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ZV-Androhung
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- vor 3 Jahren zuletzt von St.Ho bearbeitet
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ZV-Androhung | |||||||
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Zahlt der Schuldner auf eine titulierte Forderung des Gläubigers hin nicht, kann er mittels der Vollstreckungsandrohung nochmals zur Zahlung aufgefordert werden, unter Androhung der Zwangsvollstreckung für den Fall des Nichtzahlens.
Zugleich mit der Zahlungsaufforderung kann ein Übersendungsanschreiben an den Mandanten erstellt und dieses mit einer Vergütungsberechnung versehen werden.