. B. im Verzeichnis D:\RA\pse\Lohn2018 gespeichert. Dieser Ordner kann kompakt an den Betriebsprüfer versendet werden.Das Abrechnungsjahr wird gewählt, welches für die Betriebsprüfung exportiert werden soll.Diese Option wird ausgewählt, wenn die Betriebsprüfung für eine andere Niederlassung mit abweichender Betriebsnummer erfolgen soll. Ist die Option gesetzt, kann in dem nun eingeblendeten Adressfeld die Adressnummer der zu prüfenden Niederlassung eingetragen werden.Es ist der Tag der Lohnzahlung gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 und  Nr. 3  LStDV, hilfsweise der Tag der Überweisung anzugeben. Der gewählte Tag wird automatisch in die nächsten Felder für die einzelnen Abrechnungsmonate übernommen.Der oben gewählte Auszahlungstag wird automatisch in die einzelnen Abrechnungsmonate übertragen. Die Eingabe ist für die einzelnen Abrechnungsmonate zu überprüfen und gegebenenfalls bei dem einzelnen Monat abzuändern.Die eingegebenen Daten werden gespeichert und die Programmfunktion bleibt geöffnet.Speichert die eingegebenen Daten und beendet die Programmfunktion.Beendet die Programmfunktion. Eine Speicherung erfolgt nicht.Finanzbuchhaltung Digitale Lohnschnittstelle.png


Ab dem 01.01.2018 ist die Nutzung der Digitale Lohnschnittstelle (DLS) gesetzlich vorgeschrieben. Bei der digitalen Lohnschnittstelle handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz, der eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern enthält. Durch Einführung der Digitalen Lohnschnittstelle wird sichergestellt, dass alle für eine Lohnsteuerprüfung erforderlichen Daten in einem einheitlichen Format dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden können.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Speicherpfad

Es wird ein Speicherverzeichnis für die zu exportierenden Daten ausgewählt. Im ausgewählten Speicherverzeichnis wird ein Ordner - Lohn - mit dem gespeicherten Abrechnungsjahr angelegt. Ist das gewählte Verzeichnis z. B. D:\RA\pse sind die Lohndaten dann z. B. im Verzeichnis D:\RA\pse\Lohn2018 gespeichert. Dieser Ordner kann kompakt an den Betriebsprüfer versendet werden.

Abrechnungsjahr

Das Abrechnungsjahr wird gewählt, welches für die Betriebsprüfung exportiert werden soll.

Abweichende Betriebsstätte

Diese Option wird ausgewählt, wenn die Betriebsprüfung für eine andere Niederlassung mit abweichender Betriebsnummer erfolgen soll. Ist die Option gesetzt, kann in dem nun eingeblendeten Adressfeld die Adressnummer der zu prüfenden Niederlassung eingetragen werden.

Tag der Auszahlung

Es ist der Tag der Lohnzahlung gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 LStDV, hilfsweise der Tag der Überweisung anzugeben. Der gewählte Tag wird automatisch in die nächsten Felder für die einzelnen Abrechnungsmonate übernommen.

Abrechnungsmonate

Der oben gewählte Auszahlungstag wird automatisch in die einzelnen Abrechnungsmonate übertragen. Die Eingabe ist für die einzelnen Abrechnungsmonate zu überprüfen und gegebenenfalls bei dem einzelnen Monat abzuändern.

Funktionen in der Abschlussleiste

Speichern

Z Speichern 2.png

Die eingegebenen Daten werden gespeichert und die Programmfunktion bleibt geöffnet.

OK und Schließen

Z Ok 2.png

Speichert die eingegebenen Daten und beendet die Programmfunktion.

Abbruch und Schließen

Z Schließen 2.png

Beendet die Programmfunktion. Eine Speicherung erfolgt nicht.