Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite: Unterschied zwischen den Versionen

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===Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung===
 
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=====Gläubigerbevollmächtigter, Gläubiger und dessen Vertreter=====
 
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Ist der in ''Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung'' gespeicherte Gläubigerbevollmächtigte
 
Ist der in ''Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung'' gespeicherte Gläubigerbevollmächtigte
  
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zugleich der in → ''[https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Foko_anlegen Foko anlegen/Stammdaten]'' an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter ''Partei kraft Amtes'' ein Vertreter hinterlegt,
 
zugleich der in → ''[https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Foko_anlegen Foko anlegen/Stammdaten]'' an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter ''Partei kraft Amtes'' ein Vertreter hinterlegt,
  
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so wird der Gläubiger z. B. als ''Insolvenzverwalter'' für den angegebenen Vertreter tituliert:
 
so wird der Gläubiger z. B. als ''Insolvenzverwalter'' für den angegebenen Vertreter tituliert:
  
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Dies gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen, z. B. eine GmbH (Anredeschlüssel 4 - Firma). Sind beispielsweise  
 
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so tritt die GmbH als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter auf. Ist dagegen kein Vertreter hinterlegt, so wird der Prozessbevollmächtigte, der zugleich Gläubiger ist, ohne Vertretung aufgeführt:
 
so tritt die GmbH als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter auf. Ist dagegen kein Vertreter hinterlegt, so wird der Prozessbevollmächtigte, der zugleich Gläubiger ist, ohne Vertretung aufgeführt:
  
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Gleiches gilt, wenn im → ''[https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Adressfenster Adressfenster''] zu einem beliebigen Gläubiger der Anredeschlüssel 3 (Notar), 5, 6 oder 7 erfasst und unter ''Partei kraft Amtes'' ein Vertreter erfasst worden ist.
 
Gleiches gilt, wenn im → ''[https://onlinehilfen.ra-micro.de/wiki2/index.php/Adressfenster Adressfenster''] zu einem beliebigen Gläubiger der Anredeschlüssel 3 (Notar), 5, 6 oder 7 erfasst und unter ''Partei kraft Amtes'' ein Vertreter erfasst worden ist.
  
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Auch dann wird der Gläubiger als ''Insolvenzverwalter'' für diesen Vertreter tituliert.
 
Auch dann wird der Gläubiger als ''Insolvenzverwalter'' für diesen Vertreter tituliert.
  
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[[Category:Kanzlei]]
 
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Version vom 10. Januar 2018, 11:38 Uhr

Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) > Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite

Foko anlegen / Stammdaten

Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung

Gläubigerbevollmächtigter, Gläubiger und dessen Vertreter

Ist der in Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung gespeicherte Gläubigerbevollmächtigte

Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite Einstellungen.png

zugleich der in → Foko anlegen/Stammdaten an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter Partei kraft Amtes ein Vertreter hinterlegt,

Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite Foko anlegen.png

so wird der Gläubiger z. B. als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter tituliert:

Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite Foko Insolvenzverwalter.png

Dies gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen, z. B. eine GmbH (Anredeschlüssel 4 - Firma). Sind beispielsweise

  • mehrere Rechtsanwälte in einer GmbH verbunden,
  • ist die GmbH als Gläubigerin in → Foko anlegen/Stammdaten und zugleich als Gläubigerbevollmächtigte in Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung gespeichert,
  • tritt die GmbH in eigener Sache auf und
  • hat die GmbH ihren Geschäftsführer in Foko anlegen/Stammdaten unter → Partei kraft Amtes hinterlegt,

so tritt die GmbH als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter auf. Ist dagegen kein Vertreter hinterlegt, so wird der Prozessbevollmächtigte, der zugleich Gläubiger ist, ohne Vertretung aufgeführt:

Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite Foko kein Vertreter.png

Gleiches gilt, wenn im → Adressfenster zu einem beliebigen Gläubiger der Anredeschlüssel 3 (Notar), 5, 6 oder 7 erfasst und unter Partei kraft Amtes ein Vertreter erfasst worden ist.

Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite Anredeschlüssel.png

Auch dann wird der Gläubiger als Insolvenzverwalter für diesen Vertreter tituliert.

Zwangsvollstreckung (Einstellungen) Gläubigerseite Foko Insolvenzverwaltung RA.png