RVG Berechnung

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RVG Berechnung

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Kategorie: Gebühren
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Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Entwürfe/VorlagenSpeichernLöschen wird erst nach vollständiger Erfassung zumindest einer Gebühr aktiv. Zur endgültigen Löschung muss die aufgerufene Sicherheitsabfrage bejaht werden.Dient der Erfassung der Auftraggeberanzahl. Das Programm errechnet automatisch die Erhöhung der Gebührenquote gemäß Nr. 1008 VV RVG.Ermöglicht die Wahl zwischen der Gebührentabelle nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz oder der nach altem Recht.Wenn gesonderte Auslagen berechnet werden sollen, ist hier die Höhe der Auslagen einzugeben.Auslagen für die Vervielfältigung von Dokumenten können bei der RVG-Berechnung geltend gemacht werden.Die Auslagen für elektronisch gespeicherte Dateien können bei der RVG-Berechnung geltend gemacht werden. Hierzu wird unter Hauptartikel → Erfassen die Anzahl der elektronisch gespeicherten Dateien eingegeben. Der entsprechende Pauschalbetrag wird automatisch berechnet und in das rechte Feld dieser Zeile eingelesen.Der aktuelle Mehrwertsteuersatz wird in Prozent eingegeben. Standardmäßig ist der Mehrwertsteuersatz vorgegeben, der in Kanzlei, Einstellungen, Allgemeine Einstellungen eingetragen ist.Ermöglicht die Abrechnung von Post- und Telekommunikationsentgelten.Pauschalsatz sollte gewählt werden, wenn die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG von RA-MICRO berechnet werden soll.Der Betrag kann gewählt werden, wenn entweder keine Post- und Telekommunikationsentgelte berechnet oder ein anderer Betrag als der Pauschalsatz abgerechnet werden soll. Im letztgenannten Fall wird dieser Betrag in das Eingabefeld eingegeben.Die Gebührentatbestände für die Berechnung werden gewählt. Bei Tatbestand wird zunächst auf eine freie Zeile geklickt und hier die Bezeichnung oder die Nummer des gewünschten Gebührentatbestandes eingegeben. Der Cursor springt automatisch auf den entsprechenden Tatbestand in der Tatbestandsauswahl. Mit Enter wird der ausgewählte Gebührentatbestand in das Rechnungsblatt übernommen; der Cursor springt automatisch wieder nach oben. Eine Reihenfolge der Eingabe von Gebühren muss nicht beachtet werden. Anrechnungen werden vom Programm automatisch vorgenommen. Außerdem können Rechnungszwischenzeilen in die Berechnung eingefügt werden. In eine freie Zeile wird ein beliebiger Text eingegeben und dieser anschließend 4 x mit Enter bestätigt. Es erfolgt eine Abfrage, ob dieser Zwischentext in die Auswahlliste gespeichert werden soll, um für künftige Berechnungen zur Verfügung zu stehen. Diese Liste kann über das Dropdown-Menü aufgerufen, ausgewählt und als Rechnungszwischenzeile in die Berechnung übernommen werden. Nicht mehr benötigte Einträge können mit Entf nach Bestätigung einer Abfrage aus der Liste gelöscht werden.Nach Bestätigung des ausgewählten Gebührentatbestandes wird die zugehörige Quote eingelesen, die durch Überschreiben geändert werden kann.Nach Bestätigung der Gebührenquote kann der Gegenstandswert zur Berechnung eingegeben werden.Nach Bestätigung des Gegenstandswertes wird die Höhe der konkreten Gebühr berechnet und angezeigt. Zugleich wird die nächste freie Zeile zur Erfassung eines weiteren Gebührentatbestandes markiert.In dieser Tatbestandsauswahl werden die abrechnungsrelevanten Gebührentatbestände des RVG angezeigt. Sofern der gewünschte Gebührentatbestand nicht schon über das obige Rechnungsblatt gewählt wurde, kann er auch hier markiert und anschließend mit dem Dropdown-Menü in das Rechnungsblatt übernommen werden. Mit Rechtsklick auf einen markierten Tatbestand kann dessen Kurzbezeichnung geändert oder der vollständige Gesetzeswortlaut angezeigt werden. Aufgerufen wird dadurch dieses Kontext-Menü.Pfeil nach rechtsZwischenablage, um die Berechnung beispielsweise in ein Textverarbeitungsprogramm einzufügen.Schließt das Fenster.Gebühren RVG Berechnung.png

Es können Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG berechnet und, falls gewünscht, auch direkt in das betreffende Aktenkonto und in die OP-Liste gebucht werden. Eine Übernahme der erstellten Berechnung in die Zwischenablage zur Weiterbearbeitung in Word oder der Kanzlei-Textverarbeitung ist möglich. Weiterhin kann die Berechnung gedruckt werden. Die Tatbestände können als Vorlage gespeichert werden.

Funktionen in der Toolbar

Entwürfe/Vorlagen

Z Vorlagen.png

Hauptartikel → Entwürfe/Vorlagen

Speichern

Z Toolbar Speichern.png

Hauptartikel → Tatbestände als Vorlage speichern

Entfernen

Z Löschen.png

Löschen wird erst nach vollständiger Erfassung zumindest einer Gebühr aktiv. Zur endgültigen Löschung muss die aufgerufene Sicherheitsabfrage bejaht werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Auftraggeber

Dient der Erfassung der Auftraggeberanzahl. Das Programm errechnet automatisch die Erhöhung der Gebührenquote gemäß Nr. 1008 VV RVG.

Gebührentabelle

Ermöglicht die Wahl zwischen der Gebührentabelle nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz oder der nach altem Recht.

Auslagen

Wenn gesonderte Auslagen berechnet werden sollen, ist hier die Höhe der Auslagen einzugeben.

Nr. 7000 Nr. 1 RVG

Auslagen für die Vervielfältigung von Dokumenten können bei der RVG Berechnung geltend gemacht werden.

Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG Erfassen

Hauptartikel → Erfassen

Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG

Die Auslagen für elektronisch gespeicherte Dateien können bei der RVG Berechnung geltend gemacht werden. Hierzu wird unter Hauptartikel → Erfassen die Anzahl der elektronisch gespeicherten Dateien eingegeben. Der entsprechende Pauschalbetrag wird automatisch berechnet und in das rechte Feld dieser Zeile eingelesen.

Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG Erfassen

Hauptartikel → Erfassen

MwSt

Der aktuelle Mehrwertsteuersatz wird in Prozent eingegeben. Standardmäßig ist der Mehrwertsteuersatz vorgegeben, der in Kanzlei, Einstellungen, Allgemeine Einstellungen eingetragen ist.

Post-, Telekommunikationsentgelte

Ermöglicht die Abrechnung von Post- und Telekommunikationsentgelten.

Pauschalsatz

Pauschalsatz sollte gewählt werden, wenn die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG von RA-MICRO berechnet werden soll.

Betrag

Der Betrag kann gewählt werden, wenn entweder keine Post- und Telekommunikationsentgelte berechnet oder ein anderer Betrag als der Pauschalsatz abgerechnet werden soll. Im letztgenannten Fall wird dieser Betrag in das Eingabefeld eingegeben.

Auswahlfilter

Zur übersichtlicheren Erfassung der einzelnen Gebühren können die durch Aufklappen angezeigten Gebührentatbestände auf die konkret abrechnungsrelevanten anwaltlichen Tätigkeiten beschränkt werden.

Bei Aktivierung der Auswahlfilter Strafsachen, Bußgeldsachen und Sonstige Angelegenheiten können die angezeigten Gebührentatbestände zusätzlich auf Wahlanwalts-, bzw. Pflichtverteidigergebühren beschränkt werden.

Gebühren RVG Berechnung Auswahlfilter.png

Tatbestand

Die Gebührentatbestände für die Berechnung werden gewählt. Bei Tatbestand wird zunächst auf eine freie Zeile geklickt und hier die Bezeichnung oder die Nummer des gewünschten Gebührentatbestandes eingegeben. Der Cursor springt automatisch auf den entsprechenden Tatbestand in der Tatbestandsauswahl.

Mit TK Enter.png wird der ausgewählte Gebührentatbestand in das Rechnungsblatt übernommen; der Cursor springt automatisch wieder nach oben.

Eine Reihenfolge der Eingabe von Gebühren muss nicht beachtet werden. Anrechnungen werden vom Programm automatisch vorgenommen. Außerdem können Rechnungszwischenzeilen in die Berechnung eingefügt werden.

In eine freie Zeile wird ein beliebiger Text eingegeben und dieser anschließend 4 x mit TK Enter.png bestätigt. Es erfolgt eine Abfrage, ob dieser Zwischentext in die Auswahlliste gespeichert werden soll, um für künftige Berechnungen zur Verfügung zu stehen. Diese Liste kann über das Dropdown-Menü Schriftverkehr ktv button LISTBUT2.png aufgerufen, ausgewählt und als Rechnungszwischenzeile in die Berechnung übernommen werden. Nicht mehr benötigte Einträge können mit TK Entf.png nach Bestätigung einer Abfrage aus der Liste gelöscht werden.

Quote

Nach Bestätigung des ausgewählten Gebührentatbestandes wird die zugehörige Quote eingelesen, die durch Überschreiben geändert werden kann.

Gegenstandwert €

Nach Bestätigung der Gebührenquote kann der Gegenstandswert zur Berechnung eingegeben werden.

Gebühr €

Nach Bestätigung des Gegenstandswertes wird die Höhe der konkreten Gebühr berechnet und angezeigt. Zugleich wird die nächste freie Zeile zur Erfassung eines weiteren Gebührentatbestandes markiert.

Tatbestandsauswahl

In dieser Tatbestandsauswahl werden die abrechnungsrelevanten Gebührentatbestände des RVG angezeigt.

Sofern der gewünschte Gebührentatbestand nicht schon über das obige Rechnungsblatt gewählt wurde, kann er auch hier markiert und anschließend mit Schriftverkehr ktv button LISTBUT2.png in das Rechnungsblatt übernommen werden. Mit Rechtsklick auf einen markierten Tatbestand kann dessen Kurzbezeichnung geändert oder der vollständige Gesetzeswortlaut angezeigt werden. Aufgerufen wird dadurch dieses Kontext-Menü.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weiter

Z Weiter.png

Hauptartikel → Weiter.

Clipboard

Z Clipboard.png

Zwischenablage, um die Berechnung beispielsweise in ein Textverarbeitungsprogramm einzufügen.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Schließt das Fenster.