Hauptseite > Gebühren > Rechnung RVG > Gebührenerfassung
Allgemeines
Die einzelnen Gebühren für die Kostenrechnung können erfasst werden.
Gebühren, die anzurechnen sind, werden bei ihrer Erfassung noch in voller Höhe ausgewiesen. Die zu erfolgende Anrechnung wird erst in der Vorschau angezeigt. Nur die nach einer Anrechnung verbleibenden Gebühren werden im nächsten Schritt der Rechnungserstellung als Übertrag der Gebührenpositionen übernommen.
Funktionen in der Toolbar
Vorlagen
Öffnet Rechnungspositionen laden
Speichern
Speichern wird erst nach vollständiger Erfassung einer Gebühr aktiv.
Mit Speichern, öffnet sich die Maske zum Speichern der Rechnungspositionen zur Nutzung als Vorlage.
Löschen
Löschen wird erst nach vollständiger Erfassung einer Gebühr aktiv. Zur endgültigen Löschung muss die aufgerufene Sicherheitsabfrage bejaht werden.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Auswahlfilter
Zur übersichtlicheren Erfassung der einzelnen Gebühren können die unten angezeigten Gebührentatbestände auf die konkret abrechnungsrelevanten anwaltlichen Tätigkeiten beschränkt werden.
Bei Aktivierung der Auswahlfilter Strafsachen, Bußgeldsachen und Sonstige Angelegenheiten können die angezeigten Gebührentatbestände zusätzlich auf Wahlanwalts-, bzw. Pflichtverteidigergebühren beschränkt werden.
Suchbegriff
Nach Bestätigung des eingegebenen Suchbegriffs mit werden außer den über die §§-Schnellauswahl festgelegten Tatbeständen nur die Tatbestände in der Auswahl angezeigt, die den Begriff enthalten.
Tatbestand
Die Gebührentatbestände für die Kostenrechnung werden durch in eine freie Zeile eingetragen. Beispielsweise wird die Bezeichnung des gewünschten Gebührentatbestandes (z. B. Einigungsgebühr) oder die entsprechende Nummer (z. B. 1000) eingegeben. Die entsprechende Zeile der Gebührentabelle wird daraufhin automatisch markiert.
Mit wird der dort markierte Gebührentatbestand in die Abrechnungsliste übernommen. Der Cursor springt weiter in die nächsten Spalten, in denen die Quote und der Gegenstandswert erfasst werden. Anschließend wird die Gebühr angezeigt.
Eine Reihenfolge der Eingabe von Gebühren muss nicht beachtet werden. Anrechnungen werden vom Programm automatisch vorgenommen. Außerdem können hier Rechnungszwischenzeilen in die Kostenrechnung eingefügt werden. Dazu wird in eine freie Zeile ein beliebiger Text eingetragen und dieser anschließend vier Mal mit bestätigt. Daraufhin erfolgt die Abfrage, ob dieser selbstdefinierte Zusatztext in der aktuellen Zeile gespeichert werden soll. Diese Liste kann durch Mausklick auf aufgerufen werden, aus dieser der gewünschte Zusatztext gewählt und als Rechnungszwischenzeile in die laufende Kostenrechnung übernommen werden. Nicht mehr benötigte Einträge können mit aus der Liste gelöscht werden.
Bei Auswahl bestimmter Gebührentatbestände des 4. Teils des VV RVG (Nrn. 4100 ff.), wird noch eine Zusatzfrage gestellt, über deren Bejahung bzw. Verneinung eine die Gebühren erhöhende Besonderheit der Inhaftierung berücksichtigt werden kann.
Quote
Nach Bestätigung des ausgewählten Gebührentatbestandes mit wird die entsprechende Quote eingelesen. Sofern diese variabel ist, kann diese direkt geändert oder nach Mausklick auf aus der entsprechenden Quotenauflistung die gewünschte übernommen werden.
