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von DeletedUser

Verwahrung - Namensverzeichnis

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Gemäß § 13 Abs. 1 DONot haben Notarinnen und Notare zu Urkundenrolle und Massenbuch alphabetische Namensverzeichnisse zu führen, die das Auffinden der Eintragungen ermöglichen. Das Namensverzeichnis sollte spätestens vierteljährlich erstellt werden (§ 13 Abs. 2 DONot ). Das Namensverzeichnis hat alle Auftraggeber, bei Vollzug eines der Verwahrung zugrunde liegenden Geschäfts nur die an diesem Geschäft Beteiligten aufzulisten (§ 13 Abs. 4 DONot ). Da das Namensverzeichnis alphabetisch zu führen ist, sollte die Einstellung Sortiert nach Namen gewählt werden. Anderenfalls werden die Beteiligten nach Massenummer sortiert aufgelistet. Anders als bei dem Namensverzeichnis zur Urkundenrolle schreibt es die DONot für das Namensverzeichnis des Massenbuchs nicht zwingend vor, dass auch Wohnort oder Sitz sowie bei häufig vorkommenden Familiennamen weitere der Unterscheidung dienende Angaben, wie ein vom Namen abweichender Geburtsname und das Geburtsdatum, anzugeben sind (vgl. § 13 Abs. 3 DONot n.F. i.V.m. § 8 Abs. 4 S. 2 DONot ). Trotzdem kann auch hier das Namensverzeichnis mitsamt der Anschrift sowie des Geburtsdatums erstellt werden. Es umfasst immer auch einen zur Adresse erfassten Geburtsnamen.

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