Zwangsvollstreckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Anwender kann die Anpassung aber auch selbst vornehmen: Hierfür ist in den ''Einstellungen Zwangsvollstreckung'' die Registerkarte ''Forderungskonto'' und hier ''Basiszinstabelle fortschreiben'' zu wählen:
 
Der Anwender kann die Anpassung aber auch selbst vornehmen: Hierfür ist in den ''Einstellungen Zwangsvollstreckung'' die Registerkarte ''Forderungskonto'' und hier ''Basiszinstabelle fortschreiben'' zu wählen:
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Über das folgende Eingabefenster kann der neue Basiszinssatz manuell hinterlegt werden:
 
Über das folgende Eingabefenster kann der neue Basiszinssatz manuell hinterlegt werden:
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Das Formular ''Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung'' kann neben den beiden Formularen ''Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen'' sowie ''Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und  
 
Das Formular ''Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung'' kann neben den beiden Formularen ''Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen'' sowie ''Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und  
 
Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen'' über die Funktion ''ZV-PfÜB'' aufgerufen, bearbeitet und gedruckt werden.
 
Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen'' über die Funktion ''ZV-PfÜB'' aufgerufen, bearbeitet und gedruckt werden.
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Für den Textbaustein ''EMA-Anfrage'' über die Funktion ''ZV-Sonstige'' wird keine Adresse für das Einwohnermeldeamt vorgeschlagen. Aufgrund zahlreicher Gemeindegebietsreformen sind die Adressen der Einwohnermeldeämter programmseitig nicht ohne Weiteres ermittelbar. Die Adresse des zu verwendenden Einwohnermeldeamtes kann selbst angelegt oder direkt in das Adressvorschlagsfeld eingetragen werden.
 
Für den Textbaustein ''EMA-Anfrage'' über die Funktion ''ZV-Sonstige'' wird keine Adresse für das Einwohnermeldeamt vorgeschlagen. Aufgrund zahlreicher Gemeindegebietsreformen sind die Adressen der Einwohnermeldeämter programmseitig nicht ohne Weiteres ermittelbar. Die Adresse des zu verwendenden Einwohnermeldeamtes kann selbst angelegt oder direkt in das Adressvorschlagsfeld eingetragen werden.
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[[Datei:FAQ ZV4.png]]

Version vom 2. Dezember 2021, 14:40 Uhr

Die folgende Zusammenfassung bietet kurze Antworten auf praxisrelevante Fragen, die unseren Fachleuten in der Zwangsvollstreckung häufig gestellt werden:

1. Neuer Basiszinssatz

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt.

Die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.

Der Anwender kann die Anpassung aber auch selbst vornehmen: Hierfür ist in den Einstellungen Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier Basiszinstabelle fortschreiben zu wählen:


FAQ ZV1.png


Über das folgende Eingabefenster kann der neue Basiszinssatz manuell hinterlegt werden:


FAQ ZV2.png



HINWEIS: Seit dem 01.01.2013 hat der Basiszinssatz einen negativen Wert erreicht.


2. Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

Das Formular Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung kann neben den beiden Formularen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen sowie Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen über die Funktion ZV-PfÜB aufgerufen, bearbeitet und gedruckt werden.


FAQ ZV3.png


3. ZV-Sonstige – EMA-Anfrage

Für den Textbaustein EMA-Anfrage über die Funktion ZV-Sonstige wird keine Adresse für das Einwohnermeldeamt vorgeschlagen. Aufgrund zahlreicher Gemeindegebietsreformen sind die Adressen der Einwohnermeldeämter programmseitig nicht ohne Weiteres ermittelbar. Die Adresse des zu verwendenden Einwohnermeldeamtes kann selbst angelegt oder direkt in das Adressvorschlagsfeld eingetragen werden.


FAQ ZV4.png