Zwangsvollstreckung (Einstellungen): Unterschied zwischen den Versionen

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rect 656 54 787 77 [[Zwangsvollstreckung_(Einstellungen)_-_Maßnahmenplaner|Maßnahmenplaner]]
 
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rect 20 105 224 119 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Aktuelles Datenverzeichnis|Hier wird Ihnen das Verzeichnis angezeigt, in dem die Daten für die Zwangsvollstreckung gespeichert werden.]]
 
rect 20 105 224 119 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Aktuelles Datenverzeichnis|Hier wird Ihnen das Verzeichnis angezeigt, in dem die Daten für die Zwangsvollstreckung gespeichert werden.]]
rect 373 105 504 119 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Erweiterte Datenstruktur|Aktiviert die erweiterte Datenstruktur, um die Systemleistung zu verbessern.]]
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rect 373 105 504 119 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Erweiterte Datenstruktur|Hiermit aktivieren Sie die erweiterte Datenstruktur, um die Systemleistung zu verbessern.]]
rect 592 101 768 125 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Konvertierung starten|Startet die Konvertierung der Datenstruktur, wenn die erweiterte Datenstruktur aktiviert ist. Eine ausführliche Erläuterung des Konvertierungsvorgangs gibt es hier.]]
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rect 592 101 768 125 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Konvertierung starten|Haben Sie die erweiterte Datenstruktur aktiviert, kann die Konvertierung der Datenstruktur mittels dieser Schaltfläche gestartet werden. Eine ausführliche Erläuterung des Konvertierungsvorgangs erhalten Sie hier.]]
rect 22 131 350 151 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Mahnfrist|Legt die gewünschte Mahnfrist fest. Diese Frist wirkt sich immer dann aus, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf der Grundlage eines Standardtextes erstellt wird, der den Platzhalter ^Frist enthält.]]
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rect 22 131 350 151 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Mahnfrist|Sie können hier die gewünschte Mahnfrist festlegen. Diese Frist wirkt sich immer dann aus, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf der Grundlage eines Standardtextes erstellt wird, der den Platzhalter ^Frist enthält.]]
 
rect 24 162 97 176 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Inkasso|Ist der Lizenznehmer ein Inkassobüro, trägt die Zwangsvollstreckung nach Wahl dieser Einstellung den Besonderheiten der Forderungsbeitreibung durch ein Inkassobüro Rechnung. Die für die Erstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung berechneten Gebühren werden als Inkassokosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.]]
 
rect 24 162 97 176 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Inkasso|Ist der Lizenznehmer ein Inkassobüro, trägt die Zwangsvollstreckung nach Wahl dieser Einstellung den Besonderheiten der Forderungsbeitreibung durch ein Inkassobüro Rechnung. Die für die Erstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung berechneten Gebühren werden als Inkassokosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.]]
 
rect 105 163 276 175 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Registriertes Inkassounternehmen|Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.07, ist es registrierten Inkassounternehmen möglich Antragsteller im zivilgerichtlichen Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte zu vertreten. Durch Aktivierung dieser Einstellung wird der entsprechende Vergütungsanspruch gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG im Mahnbescheidsantrag vorgeschlagen und berücksichtigt.]]
 
