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Gleiches gilt, wenn im → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Adressfenster Adressfenster] zu einem beliebigen Gläubiger der Anredeschlüssel 3 (Notar), 5, 6 oder 7 erfasst und unter Partei kraft Amtes ein Vertreter erfasst worden ist. | Gleiches gilt, wenn im → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Adressfenster Adressfenster] zu einem beliebigen Gläubiger der Anredeschlüssel 3 (Notar), 5, 6 oder 7 erfasst und unter Partei kraft Amtes ein Vertreter erfasst worden ist. |
Version vom 25. April 2017, 08:30 Uhr
Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite
Foko anlegen/Stammdaten
Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung
Gläubigerbevollmächtigter, Gläubiger und dessen Vertreter
Ist der in Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung gespeicherte Gläubigerbevollmächtigte
zugleich der in → Foko anlegen/Stammdaten an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter Partei kraft Amtes ein Vertreter hinterlegt,
so wird der Gläubiger z. B. als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter tituliert:
abc
Dies gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen, z. B. eine GmbH (Anredeschlüssel 4 - Firma). Sind beispielsweise
- mehrere Rechtsanwälte in einer GmbH verbunden,
- ist die GmbH als Gläubigerin in → Foko anlegen/Stammdaten und zugleich als Gläubigerbevollmächtigte in Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung gespeichert,
- tritt die GmbH in eigener Sache auf und
- hat die GmbH ihren Geschäftsführer in Foko anlegen/Stammdaten unter → Partei kraft Amtes hinterlegt,
so tritt die GmbH als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter auf.
Ist dagegen kein Vertreter hinterlegt, so wird der Prozessbevollmächtigte, der zugleich Gläubiger ist, ohne Vertretung aufgeführt:
Gleiches gilt, wenn im → Adressfenster zu einem beliebigen Gläubiger der Anredeschlüssel 3 (Notar), 5, 6 oder 7 erfasst und unter Partei kraft Amtes ein Vertreter erfasst worden ist.
Auch dann wird der Gläubiger als Insolvenzverwalter für diesen Vertreter tituliert.