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Kategorie: Zwangsvollstreckung
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

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Gemäß Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 23.08.2012 sind seit dem 01.03.2013 für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen gewöhnlicher Geldforderungen, den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen und den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung verbindlich Formulare zu nutzen. Mittels dieser Eingabemaske können die vorstehenden Formulare aufgerufen werden. Im selben Arbeitsschritt kann ein Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, ein vorläufiges Zahlungsverbot an jeden Schuldner und Drittschuldner sowie ein Übersendungsanschreiben an den Mandanten, auf Wunsch mit Vergütungsberechnung bzw. Kostennote und Überweisungsträger, erstellt werden.

Weicht ein Antragsformular von dem Formular gemäß Anlage 2 zu § 2 Nr. 2 ZVFV lediglich in den Maßen der Rahmen, in der Schriftgröße, in der Liniendicke und -länge, in den Zeilenumbrüchen und -abständen oder in sonstigen Layoutelementen ab, die den Aufbau des Formulars nicht verändern, so wird die Antragsbearbeitung durch das Vollstreckungsgericht hierdurch nicht beeinträchtigt – Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Februar 2014 – VII ZB 42/13.

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Weitere Funktionen und Erklärungen


Besonderheiten soweit das Forderungskonto mehr als eine Forderung oder einen Kostenbetrag ausweist

1. Option "Forderungskonto als Anlage beifügen" ist sichtbar

Sind zu einem Forderungskonto mehr als eine Forderung oder mehr als ein Kostenbetrag gebucht, so wird die Option „Forderungskonto als Anlage beifügen“ sichtbar und wählbar. Wird die Option gewählt, so werden auf Seite 3 des Antrages nur die Summe gemäß Anlage(n) und Summe II befüllt und auf das anliegende RA-MICRO Forderungskonto verwiesen.


2. Option "Forderungskonto als Anlage beifügen" ist sichtbar und wird standardisiert vorgeschlagen

Voraussetzungen:

1. Im Forderungskonto sind min. zwei HF mit unterschiedlichen Zinssätzen über dem Basiszinssatz gebucht oder Bsp.: HF mit 5 %-Punkten über den Basiszinssatz + HF mit 9 %-Punkten über den Basiszinssatz.

2. im Forderungskonto sind min. zwei HF mit unterschiedlichen fest. Zinssätzen gebucht oder Bsp.: HF mit 8 % Festzins (p. a./m.) + HF mit 11,125 % Festzins (p. a./m.).

3. im Forderungskonto sind eine HF mit einem Zinssatz über dem jeweiligen Basiszinssatz, eine HF mit einem festen Zinssatz und eine weitere Zinsforderung gebucht.

Ist eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben, so wird die Option „Forderungskonto als Anlage beifügen“ automatisiert angehakt vorgeschlagen, da die Seite 3 des Antrages keine Möglichkeit bietet, die Forderungen umfassend darzustellen. Es wird auf der Seite 3 des Antrages nur die Summe gemäß Anlage(n) und Summe II befüllt und auf das anliegende RA-MICRO Forderungskonto verwiesen.

Wird die Option abgewählt, können manuell Änderungen auf Seite 3 des Antrages vorgenommen werden.