Allgemeines
Werden seitens des Mahngerichtes Änderungen der Adressdaten mitgeteilt, können diese während des Einlesens der Nachricht vom Gericht zu der zugehörigen Adressnummer in RA-MICRO gespeichert werden.
Hierfür ist es notwendig, die RA-MICRO Adressnummer anzugeben, die bei einer erneuten Änderungsmitteilung bzw. in Bearbeiten vorgeschlagen wird.
Die mitgeteilten Änderungen zur Adresse werden angezeigt.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Akte
Anzeige der Akte, zu der das Gericht eine Änderung der Adressdaten mitgeteilt hat.
Bisherige Adressdaten
Die ursprünglichen Adressdaten werden angezeigt.
Zugehörige RA-MICRO Adressnummer
Geben Sie hier die zugehörige RA-MICRO Adressnummer ein, um die vom Gericht mitgeteilten Adressänderungen in die RA-MICRO Adresse zu übernehmen. Wurde die zugehörige RA-MICRO Adressnummer bereits in Bearbeiten gespeichert, wird diese automatisch zur Übernahme vorgeschlagen.
Folgende Änderungen wurden vom Gericht mitgeteilt
Die vom Gericht mitgeteilten Adressänderungen werden angezeigt. Es werden lediglich nur die Felder mit Daten gefüllt, zu denen Änderungen vorliegen. Alle übrigen Felder bleiben leer und somit in der RA-MICRO Adresse unverändert.
Funktionen in der Abschlussleiste
OK
Die neuen Adressangaben werden zur RA-MICRO Adressnummer gespeichert.
Abbruch
Beendet die Programmfunktion, ohne die Adressdaten zu ändern.