Endungsplatzhalter (KTV)

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aktive

Parteirolle

passive

Parteirolle

Fall
Art./Endungsart
männl.

Einzahl

weibl.

Einzahl

männl.

Mehrzahl

weibl.

Mehrzahl

<@A1A> <@A1P> 1. Artikel groß Der Die Die Die
<@A2A> <@A2P> 2. Artikel groß Des Der Der Der
<@A3A> <@A3P> 3. Artikel groß Dem Der Den Den
<@A4A> <@A4P> 4. Artikel groß Den Die Die Die
<@a1A> <@a1P> 1. Artikel klein der die die die
<@a2A> <@a2P> 2. Artikel klein des der der der
<@a3A> <@a3P> 3. Artikel klein dem der den den
<@a4A> <@a4P> 4. Artikel klein den die die die
<@P1A> <@P1P> 1. Fall Pronomenendung - e e e
<@P2A> <@P2P> 2. Fall Pronomenendung es er er er
<@P3A> <@P3P> 3. Fall Pronomenendung em er en en
<@P4A> <@P4P> 4. Fall Pronomenendung en e e e
<@PP1A> <@PP1P> 1. Fall Personalpronomen, groß Er Sie Sie Sie
<@PP2A> <@PP2P> 2. Fall Personalpronomen, groß Seiner Ihrer Ihrer Ihrer
<@PP3A> <@PP3P> 3. Fall Personalpronomen, groß Ihm Ihr Ihnen Ihnen
<@PP4A> <@PP4P> 4. Fall Personalpronomen, groß Ihn Sie Sie Sie
<@pp1A> <@pp1P> 1. Fall Personalpronomen, klein er sie sie sie
<@pp2A> <@pp2P> 2. Fall Personalpronomen, klein seiner ihrer ihrer ihrer
<@pp3A> <@pp3P> 3. Fall Personalpronomen, klein ihm ihr ihnen ihnen
<@pp4A> <@pp4P> 4. Fall Personalpronomen, klein ihn sie sie sie
<@S1A> <@S1P> 1. Fall Substantivendung*
<@S2A> <@S2P> 2. Fall Substantivendung*
<@S3A> <@S3P> 3. Fall Substantivendung*
<@S4A> <@S4P> 4. Fall Substantivendung*
  • Die Wirkungsweise der Platzhalter für die Substantivendung hängt von den verwendeten Substantivstämmen ab. Die Phrase des Mandant<@S2A> ergibt z. B. nach der Umwandlung die Formulierung: des Mandanten (sofern die Parteirolle Einzahl männlich gewählt wurde), während des Gegner<@S2A> nach der Umwandlung die Formulierung des Gegners ergibt.

Zulässig sind folgende Substantive: Anwalt, Rechtsanwalt, Kolleg, Mandant, Zeug. Weiterhin zulässig sind alle Substantive, die im 1. Fall männlich Einzahl mit dem bestimmten Artikel der auf -er enden, z. B. der Kläger, der Antragsteller usw. oder die auf -te enden wie z. B. Beteiligte, Beklagte usw.


Beispiel für einen Textbaustein mit Endungsplatzhaltern:

Namens und in Vollmacht unser<@P2A> Mandant<@S2A> erklären wir, dass das auszufüllende Schriftstück <@a2P> Kläger<@S2P> unser<@P3A> Mandant<@S3A> noch nicht zugegangen ist. <@A1P> Kläger<@S1P> wird gebeten, dass <@pp1P> ...


Je nach Aktenlage würde dieser Text z. B. folgendermaßen umgesetzt werden:

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin erklären wir, dass das auszufüllende Schriftstück des Klägers unserer Mandantin noch nicht zugegangen ist. Der Kläger wird gebeten, dass er ...


Besonderheit im Rubrum:

Schriftverkehr ktv MusterRubrum.png

Substantive, die im 1. Fall männlich Einzahl mit dem bestimmten Artikel der auf -te enden, wie z. B. der Beklagte, enden ohne Artikel auf -er (Beklagter). Somit können für diese Substantive ohne vorangestellten Artikel keine Endungsplatzhalter verwendet werden. Stattdessen kann über eine Stoppstelle die im Einzelfall richtige Endung angefügt werden. Je nach Parteirolle ist bei Einzahl männlich -r einzugeben, während bei Einzahl weiblich und bei Mehrzahl keine zusätzliche Endung angefügt werden muss.

Beispiel:

Schriftverkehr ktv MusterRubrum2.png