Teilzahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden: | Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden: | ||
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− | vorgerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung, | + | *vorgerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung, |
− | Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung und | + | *Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung und |
− | Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung. | + | *Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung. |
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Version vom 16. Mai 2017, 11:25 Uhr
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Teilzahlung | |||||||
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Video: Teilzahlung
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
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Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden:
- vorgerichtlicher Teilzahlungsvergleich,
- vorgerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung,
- Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung und
- Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung.
Im Lieferumfang von RA-MICRO enthalten sind die Standardtexte textz50.txt und textz51.txt. Diese Standardtexte können beliebig bearbeitet und weitere Standardtexte für weitere Fallkonstellationen angelegt werden.
Die Gebühren für ein einfaches Schreiben gem. § 13 Nr. 2302 VV RVG, für die Tätigkeit in der ZV gem. § 13 Nr. 3309 VV RVG , eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2300 VV RVG, eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000 VV RVG und eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000, 1003 VV RVG können abgerechnet werden.
Bei mehreren Mandanten kann auch abhängig von der Anzahl der Mandanten ein Vielfaches des einzelnen Gebührensatzes eingetragen werden.
Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden.
Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist.