Monitor-Dauerüberwachung Privatpersonen Deutschland (Supercheck 4)

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Allgemeines

Wer die Möglichkeit zur Nutzung dieser Recherche hat, kann auf der Hilfeseite bzgl. der Berufsgruppen nachgelesen werden.


Start einer Supercheck Ermittlung in RA-MICRO:

Schritt 1: Im Adressfenster die gewünschte Adressnummer aufrufen.

Schritt 2: In der unteren Leiste Online Recherchen und danach Supercheck Ermittlung auswählen.

Schritt 3: Eine Aktennummer eingeben, zu der die Anfrage gespeichert werden soll.

Schritt 4: Die gewünschte Ermittlungsart wählen.

Schritt 5: Einen Ermittlungsgrund wählen.

Schritt 6: Datum für das Ende der Überwachung wählen.

Schritt 7: Mit einem Klick/Touch auf die Schaltfläche Z Ok.png wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief im Postausgang gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck versendet.

Supercheck Monitorüberwachung.png

Bearbeitungsbereich

Akte

Hier wird die Aktennummer vorgeschlagen, die beim Start der Supercheck Ermittlungen eingegeben wurde. Bei Bedarf kann hier eine Änderung vorgenommen werden.

Aktennotiz

Ermöglicht das Speichern einer Aktennotiz. Die Aktennotiz kann bei der Bearbeitung der Akten dadurch laufend mitgeführt und fortgeschrieben werden.

Aktenverlauf

Ruft eine Liste mit zuvor gewählten Aktennummern zur erleichterten Aktenauswahl auf.

Adressnummer/Adressdaten

An dieser Stelle werden die Adressdaten angezeigt, zu denen eine Anfrage durchgeführt werden soll.

Ermittlungsart

Ermöglicht den Wechsel zu folgenden Ermittlungsarten:

Ermittlungsgrund

Hier kann der gewünschte Ermittlungsgrund gewählt werden. Folgende Ermittlungsgründe sind möglich:

  • Forderung: Mit diesem Ermittlungsgrund kann z. B. eine Geldleistung von der zu ermittelnden Person oder Firma gefordert werden,
  • Überprüfung eines Versicherungsvertrages: Für den Fall, dass die Ermittlung zur Überprüfung eines Versicherungsvertrages in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht benötigt wird,
  • Kontaktaufnahme im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung: Mithilfe dieses Ermittlungsgrunds kann eine Person oder Firma im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung kontaktiert werden,
  • Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid / Klage / Zwangsvollstreckung: Diese Auswahl ist zu treffen, wenn gegen die zu ermittelnde Person oder Firma gerichtlich vorgegangen werden soll, indem z. B. eine Klage eingereicht wird,
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnbescheid/Klage/Zwangsvollstreckung): Diese Auswahl ist zu treffen, wenn man nach der Anmeldung der Ansprüche bereits über einen Titel verfügt,
  • Anbahnung Mietverhältnis: unterstützt beim Abschluss eines Mietvertrages,
  • Überprüfung Mietverhältnis: unterstützt bei der Überprüfung eines bestehenden Mietverhältnisses in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht.

Überwachung bis zum:

Dient der Erfassung des gewünschten Zeitraums für die Monitor-Dauerüberwachung.

Auswahl als Voreinstellungen prüfen

Wenn öfters gleichlautende Ermittlungen durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, die getroffene Auswahl als Voreinstellungen zu speichern.

OK und Schließen

Z Ok.png

Mit einem Klick/Touch auf diese Schaltfläche wird der Ermittlungsauftrag als E-Brief in den Postausgang gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell an Supercheck gesandt. Eine Abschrift wird wie gewohnt in die E-Akte gespeichert.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Was ist die Supercheck Monitor-Dauerüberwachung?

Die Monitor-Dauerüberwachung ist eine auf bestimmte Zeit angelegte Überwachung einer gesuchten Person, die bei vorherigen Ermittlungen und Einwohnermeldeamtsanfragen nicht aufgefunden werden konnte.

Supercheck überprüft dann fortlaufend bis zum angegebenen Ablaufdatum, ob die Adresse doch noch zu ermitteln ist. Dabei wird nicht nur wöchentlich der Eigenbestand von Supercheck mit seinen 6,9 Millionen selbst ermittelten Personen überprüft, sondern auch der Monitor-Überwachungsbestand wird mit externen Umzugs-, Adress- und Auskunfteidatenbanken abgeglichen.

Für den Fall, dass die Adresse über alle Ermittlungsstufen nicht recherchiert werden kann, besteht die Möglichkeit, bei Anschriftenermittlungen von Privatpersonen Deutschland bereits vorab eine Monitor-Dauerüberwachung mit zu beauftragen.

Wie lange dauert die Monitor-Dauerüberwachung?

Die Monitor-Dauerüberwachung beschränkt sich auf den Zeitraum, welcher bei der Ermittlungsanfrage angegeben wurde.

Die Überwachung kann jederzeit kostenlos mit einer Frist von 14 Tagen zurückgezogen werden.

Wie viel kostet eine Monitor-Dauerüberwachung?

Die Überwachung einer Person an sich ist kostenlos. Erst wenn die gesuchte Person innerhalb des angegebenen Zeitraums gefunden wurde, fallen Netto-Kosten gem. RA-MICRO Online Preisliste an.

Ausgelöste Kosten für Recherchen des Anbieters Supercheck werden nicht im Kosten-Journal aufgeführt.

Musterauskunft

Muster Supercheck Monitorüberwachung.png