Teilzahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden:
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Im Lieferumfang von RA-MICRO enthalten sind die Standardtexte textz50.txt und textz51.txt. Diese Standardtexte können beliebig bearbeitet und weitere Standardtexte für weitere Fallkonstellationen angelegt werden.
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Die Gebühren für ein einfaches Schreiben gem. § 13 Nr. 2302 VV RVG, für die Tätigkeit in der ZV gem. § 13 Nr. 3309 VV RVG , eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2300 VV RVG, eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000 VV RVG und eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000, 1003 VV RVG können abgerechnet werden.
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Bei mehreren Mandanten kann auch abhängig von der Anzahl der Mandanten ein Vielfaches des einzelnen Gebührensatzes eingetragen werden.
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Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden.
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Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist.
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Version vom 16. Mai 2017, 11:13 Uhr

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Teilzahlung

Video: Teilzahlung
Kategorie: Zwangsvollstreckung
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

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Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden:

vorgerichtlicher Teilzahlungsvergleich, vorgerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung, Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung und Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung. Im Lieferumfang von RA-MICRO enthalten sind die Standardtexte textz50.txt und textz51.txt. Diese Standardtexte können beliebig bearbeitet und weitere Standardtexte für weitere Fallkonstellationen angelegt werden.


Die Gebühren für ein einfaches Schreiben gem. § 13 Nr. 2302 VV RVG, für die Tätigkeit in der ZV gem. § 13 Nr. 3309 VV RVG , eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2300 VV RVG, eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000 VV RVG und eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000, 1003 VV RVG können abgerechnet werden. Bei mehreren Mandanten kann auch abhängig von der Anzahl der Mandanten ein Vielfaches des einzelnen Gebührensatzes eingetragen werden.


Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden. Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist.


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