Reisekosteneingabe

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Für die beiden Kostenarten KM (Kilometer) und SO (Sonstige Reisekosten) sind die Abläufe im Einzelnen unterschiedlich:

Gemeinsam ist beiden Kostenarten, dass die Effektivität der Reisekostenerfassung durch die Anlage entsprechender Textbausteine im Textbaustein-Editor wesentlich erhöht werden kann.

birne.fw.png Voraussetzung für die Erfassung, Auswertung oder Bearbeitung von Reisekosten sind die Kostenblatt-Rechte in der RA-MICRO Rechteverwaltung.

Reisekosten für die Kostenart KM

Aus dem Kostenblatt über Z 3P.png in der Bemerkungsspalte (oder unter Schriftverkehr, Standardtexte, C Aktenkonto, Aktko Kostenblatt, Reisekosten, Kilometer) können Strecken (in der ersten Spalte) und Entfernungen (in der zweiten Spalte) hinterlegt werden, die dann unter Anzeigen / Eintragen nach Wahl der Kostenart KM in der Spalte Bemerkung des Kostenblattes ausgewählt werden können; die Kilometerzahl wird in die Berechnungsspalte übernommen.

Seisekosteneingabe KM.png

Die Eingabe (oder Übernahme aus der Bemerkungsspalte) der Kilometer erfolgt in der Spalte Berechnung. Diese Spalte kann mit der Eingabetaste TK Enter.png durchgegangen werden und nacheinander Kilometerzahl, Betrag pro Kilometer und Anteil eingegeben werden. Unter Anteil wurde z. B. 1 / 2 angegeben, wenn Reisekosten auf zwei Mandate aufzuteilen sind.

Reisekosten für die Kostenart SO

Aus dem Kostenblatt über Z 3P.png in der Bemerkungsspalte (oder unter Schriftverkehr, Standardtexte, C Aktenkonto, Aktko Kostenblatt, Reisekosten, Sonstige Kosten) können Tagegeldsätze u. ä. hinterlegt werden, die dann unter Anzeigen / Eintragen nach Wahl der Kostenart SO in der Spalte Bemerkung des Kostenblattes ausgewählt werden können; die Beträge werden in die Berechnungsspalte übernommen.

Reisekosten SO.png

Die Eingabe (oder Übernahme aus der Bemerkungsspalte) der Kosten erfolgt in der Spalte Berechnung. Diese Spalte kann mit der Eingabetaste TK Enter.png durchgegangen werden und nacheinander Kosten, Anteil und Mehrwertsteuersatz eingegeben werden. Der Anteil ist z. B. 1 / 2, wenn Reisekosten auf zwei Mandate aufzuteilen sind. Der Mehrwertsteuersatz sagt aus, mit welchem Steuersatz Vorsteuer von der Kanzlei aus den Reisekosten gezogen werden konnte.