Schuldnerakte: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 34: | Zeile 34: | ||
Die Akte muss zwingend als Verbraucherinsolvenzakte angelegt worden sein. | Die Akte muss zwingend als Verbraucherinsolvenzakte angelegt worden sein. | ||
===Adresse=== | ===Adresse=== | ||
+ | Die Adressnummer kann im Adressfenster bearbeitet werden. | ||
===Stichtag=== | ===Stichtag=== | ||
+ | Der Stichtag für die Zinsberechnung wird gewählt. | ||
===Familienstand=== | ===Familienstand=== | ||
+ | Der Familienstand des Schuldners wird erfasst. | ||
+ | Im Schuldenbereinigungsplan wird der Platzhalter <S-FAM> durch den Familienstand ersetzt. | ||
===Beteiligung am Erwerbsleben=== | ===Beteiligung am Erwerbsleben=== | ||
+ | Es wird ausgewählt, wie sich der Schuldner am Erwerbsleben beteiligt. | ||
===Zurzeit oder zuletzt tätig als=== | ===Zurzeit oder zuletzt tätig als=== | ||
+ | Die ausgeübte Tätigkeit des Schuldners wird eingetragen. | ||
===Unterhaltsberechtigte Personen=== | ===Unterhaltsberechtigte Personen=== | ||
− | ===Zahlungsunfähig seit=== | + | Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen wird eingetragen. |
− | + | Über den Drei-Punkte-Button können die Adressdaten der Unterhaltsberechtigten erfasst werden. | |
+ | Vom Programm wird automatisch die Zahl der erfassten Unterhaltsberechtigten vorgeschlagen; dieser Vorschlagswert kann aber manuell nach oben korrigiert werden, wenn (noch) nicht die Adressdaten aller Unterhaltsberechtigten erfasst wurden. | ||
+ | Die hier angegebenen Daten ersetzen später im Schuldenbereinigungsplan den Platzhalter <S-UBP> für die Anzahl sowie den Platzhalter <S-UBP-A> für die Adressdaten der unterhaltsberechtigten Personen. | ||
+ | ===Zahlungsunfähig seit / Drohende Zahlungsunfähigkeit=== | ||
+ | Geben Sie an, seit wann der Schuldner zahlungsunfähig i.S. von § 17 InsO ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO). | ||
+ | Im Schuldenbereinigungsplan wird der Platzhalter <S-DZ> mit dem Datum des Beginns der Zahlungsunfähigkeit ersetzt. | ||
+ | Wird unter Zahlungsunfähig seit kein Datum vermerkt, nimmt das Programm automatisch drohende Zahlungsunfähigkeit an. | ||
===Abschlussbescheinigung vom=== | ===Abschlussbescheinigung vom=== | ||
+ | Das Datum der Abschlussbescheinigung wird eingegeben. | ||
+ | Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs vorgelegt werden. Diese Eingabe wird vom Programm automatisch für den Platzhalter S-DAB in den Programmfunktionen Korrespondenz/Schuldenbereinigungsplan oder Berichte des Treuhänders erstellen übernommen. | ||
+ | |||
+ | Da der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO innerhalb von 6 Monaten nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs gestellt werden muss, wird durch das Programm mit einer entsprechenden Frage nach dem Bestätigen der Eingabe auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Wiedervorlage einzutragen. Das vorgeschlagene Datum kann in Grundeinstellungen Verbraucherinsolvenz auf der Karteikarte Allgemein festgelegt werden. | ||
+ | |||
===Gesamtbeträge=== | ===Gesamtbeträge=== | ||
+ | Hier werden die gesamten im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erfassten Schuldenbeträge sowie die vorrangig abgetretenen Forderungen angezeigt. | ||
===Durchgeführte Insolvenzmaßnahmen=== | ===Durchgeführte Insolvenzmaßnahmen=== | ||
===Bemerkung== | ===Bemerkung== |
Version vom 16. Mai 2017, 13:32 Uhr
Hauptseite > Insolvenz > Schuldnerakte
Schuldnerakte | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Mit dieser Programmfunktion kann die Schuldnerakte bearbeitet werden, mit der der Schuldnervertreter stets den Überblick behält.
Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis lässt sich hier mit wenigen Arbeitsschritten erstellen.
Ein Vermögensverzeichnis enthält alle Einkünfte sowie eine Vermögensaufstellung des Schuldners, einschließlich Forderungen. Die Zinsberechnung und Fortschreibung für ausgewählte Forderungen erfolgt automatisch.
Für die außergerichtliche Einigung des Schuldners mit den Gläubigern lässt sich ein Zahlungsplan erstellen. Dieser ist zugleich Grundlage für den Schuldenbereinigungsplan. Der Umfang ist individuell auf die Anforderungen des Einzelfalls abstimmbar.
Funktionen in der Toolbar
Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV)
Vermögensverzeichnis
Zahlungsplan
Verfahrensbeteiligte
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Akte
Die Nummer, unter der die Akte angelegt wurde, wird eingegeben. Nach Bestätigung werden die Aktenkurzbezeichnung und die Adressdaten des Mandanten zur besseren Kontrollmöglichkeit angezeigt. Die Akte muss zwingend als Verbraucherinsolvenzakte angelegt worden sein.
Adresse
Die Adressnummer kann im Adressfenster bearbeitet werden.
Stichtag
Der Stichtag für die Zinsberechnung wird gewählt.
Familienstand
Der Familienstand des Schuldners wird erfasst. Im Schuldenbereinigungsplan wird der Platzhalter <S-FAM> durch den Familienstand ersetzt.
Beteiligung am Erwerbsleben
Es wird ausgewählt, wie sich der Schuldner am Erwerbsleben beteiligt.
Zurzeit oder zuletzt tätig als
Die ausgeübte Tätigkeit des Schuldners wird eingetragen.
Unterhaltsberechtigte Personen
Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen wird eingetragen. Über den Drei-Punkte-Button können die Adressdaten der Unterhaltsberechtigten erfasst werden. Vom Programm wird automatisch die Zahl der erfassten Unterhaltsberechtigten vorgeschlagen; dieser Vorschlagswert kann aber manuell nach oben korrigiert werden, wenn (noch) nicht die Adressdaten aller Unterhaltsberechtigten erfasst wurden. Die hier angegebenen Daten ersetzen später im Schuldenbereinigungsplan den Platzhalter <S-UBP> für die Anzahl sowie den Platzhalter <S-UBP-A> für die Adressdaten der unterhaltsberechtigten Personen.
Zahlungsunfähig seit / Drohende Zahlungsunfähigkeit
Geben Sie an, seit wann der Schuldner zahlungsunfähig i.S. von § 17 InsO ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO). Im Schuldenbereinigungsplan wird der Platzhalter <S-DZ> mit dem Datum des Beginns der Zahlungsunfähigkeit ersetzt. Wird unter Zahlungsunfähig seit kein Datum vermerkt, nimmt das Programm automatisch drohende Zahlungsunfähigkeit an.
Abschlussbescheinigung vom
Das Datum der Abschlussbescheinigung wird eingegeben. Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs vorgelegt werden. Diese Eingabe wird vom Programm automatisch für den Platzhalter S-DAB in den Programmfunktionen Korrespondenz/Schuldenbereinigungsplan oder Berichte des Treuhänders erstellen übernommen.
Da der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO innerhalb von 6 Monaten nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs gestellt werden muss, wird durch das Programm mit einer entsprechenden Frage nach dem Bestätigen der Eingabe auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Wiedervorlage einzutragen. Das vorgeschlagene Datum kann in Grundeinstellungen Verbraucherinsolvenz auf der Karteikarte Allgemein festgelegt werden.
Gesamtbeträge
Hier werden die gesamten im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erfassten Schuldenbeträge sowie die vorrangig abgetretenen Forderungen angezeigt.