Gegenstandswert
Nach Bestätigung der Gebührenquote mit wird in diesem Feld der Gegenstandswert des Rechtsstreits bestimmt. Sofern unter Akte anlegen bereits ein Gegenstandswert zu der Akte erfasst wurde, wird dieser automatisch eingelesen. Der Wert kann jedoch durch Überschreiben geändert werden.
Bei Erfassung des nächsten Gebührentatbestandes wird der jeweils zuletzt gewählte Gegenstandswert vorgeschlagen.
Faktor
Die Spalte Faktor ist nur sichtbar für Honorarvereinbarungen, die eine Erhöhung gesetzlicher Gebühren vorsehen. Hierzu ist die Option Erhöhungsfaktor gemäß Honorarvereinbarung in den Stammdaten zu wählen.
Gebühr €
Nach Bestätigung des Gegenstandswertes mit wird je nach Gebührentatbestand eventuell die Spalte Auftraggeber aufgerufen, in der die Anzahl der Auftraggeber eingetragen werden kann.
Ist die Einstellung Gebühren / Kosten Anrechnungsziel gem. § 15 a RVG festlegen auf der Karteikarte Allgemein gesetzt, erfolgt bei der Berechnung der Gebühren die Frage, auf welche Gebühr die Anrechnung vorgenommen werden soll. Sollte die abzurechnende Akte schon vor Inkrafttreten der Neuregelung (05.08.2009) angelegt worden sein, wird zuvor gefragt, ob die Anrechnung nach dem neuen Recht erfolgen soll.
Anrechnung Prüfen
Abweichend von der Anrechnungsautomatik in Gebühren kann gezielt festgelegt werden, nach welchem Wert die Anrechnung einer Gebühr auf eine oder mehrere Gebühren durchgeführt werden soll.
Quelle
Alle Gebühren werden angezeigt, die in der Rechnung erfasst wurden und einer Anrechnungsvorschrift unterliegen.
Wert €
Der Gegenstandswert wird ausgewiesen, der bei der Eingabe der Gebühr erfasst wurde.
Wert (neu) €
Der Wert kann erfasst werden, der für die Anrechnung zugrunde gelegt werden soll. Soll die Anrechnung im konkreten Fall überhaupt nicht erfolgen, weil keine Gegenstandsidentität besteht, sollte als neuer Wert 0 eingegeben werden.
Ziel
In dieser Spalte werden die Gebühren aufgelistet, die in der Rechnung erfasst wurden und das Ziel einer Anrechnung sein können. Zu jeder in der Spalte Quelle erfassten Gebühr werden alle denkbaren Anrechnungsziele aufgelistet. Durch die Werteingabe in der Spalte Wert (neu) € kann die Anrechnung einer Gebühr aus der Spalte Quelle auf mehrere Gebühren in der Spalte Ziel festgelegt oder unterdrückt werden.
Art
Die jeweilige Rechtsgrundlage für die Anrechnung wird angezeigt.
OK
Speichert die eingegebenen Daten.
Abbruch
Beendet die Programmfunktion. Eine Speicherung erfolgt nicht.
Auflistung Tatbestände
In dieser Auflistung werden die abrechnungsrelevanten Gebührentatbestände des RVG angezeigt.
Sofern der gewünschte Gebührentatbestand nicht schon über die obige Abrechnungsliste gewählt wurde, kann das an dieser Stelle geschehen. Die Auswahl ist anschließend mit oder doppeltem Mausklick in die Abrechnungsliste zu übernehmen.
Mit Rechtsklick kann ein beliebiger Tatbestand gewählt werden, um sich dessen vollständigen Wortlaut anzeigen zu lassen oder um dessen Kurzbezeichnung zu ändern. Änderungen können über die Taste rot angezeigt werden.
Sind in den Einstellungen Gebühren / Kosten auf der Karteikarte Paragrafen Tatbestände als §§-Schnellauswahl voreingestellt, werden diese am Anfang der Liste in blauer Schrift angezeigt.
Funktionen in der Abschlussleiste
Zurück
Geht zurück auf die Startseite.
Weiter
Geht weiter auf die Seite Zusatzkosten.
Abbruch
Schließt die Seite.