Tabelle Pfändung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
rect 22 109 629 129 [[Tabelle_Pfändung#Berechnung_f.C3.BCr_monatliche.2C_w.C3.B6chentliche_oder_t.C3.A4gliche_Lohnzahlung|Wird die monatliche Lohnzahlung gewählt, erfolgt die Anzeige der pfändbaren Beträge auf der Basis eines monatlich ausgezahlten Nettolohns. Bei Wahl wöchentliche und tägliche Lohnzahlung erfolgt die Anzeige angepasst auf der Basis eines wöchentlich oder täglich ausgezahlten Nettolohns.]] | rect 22 109 629 129 [[Tabelle_Pfändung#Berechnung_f.C3.BCr_monatliche.2C_w.C3.B6chentliche_oder_t.C3.A4gliche_Lohnzahlung|Wird die monatliche Lohnzahlung gewählt, erfolgt die Anzeige der pfändbaren Beträge auf der Basis eines monatlich ausgezahlten Nettolohns. Bei Wahl wöchentliche und tägliche Lohnzahlung erfolgt die Anzeige angepasst auf der Basis eines wöchentlich oder täglich ausgezahlten Nettolohns.]] | ||
rect 246 138 457 158 [[Tabelle_Pfändung#Nettolohn|Die Eingabe des Nettolohns beschränkt die Anzeige in der Pfändungstabelle auf die hierfür maßgebliche Zeile.]] | rect 246 138 457 158 [[Tabelle_Pfändung#Nettolohn|Die Eingabe des Nettolohns beschränkt die Anzeige in der Pfändungstabelle auf die hierfür maßgebliche Zeile.]] | ||
− | rect 29 178 140 591 [[Tabelle_Pfändung#Spalte_Nettolohn|In der Spalte Nettolohn werden die Lohnbereiche angezeigt.]] | + | rect 29 178 140 591 [[Tabelle_Pfändung#Spalte_Nettolohn|In der Spalte Nettolohn werden die Lohnbereiche in Euro angezeigt.]] |
− | rect 149 181 878 593 [[Tabelle_Pfändung#Pf.C3.A4ndbarer_Betrag_in_.E2.82.AC_bei_Unterhaltspflicht_von_0_-_5_Personen_und_mehr| | + | rect 149 181 878 593 [[Tabelle_Pfändung#Pf.C3.A4ndbarer_Betrag_in_.E2.82.AC_bei_Unterhaltspflicht_von_0_-_5_Personen_und_mehr|Besteht eine Unterhaltspflicht für 1, 2, 3, 4 oder 5 und mehr Personen, ist der pfändbare Betrag des Nettolohns der jeweiligen Spalte zu entnehmen. In der Spalte 0 Personen ist der pfändbare Betrag zu entnehmen, wenn keine Unterhaltsverpflichtung besteht.]] |
− | rect 518 633 612 673 [[Tabelle_Pfändung#Kopieren_in_Zwischenablage|Hier | + | rect 518 633 612 673 [[Tabelle_Pfändung#Kopieren_in_Zwischenablage|Hier können die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage kopiert werden. Die ausgewählte Tabelle kann ganz oder teilweise kopiert werden. Um einen Teil der Tabelle zu kopieren, muss der Mauszeiger mit gedrückter linker Maustaste über den zu kopierenden Bereich gezogen werden, bevor die Schaltfläche Zwischenablage zur Übernahme der Pfändungsbeträge in die Zwischenablage benutzt werden kann.]] |
− | rect 618 633 716 671 [[Tabelle_Pfändung#Drucken|Die Pfändungstabelle wird auf den für den Arbeitsplatz unter Windows definierten Standarddrucker gedruckt. Wurde vor dem Druck ein bestimmter Bereich der Tabelle markiert, wird | + | rect 618 633 716 671 [[Tabelle_Pfändung#Drucken|Die Pfändungstabelle wird auf den für den Arbeitsplatz unter Windows definierten Standarddrucker gedruckt. Wurde vor dem Druck ein bestimmter Bereich der Tabelle markiert, wird nur dieser Bereich gedruckt.]] |
− | rect 723 633 817 673 [[Tabelle_Pfändung#OK| | + | rect 723 633 817 673 [[Tabelle_Pfändung#OK|Schließt die Maske]] |
− | rect 823 635 918 673 [[Tabelle_Pfändung#Abbruch| | + | rect 823 635 918 673 [[Tabelle_Pfändung#Abbruch|Schließt die Maske]] |
desc none | desc none |
Version vom 11. September 2017, 11:16 Uhr
Hauptseite > Berechnungen > Tabelle Pfändung
Tabelle Pfändung | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| |||||||||
Video: Tabelle Pfändung
|
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Mit der Programmfunktion Pfändungstabellen können die Pfändungsbeträge zu den einzelnen Einkommensstufen bei einer monatlichen, wöchentlichen und täglichen Auszahlung des Einkommens gem. der Anlage zu § 850 c ZPO ermittelt werden.
Funktionen in der Toolbar
Tabelle
Hier können weitere zur Verfügung stehende Pfändungstabellen für andere Zeiträume angezeigt werden. Die jeweils aktive Pfändungstabelle wird durch einen Haken kenntlich gemacht.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Berechnung für monatliche, wöchentliche oder tägliche Lohnzahlung
Wird die monatliche Lohnzahlung gewählt, erfolgt die Anzeige der pfändbaren Beträge auf der Basis eines monatlich ausgezahlten Nettolohns. Bei Wahl wöchentliche und tägliche Lohnzahlung erfolgt die Anzeige angepasst auf der Basis eines wöchentlich oder täglich ausgezahlten Nettolohns.
Nettolohn
Die Eingabe des Nettolohns beschränkt die Anzeige in der Pfändungstabelle auf die hierfür maßgebliche Zeile.
Spalte Nettolohn
In der Spalte Nettolohn werden die Lohnbereiche in Euro angezeigt.
Pfändbarer Betrag in € bei Unterhaltspflicht von 0 - 5 Personen und mehr
Besteht eine Unterhaltspflicht für 1, 2, 3, 4 oder 5 und mehr Personen, ist der pfändbare Betrag des Nettolohns der jeweiligen Spalte zu entnehmen. In der Spalte 0 Personen ist der pfändbare Betrag zu entnehmen, wenn keine Unterhaltsverpflichtung besteht.
Funktionen in der Abschlussleiste
Kopieren in Zwischenablage
Hier können die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage kopiert werden. Die ausgewählte Tabelle kann ganz oder teilweise kopiert werden. Um einen Teil der Tabelle zu kopieren, muss der Mauszeiger mit gedrückter linker Maustaste über den zu kopierenden Bereich gezogen werden, bevor die Schaltfläche zur Übernahme der Pfändungsbeträge in die Zwischenablage benutzt werden kann.
Die Pfändungstabelle wird auf den für den Arbeitsplatz unter Windows definierten Standarddrucker gedruckt. Wurde vor dem Druck ein bestimmter Bereich der Tabelle markiert, wird nur dieser Bereich gedruckt.
OK
Schließt die Maske
Abbruch
Schließt die Maske