Tabelle Pfändung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Mai 2017, 08:42 Uhr
Hauptseite > Berechnungen > Tabelle Pfändung
Tabelle Pfändung | |||||||
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Datei:Pfaendungstabelle neu.gif
Mit der Programmfunktion Pfändungstabellen AltGR + C können die Pfändungsbeträge zu den einzelnen Einkommensstufen bei einer monatlichen, wöchentlichen und täglichen Auszahlung des Einkommens gem. der Anlage zu § 850 c ZPO ermittelt werden.
Funktionen in der Toolbar
Tabelle
Hier können weitere zur Verfügung stehende Pfändungstabellen für andere Zeiträume angezeigt werden. Die jeweils aktive Pfändungstabelle wird durch einen Haken kenntlich gemacht.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Berechnung für monatliche, wöchentliche oder tägliche Lohnzahlung
Wird die monatliche Lohnzahlung gewählt, erfolgt die Anzeige der pfändbaren Beträge auf der Basis eines monatlich ausgezahlten Nettolohns. Bei Wahl wöchentliche und tägliche Lohnzahlung erfolgt die Anzeige angepasst auf der Basis eines wöchentlich oder täglich ausgezahlten Nettolohns.
Nettolohn
Die Eingabe des Nettolohns beschränkt die Anzeige in der Pfändungstabelle auf die hierfür maßgebliche Zeile.
Pfändbarer Betrag in € bei Unterhaltspflicht von 0 - 5 Personen und mehr
In der Spalte Nettolohn werden die Lohnbereiche angezeigt.
Besteht eine Unterhaltspflicht für eine Person, 2, 3, 4 oder 5 und mehr Personen, entnehmen Sie den pfändbaren Betrag des Nettolohns der jeweiligen Spalte.
Funktionen in der Abschlussleiste
Kopieren in Zwischenablage
Sie können die Auswertung auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versenden. Zuvor müssen Sie unter D Dienstprogramme, Einstellungen, Allgemeine Grundeinstellungen, Karteikarte 1 Allgemein die Einstellung 1.19 RA-MICRO E-Postausgang alternativ zum E-Brief auch per Outlook wählen.
Hier kopieren Sie die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage.
OK
Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.
Abbruch
Hier verlassen Sie die Programmfunktion.