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rect 22 131 350 151 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Mahnfrist|Legt die gewünschte Mahnfrist fest. Diese Frist wirkt sich immer dann aus, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf der Grundlage eines Standardtextes erstellt wird, der den Platzhalter ^Frist enthält.]] | rect 22 131 350 151 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Mahnfrist|Legt die gewünschte Mahnfrist fest. Diese Frist wirkt sich immer dann aus, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf der Grundlage eines Standardtextes erstellt wird, der den Platzhalter ^Frist enthält.]] | ||
rect 24 162 97 176 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Inkasso|Ist der Lizenznehmer ein Inkassobüro, trägt die Zwangsvollstreckung nach Wahl dieser Einstellung den Besonderheiten der Forderungsbeitreibung durch ein Inkassobüro Rechnung. Die für die Erstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung berechneten Gebühren werden als Inkassokosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.]] | rect 24 162 97 176 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Inkasso|Ist der Lizenznehmer ein Inkassobüro, trägt die Zwangsvollstreckung nach Wahl dieser Einstellung den Besonderheiten der Forderungsbeitreibung durch ein Inkassobüro Rechnung. Die für die Erstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung berechneten Gebühren werden als Inkassokosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.]] | ||
rect 105 163 276 175 [[Zwangsvollstreckung (Einstellungen)#Registriertes Inkassounternehmen|Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.07, ist es registrierten Inkassounternehmen möglich Antragsteller im zivilgerichtlichen Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte zu vertreten. Durch Aktivierung dieser Einstellung wird der entsprechende Vergütungsanspruch gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG im Mahnbescheidsantrag vorgeschlagen und berücksichtigt.]] | |||
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Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.07, ist es registrierten Inkassounternehmen möglich Antragsteller im zivilgerichtlichen Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte zu vertreten. Durch Aktivierung dieser Einstellung wird der entsprechende Vergütungsanspruch gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG im → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/MB_erstellen Mahnbescheidsantrag] vorgeschlagen und berücksichtigt. | Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.07, ist es registrierten Inkassounternehmen möglich Antragsteller im zivilgerichtlichen Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte zu vertreten. Durch Aktivierung dieser Einstellung wird der entsprechende Vergütungsanspruch gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG im → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/MB_erstellen Mahnbescheidsantrag] vorgeschlagen und berücksichtigt. | ||
Version vom 21. April 2017, 13:38 Uhr
Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > Zwangsvollstreckung (Einstellungen)
Zwangsvollstreckung (Einstellungen) | |||||||
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Allgemeines
<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden
→ Zwangsvollstreckung (Einstellungen) - Forderungskonto
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Aktuelles Datenverzeichnis
Hier wird Ihnen das Verzeichnis angezeigt, in dem die Daten für die Zwangsvollstreckung gespeichert werden.
Datenstruktur
Aktiviert die erweiterte Datenstruktur, um die Systemleistung zu verbessern.
Konvertierung starten
Startet die Konvertierung der Datenstruktur, wenn die erweiterte Datenstruktur aktiviert ist. Eine ausführliche Erläuterung des Konvertierungsvorgangs gibt es hier (Link).
<a href="konvertierung1.htm">hier</a>
Mahnfrist
Legt die gewünschte Mahnfrist fest. Diese Frist wirkt sich immer dann aus, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf der Grundlage eines Standardtextes erstellt wird, der den Platzhalter ^Frist enthält.
Inkasso
Ist der Lizenznehmer ein Inkassobüro, trägt die Zwangsvollstreckung nach Wahl dieser Einstellung den Besonderheiten der Forderungsbeitreibung durch ein Inkassobüro Rechnung. Die für die Erstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung berechneten Gebühren werden als Inkassokosten bezeichnet und mit entsprechendem Buchungstext gebucht.
Registriertes Inkassounternehmen
Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.07, ist es registrierten Inkassounternehmen möglich Antragsteller im zivilgerichtlichen Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte zu vertreten. Durch Aktivierung dieser Einstellung wird der entsprechende Vergütungsanspruch gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG im → Mahnbescheidsantrag vorgeschlagen und berücksichtigt.