rect 105 163 276 175 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Registriertes Inkassounternehmen|Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.07, ist es registrierten Inkassounternehmen möglich Antragsteller im zivilgerichtlichen Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte zu vertreten. Durch Aktivierung dieser Einstellung wird der entsprechende Vergütungsanspruch gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG im Mahnbescheidsantrag vorgeschlagen und berücksichtigt.]]
rect 374 163 467 176 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Rechtsabteilung|Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um eine Rechtsabteilung, ist diese Einstellung zu wählen. In diesem Fall werden die berechneten Gebühren als Bearbeitungskosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.]]
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rect 374 163 467 176 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Rechtsabteilung|Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um eine Rechtsabteilung, dann wählen Sie diese Einstellung. In diesem Fall werden die berechneten Gebühren als Bearbeitungskosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.]]
rect 25 231 770 254 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Adresse|An dieser Stelle ist die eigene Kanzlei-Adressnummer, in der Regel die Nr. 1, einzutragen. Die eingetragene Adressnummer wird vom Programm an allen Stellen vorgeschlagen, an denen der Gläubigerbevollmächtigte anzugeben ist. Für weitere Informationen zum Gläubigerbevollmächtigten, Gläubiger und dessen Vertreter klicken Sie hier]]
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rect 25 231 770 254 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Adresse|An dieser Stelle ist die eigene Kanzlei-Adressnummer, in der Regel die Nr. 1, einzutragen. Die eingetragene Adressnummer wird vom Programm an allen Stellen vorgeschlagen, an denen der Gläubigerbevollmächtigte anzugeben ist. Für weitere Informationen zum Gläubigerbevollmächtigten, Gläubiger und dessen Vertreter klicken Sie hier.]]
rect 26 257 771 278 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Bezeichnung|Wenn Sie wünschen, dass zusätzlich eine besondere Bezeichnung für den Gläubigerbevollmächtigten angegeben wird, wie z. B. ''Rechtsanwälte und Notare,'' so geben Sie diese in das vorliegende Eingabefeld ein. Die ''Bezeichnung'' findet beispielsweise bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags im herkömmlichen Verfahren Verwendung.]]
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rect 26 257 771 278 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Bezeichnung|Wenn Sie wünschen, dass zusätzlich eine besondere Bezeichnung für den Gläubigerbevollmächtigten angegeben wird, wie z. B. Rechtsanwälte und Notare, so geben Sie diese in das vorliegende Eingabefeld ein. Die Bezeichnung findet beispielsweise bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags im herkömmlichen Verfahren Verwendung.]]
  
 
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Version vom 24. April 2017, 09:01 Uhr

Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > Zwangsvollstreckung (Einstellungen)

Zwangsvollstreckung (Einstellungen)


Kategorie: Kanzlei
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

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Zwangsvollstreckung (Einstellungen) - Forderungskonto

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Aktuelles Datenverzeichnis

Hier wird Ihnen das Verzeichnis angezeigt, in dem die Daten für die Zwangsvollstreckung gespeichert werden.

Datenstruktur

Hiermit aktivieren Sie die erweiterte Datenstruktur, um die Systemleistung zu verbessern.

Konvertierung starten

Haben Sie die erweiterte Datenstruktur aktiviert, kann die Konvertierung der Datenstruktur mittels dieser Schaltfläche gestartet werden. Eine ausführliche Erläuterung des Konvertierungsvorgangs erhalten Sie hier (Link).

<a href="konvertierung1.htm">hier</a>

Mahnfrist

Sie können hier die gewünschte Mahnfrist festlegen. Diese Frist wirkt sich immer dann aus, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf der Grundlage eines Standardtextes erstellt wird, der den Platzhalter ^Frist enthält.

Inkasso

Ist der Lizenznehmer ein Inkassobüro, trägt die Zwangsvollstreckung nach Wahl dieser Einstellung den Besonderheiten der Forderungsbeitreibung durch ein Inkassobüro Rechnung. Die für die Erstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung berechneten Gebühren werden als Inkassokosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.

Registriertes Inkassounternehmen

Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.07, ist es registrierten Inkassounternehmen möglich Antragsteller im zivilgerichtlichen Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte zu vertreten.

Durch Aktivierung dieser Einstellung wird der entsprechende Vergütungsanspruch gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG im → Mahnbescheidsantrag vorgeschlagen und berücksichtigt.

Rechtsabteilung

Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um eine Rechtsabteilung, dann wählen Sie diese Einstellung. In diesem Fall werden die berechneten Gebühren als Bearbeitungskosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.

Adresse

An dieser Stelle ist die eigene Kanzlei-Adressnummer, in der Regel die Nr. 1, einzutragen. Die eingetragene Adressnummer wird vom Programm an allen Stellen vorgeschlagen, an denen der Gläubigerbevollmächtigte anzugeben ist. Für weitere Informationen zum Gläubigerbevollmächtigten, Gläubiger und dessen Vertreter klicken Sie hier (Link).

<a href="javascript:fnRufeSeite(\'hd-z.chm::/Z15_D1530_Adressnummern_Anredeschluessel.htm\')">hier</a>

Bezeichnung

Wenn Sie wünschen, dass zusätzlich eine besondere Bezeichnung für den Gläubigerbevollmächtigten angegeben wird, wie z. B. Rechtsanwälte und Notare, so geben Sie diese in das vorliegende Eingabefeld ein. Die Bezeichnung findet beispielsweise bei der Erstellung des Mahnbescheidsantrags im herkömmlichen Verfahren Verwendung.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen