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Foko anlegen/Stammdaten
Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung
Gläubigerbevollmächtigter, Gläubiger und dessen Vertreter
Ist der in Grundeinstellungen Zwangsvollstreckung gespeicherte Gläubigerbevollmächtigte
zugleich der in → Foko anlegen/Stammdaten an erster Stelle angegebene Gläubiger und ist dort außerdem unter Partei kraft Amtes ein Vertreter hinterlegt,
so wird der Gläubiger z. B. als Insolvenzverwalter für den angegebenen Vertreter tituliert: