ZV-Auftrag Formular

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ZV-Auftrag Formular

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Kategorie: Zwangsvollstreckung
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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

ModulauswahlGläubiger: Die Daten der Gläubiger werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden. Schuldner: Die Daten der Schuldner werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden. A4 Bankverbindung: Sandardmäßig wird die Bankverbindung des Gläubigervertreters vorgeschlagen. Ausnahme: Es ist in den Einstellungen der ZV Rechtsabteilung oder Inkassobüro gewählt oder es liegt ein Fall von Eigenen Gebührenansprüchen vor und dies wurde unter Foko anlegen vermerkt. Der i-Hinweis enthält die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers. A8 Geschäftszeichen des Schuldners: Dieses Modul kann frei befüllt werden.Es werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Ermöglicht die Erstellung eines Zwangsvollstreckungsauftrages für eine einzelne Akte.Hauptartikel → ZV-Auftrag Formular - StapelerstellungHinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft sowie für die Einholung von Auskünften Dritter berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos oder Unterkontos wird eingegeben. Wenn diese nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden. Auch nach Ablage der Akte kann weiter auf die Forderungskonten und Unterkonten zugegriffen werden, sofern diese zuvor im Rahmen der Programmfunktion Akte ablegen bei den Ablageoptionen als nicht zu löschen ausgewählt wurde.Es kann aus dem Verlauf der zuletzt eingegebenen Akten eine Akte gewählt werden.Hier kann zum eingegebenen Aktenzeichen das Unterkonto ausgewählt werden.Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann in der Auswahlliste gewählt werden, gegen welche(n) Schuldner die Maßnahme erstellt werden soll. Wird die Maßnahme gegen alle Schuldner erstellt, wird in der Vergütungsberechnung die anfallende Anwaltsgebühr mit der Anzahl der Schuldner multipliziert, da mehrere eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen, für die jeweils eine Gebühr berechnet werden kann. Soll die Maßnahme gegen nur einen Schuldner erstellt werden, können die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch oder einzelschuldnerisch verbucht werden. Das Programm schlägt standardmäßig vor, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen.Der in der Akte als Beteiligter gespeicherte Gegnerbevollmächtige wird im Formular unter Modul A7 eingetragen. Soll dieser in der Maßnahme nicht erscheinen ist diese Option abzuwählen.Vom Programm wird die Adressnummer des für den ZV-Auftrag örtlich zuständige Gericht eingelesen, ermittelt anhand des Wohnorts bzw. Firmensitzes des Schuldners der in den Stammdaten des Forderungskontos hinterlegt ist. Richtet sich die Maßnahme gegen alle Schuldner, wird das zuständige Gericht anhand des ersten in Foko anlegen hinterlegten Schuldners ermittelt. Soll der ZV-Auftrag an einen anderen Adressaten (z. B. einen bestimmten Gerichtsvollzieher) gerichtet werden, so wird die vorgeschlagene Adressnummer mit der gewünschten Adressnummer überschrieben. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden. Bei dem elektronischen Versand direkt an den Gerichtsvollzieher ist zu beachten, dass die SAFE-ID des jeweiligen Gerichtsvollziehers programmseitig nicht in den Adressen hinterlegt ist, sondern individuell eingefügt werden muss. Vor Versand an diesen sollte im Adressverzeichnis des Drittprodukts geprüft werden, ob der betreffende Gerichtsvollzieher über EGVP erreicht werden kann.Diese Einstellungen wird aktiviert, wenn die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren gewünscht ist. Die automatisch errechnete Gebühr wird in Modul Q ausgewiesen.Die automatisch errechnete Rechtsanwaltsgebühr wird in das Forderungskonto gebucht.Die automatisch errechnete Rechtsanwaltsgebühr wird in das Aktenkonto gespeichert.Die Auswahl ist Voraussetzung für die Anzeige des Modulbereichs Übersendungsanschreiben und die gleichzeitige Erstellung eines Anschreibens an den Mandanten.Es werden automatisch die Kontaktdaten des Gläubigervertreters eingelesen. Ist in den Foko-Stammdaten Eigene Gebührenansprüche oder Rechtsabteilung in den ZV-Einstellungen gewählt, werden die Daten des Gläubigers eingelesen, da insoweit keine Gläubigervertretung vorliegt.Die Anzeige der Kontaktdaten bilden den entsprechenden Bereich des Formulars ab. Die Kontaktdaten werden aus der Adresse 1 oder des jeweiligen Gläubigers eingelesen und können hier verwendet oder ergänzt werden. Mit Klick auf Rechtsverbindliche elektronische Kommunikationswege wird eine Liste aufgerufen, in der, die hier immer wieder benötigten Daten auch für weitere formulargebundene ZV-Aufträge aufrufbar hinterlegt werden können.Bei Wahl der Ausgabe Drucker, wird das ZV-Auftrag Formular an den, in den ZV-Einstellungen hinterlegten, Standarddrucker übergeben.Es ist (optional) der Name des Unterzeichners einzugeben, wenn der Name unterhalb des Unterschriftenfelds gedruckt werden soll. Dieser Namenszug ersetzt nicht die eigenhändige Unterschrift.Auswahl des elektronischen Übermittlungsweges.Auswahl des beA Benutzer über dessen beA-Postfach der Versand bewirkt werden soll.Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters. Sowohl bei Wahl eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft als auch bei Übermittlung per EGVP ist der Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters manuell einzutragen. Wird die Übermittlung über ein persönliches beA-Postfach gewählt, wird der Namenszug des Postfachinhabers automatisch in den Auftrag übernommen.Für eine bessere Zuordnung auf Empfängerseite kann eine der aufgelisteten Kategorien gewählt werden. Zur Auswahl stehen im ZV-Auftrag Formular lediglich die für die ZV-Maßnahme Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in relevanten Einträge. Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen, welcher dann von den Gerichtsvollzieherverteilerstellen sowie den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zur elektronischen Verarbeitung genutzt werden kann.Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 754a I Nr. 4 ZPO in Modul P8 eingefügt.Über diese Schaltfläche können Dokumente aus der E-Akte und dem Dateisystem ausgewählt und dem Auftrag beigefügt werden. Das integrierte Vorschaufenster zeigt nach getroffener Auswahl das betreffende Dokument an. Die Auswahl mehrerer Dokumente ist möglich.Hier werden ausgewählte Anlagen angezeigt. Diese können per Rechtsklick entfernt werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Führt die entsprechend gewählte Ausgabeart aus.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.ZV Auftrag Antrag E Versand.png

Mit der GVFV (Gerichtsvollzieherformularverordnung) ist zum 01.04.2016 für die Beauftragung der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen ein verbindlich zu nutzendes Formular eingeführt worden.

Für die Zwangsvollstreckungsaufträge, die nicht wegen Geldforderungen erteilt werden sollen, finden sich weiterhin Textbausteine in der Funktion ZV-Auftrag.

Die Vermögensauskunft wird nunmehr im ZV-Auftrag Formular über das Modul G beantragt.

Funktionen in der Toolbar

Einzelerstellung

Ermöglicht die Erstellung eines Zwangsvollstreckungsauftrages für eine einzelne Akte

Stapelerstellung

Hauptartikel → ZV-Auftrag Formular - Stapelerstellung

Texteinfügung

Der Button Texteinfügung ist nur sichtbar, wenn auf der Registerkarte ein Freifeld editiert werden soll. Über diesen können individuelle, häufig wiederkehrende Formulierungen abgelegt und eingelesen werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Antrag

ModulauswahlGläubiger: Die Daten der Gläubiger werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden. Schuldner: Die Daten der Schuldner werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden. A4 Bankverbindung: Sandardmäßig wird die Bankverbindung des Gläubigervertreters vorgeschlagen. Ausnahme: Es ist in den Einstellungen der ZV Rechtsabteilung oder Inkassobüro gewählt oder es liegt ein Fall von Eigenen Gebührenansprüchen vor und dies wurde unter Foko anlegen vermerkt. Der i-Hinweis enthält die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers. A8 Geschäftszeichen des Schuldners: Dieses Modul kann frei befüllt werden.Es werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Ermöglicht die Erstellung eines Zwangsvollstreckungsauftrages für eine einzelne Akte.Hauptartikel → ZV-Auftrag Formular - StapelerstellungHinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft sowie für die Einholung von Auskünften Dritter berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos oder Unterkontos wird eingegeben. Wenn diese nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden. Auch nach Ablage der Akte kann weiter auf die Forderungskonten und Unterkonten zugegriffen werden, sofern diese zuvor im Rahmen der Programmfunktion Akte ablegen bei den Ablageoptionen als nicht zu löschen ausgewählt wurde.Es kann aus dem Verlauf der zuletzt eingegebenen Akten eine Akte gewählt werden.Hier kann zum eingegebenen Aktenzeichen das Unterkonto ausgewählt werden.Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann in der Auswahlliste gewählt werden, gegen welche(n) Schuldner die Maßnahme erstellt werden soll. Wird die Maßnahme gegen alle Schuldner erstellt, wird in der Vergütungsberechnung die anfallende Anwaltsgebühr mit der Anzahl der Schuldner multipliziert, da mehrere eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen, für die jeweils eine Gebühr berechnet werden kann. Soll die Maßnahme gegen nur einen Schuldner erstellt werden, können die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch oder einzelschuldnerisch verbucht werden. Das Programm schlägt standardmäßig vor, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen.Der in der Akte als Beteiligter gespeicherte Gegnerbevollmächtige wird im Formular unter Modul A7 eingetragen. Soll dieser in der Maßnahme nicht erscheinen ist diese Option abzuwählen.Vom Programm wird die Adressnummer des für den ZV-Auftrag örtlich zuständige Gericht eingelesen, ermittelt anhand des Wohnorts bzw. Firmensitzes des Schuldners der in den Stammdaten des Forderungskontos hinterlegt ist. Richtet sich die Maßnahme gegen alle Schuldner, wird das zuständige Gericht anhand des ersten in Foko anlegen hinterlegten Schuldners ermittelt. Soll der ZV-Auftrag an einen anderen Adressaten (z. B. einen bestimmten Gerichtsvollzieher) gerichtet werden, so wird die vorgeschlagene Adressnummer mit der gewünschten Adressnummer überschrieben. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden. Bei dem elektronischen Versand direkt an den Gerichtsvollzieher ist zu beachten, dass die SAFE-ID des jeweiligen Gerichtsvollziehers programmseitig nicht in den Adressen hinterlegt ist, sondern individuell eingefügt werden muss. Vor Versand an diesen sollte im Adressverzeichnis des Drittprodukts geprüft werden, ob der betreffende Gerichtsvollzieher über EGVP erreicht werden kann.Diese Einstellungen wird aktiviert, wenn die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren gewünscht ist. Die automatisch errechnete Gebühr wird in Modul Q ausgewiesen.Die automatisch errechnete Rechtsanwaltsgebühr wird in das Forderungskonto gebucht.Die automatisch errechnete Rechtsanwaltsgebühr wird in das Aktenkonto gespeichert.Die Auswahl ist Voraussetzung für die Anzeige des Modulbereichs Übersendungsanschreiben und die gleichzeitige Erstellung eines Anschreibens an den Mandanten.Es werden automatisch die Kontaktdaten des Gläubigervertreters eingelesen. Ist in den Foko-Stammdaten Eigene Gebührenansprüche oder Rechtsabteilung in den ZV-Einstellungen gewählt, werden die Daten des Gläubigers eingelesen, da insoweit keine Gläubigervertretung vorliegt.Die Anzeige der Kontaktdaten bilden den entsprechenden Bereich des Formulars ab. Die Kontaktdaten werden aus der Adresse 1 oder des jeweiligen Gläubigers eingelesen und können hier verwendet oder ergänzt werden. Mit Klick auf Rechtsverbindliche elektronische Kommunikationswege wird eine Liste aufgerufen, in der, die hier immer wieder benötigten Daten auch für weitere formulargebundene ZV-Aufträge aufrufbar hinterlegt werden können.Bei Wahl der Ausgabe Drucker, wird das ZV-Auftrag Formular an den, in den ZV-Einstellungen hinterlegten, Standarddrucker übergeben.Es ist (optional) der Name des Unterzeichners einzugeben, wenn der Name unterhalb des Unterschriftenfelds gedruckt werden soll. Dieser Namenszug ersetzt nicht die eigenhändige Unterschrift.Auswahl des elektronischen Übermittlungsweges.Auswahl des beA Benutzer über dessen beA-Postfach der Versand bewirkt werden soll.Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters. Sowohl bei Wahl eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft als auch bei Übermittlung per EGVP ist der Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters manuell einzutragen. Wird die Übermittlung über ein persönliches beA-Postfach gewählt, wird der Namenszug des Postfachinhabers automatisch in den Auftrag übernommen.Für eine bessere Zuordnung auf Empfängerseite kann eine der aufgelisteten Kategorien gewählt werden. Zur Auswahl stehen im ZV-Auftrag Formular lediglich die für die ZV-Maßnahme Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in relevanten Einträge. Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen, welcher dann von den Gerichtsvollzieherverteilerstellen sowie den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zur elektronischen Verarbeitung genutzt werden kann.Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 754a I Nr. 4 ZPO in Modul P8 eingefügt.Über diese Schaltfläche können Dokumente aus der E-Akte und dem Dateisystem ausgewählt und dem Auftrag beigefügt werden. Das integrierte Vorschaufenster zeigt nach getroffener Auswahl das betreffende Dokument an. Die Auswahl mehrerer Dokumente ist möglich.Hier werden ausgewählte Anlagen angezeigt. Diese können per Rechtsklick entfernt werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Führt die entsprechend gewählte Ausgabeart aus.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.ZV Auftrag Antrag E Versand.png

Akte

Die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos oder Unterkontos wird eingegeben. Wenn diese nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden.

Auch nach Ablage der Akte kann weiter auf die Forderungskonten und Unterkonten zugegriffen werden, sofern diese zuvor im Rahmen der Programmfunktion Akte ablegen bei den Ablageoptionen als nicht zu löschen ausgewählt wurde.

Unterkontenauswahl

Hier kann zum eingegebenen Aktenzeichen das Unterkonto ausgewählt werden.

Verlaufspfeil

Es kann aus dem Verlauf der zuletzt eingegebenen Akten eine Akte gewählt werden.

Schuldner

Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann in der Auswahlliste gewählt werden, gegen welche(n) Schuldner die Maßnahme erstellt werden soll. Wird die Maßnahme gegen alle Schuldner erstellt, wird in der Vergütungsberechnung die anfallende Anwaltsgebühr mit der Anzahl der Schuldner multipliziert, da mehrere eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen, für die jeweils eine Gebühr berechnet werden kann. Soll die Maßnahme gegen nur einen Schuldner erstellt werden, können die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch oder einzelschuldnerisch verbucht werden. Das Programm schlägt standardmäßig vor, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen.

Gegnerbevollmächtigten in A7 übernehmen

Der in der Akte als Beteiligter gespeicherte Gegnerbevollmächtige wird im Formular unter Modul A7 eingetragen. Soll dieser in der Maßnahme nicht erscheinen ist diese Option abzuwählen.

Gericht / Gerichtsvollzieher

Vom Programm wird die Adressnummer des für den ZV-Auftrag örtlich zuständige Gericht eingelesen, ermittelt anhand des Wohnorts bzw. Firmensitzes des Schuldners der in den Stammdaten des Forderungskontos hinterlegt ist. Richtet sich die Maßnahme gegen alle Schuldner, wird das zuständige Gericht anhand des ersten in Foko anlegen hinterlegten Schuldners ermittelt. Soll der ZV-Auftrag an einen anderen Adressaten (z. B. einen bestimmten Gerichtsvollzieher) gerichtet werden, so wird die vorgeschlagene Adressnummer mit der gewünschten Adressnummer überschrieben. Wenn die Adressnummer nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden. Bei dem elektronischen Versand direkt an den Gerichtsvollzieher ist zu beachten, dass die SAFE-ID des jeweiligen Gerichtsvollziehers programmseitig nicht in den Adressen hinterlegt ist, sondern individuell eingefügt werden muss. Vor Versand an diesen sollte im Adressverzeichnis des Drittprodukts geprüft werden, ob der betreffende Gerichtsvollzieher über EGVP erreicht werden kann. Für Berlin wurden für die Verteilerstellen bei den Amtsgerichten gesonderte SAFE-IDs eingerichtet (Stand Juni 2018), die Adressierung direkt an den Gerichtsvollzieher ist dort nicht möglich.

RA-Gebühren berechnen

Diese Einstellung wird aktiviert, wenn die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren gewünscht ist. Die automatisch errechnete Gebühr wird in Modul Q ausgewiesen. Zusätzlich besteht für Akten, die die Anwendung früherer Gebührenvorschriften zulassen, eine Auswahlmöglichkeit.

Buchung in Forderungskonto

Die automatisch errechnete Rechtsanwaltsgebühr wird in das Forderungskonto gebucht.

Speichern in Aktenkonto

Die automatisch errechnete Rechtsanwaltsgebühr wird in das Aktenkonto gespeichert.

Mit Übersendungsanschreiben

Die Auswahl ist Voraussetzung für die Anzeige des Modulbereichs Übersendungsanschreiben und die gleichzeitige Erstellung eines Anschreibens an den Mandanten.

Kontaktdaten des Gläubigers / Gläubigervertreters

Es werden automatisch die Kontaktdaten des Gläubigervertreters eingelesen. Ist in den Foko-Stammdaten Eigene Gebührenansprüche oder Rechtsabteilung in den ZV-Einstellungen gewählt, werden die Daten des Gläubigers eingelesen, da insoweit keine Gläubigervertretung vorliegt.

Kontaktdatenanzeige

Die Anzeige der Kontaktdaten bilden den entsprechenden Bereich des Formulars ab. Die Kontaktdaten werden aus der Adresse 1 oder des jeweiligen Gläubigers eingelesen und können hier verwendet oder ergänzt werden.

Mit Klick auf Rechtsverbindliche elektronische Kommunikationswege wird eine Liste aufgerufen, in der, die hier immer wieder benötigten Daten auch für weitere formulargebundene ZV-Aufträge aufrufbar hinterlegt werden können.

Ausgabe

Mögliche Ausgabearten des ZV-Auftrag Formulars.

Drucker

Bei Wahl der Ausgabe Drucker, wird das ZV-Auftrag Formular an den, in den ZV-Einstellungen hinterlegten, Standarddrucker übergeben.

Unterzeichner

Es ist (optional) den Namen des Unterzeichners einzugeben, wenn der Name unterhalb des Unterschriftenfelds gedruckt werden soll. Dieser Namenszug ersetzt nicht die eigenhändige Unterschrift.

E-Versand

Auswahl des elektronischen Übermittlungsweges.

Das Formular kann elektronisch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle oder auch direkt an den Gerichtsvollzieher übertragen werden.

Bei Versand direkt an den Gerichtsvollzieher ist zu beachten, dass die SAFE-ID des jeweiligen Gerichtsvollziehers programmseitig nicht in den Adressen hinterlegt ist, sondern individuell eingefügt werden muss. Vor Versand an diesen sollte im Adressverzeichnis des Drittprodukts geprüft werden, ob der betreffende Gerichtsvollzieher über EGVP / beA erreicht werden kann.

beA-Benutzer

Auswahl des beA-Benutzers über dessen beA-Postfach der Versand bewirkt werden soll.

Unterzeichner beA / EGVP

Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters. Sowohl bei Wahl eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft als auch bei Übermittlung per EGVP ist der Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters manuell einzutragen. Wird die Übermittlung über ein persönliches beA-Postfach gewählt, wird der Namenszug des Postfachinhabers automatisch in den Auftrag übernommen.

Sendungspriorität

Für eine bessere Zuordnung auf Empfängerseite kann eine der aufgelisteten Kategorien gewählt werden.

Zur Auswahl stehen im ZV-Auftrag Formular lediglich die für die ZV-Maßnahme Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in relevanten Einträge.

Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen, welcher dann von den Gerichtsvollzieherverteilerstellen sowie den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zur elektronischen Verarbeitung genutzt werden kann.

Erklärung nach § 754a I Nr. 4 ZPO einfügen

Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 754a I Nr. 4 ZPO in Modul P8 eingefügt.

Anlagen

Über diese Schaltfläche können Dokumente aus der E-Akte und dem Dateisystem ausgewählt und dem Auftrag beigefügt werden.

Das integrierte Vorschaufenster zeigt nach getroffener Auswahl das betreffende Dokument an. Die Auswahl mehrerer Dokumente ist möglich.

Anlagenfenster

Vorschau des ausgewählten Dokuments.Gibt den Inhalt der E-Akte wieder. Angewählte Dokumente können als Anlage übernommen werden.Hierüber können Dokumente aus dem Datei-Explorer hinzugefügt werden. Per Rechtsklick mit der Mouse können einzelne Dokumente wieder entfernt werden.Übernimmt die ausgewählten Anlagen.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Auswahl Anlage 2.png
Vorschau

Vorschau des ausgewählten Dokuments.

Dokumentenauswahl aus E-Akte

Gibt den Inhalt der E-Akte wieder. Angewählte Dokumente können als Anlage übernommen werden.

Dokumentenauswahl aus Dateisystem

Hierüber können Dokumente aus dem Datei-Explorer hinzugefügt werden. Per Rechtsklick mit der Mouse können einzelne Dokumente wieder entfernt werden.

Anlagenübersicht

Hier werden ausgewählte Anlagen angezeigt. Diese können per Rechtsklick entfernt werden.

Modulauswahl

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Profile zum wiederholten Aufruf von standardmäßig verwendeten Optionen können angelegt und hier ausgewählt werden. Nach erstmaliger Nutzung können für wiederkehrende Antragsoptionen Profile hinterlegt und diese zur Schnellerstellung eines neuen Auftrags abgerufen werden.Bei Wahl Alle Module anzeigen, werden alle Registerkarten zur Bearbeitung angezeigt. Für eine übersichtliche Bearbeitung können auch nur die Registerkarten zur Ansicht gebracht werden, die wirklich bearbeitet werden sollen. Die Anzeige der Registerkarte wählt nicht das entsprechende Modul des Formulars an. Dies muss auf der jeweiligen Registerkarte erfolgen.Es wird das gesamte Formular gedruckt unabhängig davon, ob alle Modulbereiche ausgefüllt wurden. Ist diese Option nicht gewählt werden nur die Module gedruckt, die auch befüllt wurden.Die hier angegebene Zahl von Exemplaren wird gedruckt.Bei der Auswahl letzer Auftrag öffnet sich das Eingabefeld Profil speichern. Über dieses kann nach Aktivierung des Kontrollkästchens eine neue Profilbezeichnung hinterlegt und damit ein neues Profil gespeichert werden. Ohne Wahl eines Profils bzw. bei Wahl des Profils letzer Auftrag wird die aktuelle Modulauswahl immer gespeichert. Ist die Option zur Speicherung gesetzt, wird bei Änderung der Profilbezeichnung ein Profil mit dieser Bezeichnung der Auswahl hinzugefügt. Bei gewählter Option mit unveränderter Profilbezeichnung wird das aktuelle Profil überschrieben.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.ZV Auftrag Modul.png

Profilauswahl

Profile zum wiederholten Aufruf von standardmäßig verwendeten Optionen können angelegt und hier ausgewählt werden. Nach erstmaliger Nutzung können für wiederkehrende Antragsoptionen Profile hinterlegt und diese zur Schnellerstellung eines neuen Auftrags abgerufen werden.

Modulauswahl

Bei Wahl Alle Module anzeigen, werden alle Registerkarten zur Bearbeitung angezeigt. Für eine übersichtliche Bearbeitung können auch nur die Registerkarten zur Ansicht gebracht werden, die wirklich bearbeitet werden sollen. Die Anzeige der Registerkarte wählt nicht das entsprechende Modul des Formulars an. Dies muss auf der jeweiligen Registerkarte erfolgen.

Ausdruck

Komplettes Formular

Es wird das gesamte Formular gedruckt unabhängig davon, ob alle Modulbereiche ausgefüllt wurden.

Ist diese Option nicht gewählt werden nur die Module gedruckt, die auch befüllt wurden.

Anzahl Exemplare

Die hier angegebene Zahl von Exemplaren wird gedruckt.

Profil speichern

Bei der Auswahl letzer Auftrag öffnet sich das Eingabefeld Profil speichern. Über dieses kann nach Aktivierung des Kontrollkästchens eine neue Profilbezeichnung hinterlegt und damit ein neues Profil gespeichert werden.

Ohne Wahl eines Profils bzw. bei Wahl des Profils letzer Auftrag wird die aktuelle Modulauswahl immer gespeichert. Ist die Option zur Speicherung gesetzt, wird bei Änderung der Profilbezeichnung ein Profil mit dieser Bezeichnung der Auswahl hinzugefügt.

Bei gewählter Option mit unveränderter Profilbezeichnung wird das aktuelle Profil überschrieben.

Modul A

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Die Daten der Gläubiger werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden.Die Daten der Schuldner werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden.Sandardmäßig wird die Bankverbindung des Gläubigervertreters vorgeschlagen. Ausnahme: Es ist in den Einstellungen der ZV Rechtsabteilung oder Inkassobüro gewählt oder es liegt ein Fall von Eigenen Gebührenansprüchen vor und dies wurde unter Foko anlegen vermerkt. Der i-Hinweis enthält die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers.Dieses Modul kann frei befüllt werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul A.png

Gläubiger

Die Daten der Gläubiger werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden.

Schuldner

Die Daten der Schuldner werden angezeigt. Erforderliche Änderungen müssen direkt in den Stammdaten der Akte bzw. des Forderungskontos vorgenommen werden.

A4 Bankverbindung

Sandardmäßig wird die Bankverbindung des Gläubigervertreters vorgeschlagen. Ausnahme: Es ist in den Einstellungen der ZV Rechtsabteilung oder Inkassobüro gewählt oder es liegt ein Fall von Eigenen Gebührenansprüchen vor und dies wurde unter Foko anlegen vermerkt.

Der i-Hinweis enthält die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers.

A8 Geschäftszeichen des Schuldners

Dieses Modul kann frei befüllt werden.

Module B / C

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Die Wahl von Modul B ist gemäß der BR DS 336 / 15 Seite 18, Erläuterungen zu § 2 Abs. 3 GVFV, optional und soll bei Nichtbefüllen die Bearbeitung des Auftrages nicht verzögern. RA-MICRO druckt die Seiten des Antrages fortlaufend nummeriert. Die Anzahl der Seiten richtet sich nach der Auswahl und dem Umfang der ausgefüllten Module und ist, wie vom Gesetzgeber zugelassen, dynamisch. Soweit Modul B gewählt und nicht befüllt ist, ermittelt RA-MICRO automatisch die Seitenzahl und befüllt Modul B beim Druck.Standardmäßig werden die folgenden Anlagen vom Programm automatisch ausgewählt: Der Eintrag unter Vollstreckungstitel generiert sich aus den in Foko anlegen unter Forderung / Titel hinterlegten Daten. Sind hier keine Daten hinterlegt, ist der Eintrag manuell vorzunehmen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. Kann aus den Daten des Forderungskontos die amtliche Forderungsaufstellung befüllt werden, wird hier Forderungsaufstellung gemäß Anlage 1 des Formulars gewählt. Sind im Forderungskonto mehrere Hauptforderungen mit unterschiedlichem Zinsbeginn oder Zahlungen gebucht, wird das RA-MICRO Forderungskonto als Anlage in der vorletzten Zeile vorgeschlagen. Inkassokosten gemäß § 4 Absatz 4 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) gemäß Anlage / -n wird freigeschaltet, wenn Inkassobüro in den ZV-Einstellungen gewählt ist.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul B C.png

Es werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.

B

Die Wahl von Modul B ist gemäß der BR DS 336 / 15 Seite 18, Erläuterungen zu § 2 Abs. 3 GVFV, optional und soll bei Nichtbefüllen die Bearbeitung des Auftrages nicht verzögern.

RA-MICRO druckt die Seiten des Antrages fortlaufend nummeriert. Die Anzahl der Seiten richtet sich nach der Auswahl und dem Umfang der ausgefüllten Module und ist, wie vom Gesetzgeber zugelassen, dynamisch.

Soweit Modul B gewählt und nicht befüllt ist, ermittelt RA-MICRO automatisch die Seitenzahl und befüllt Modul B beim Druck.

C Anlagen

Standardmäßig werden die folgenden Anlagen vom Programm automatisch ausgewählt:

Der Eintrag unter Vollstreckungstitel generiert sich aus den in Foko anlegen unter Forderung/Titel hinterlegten Daten. Sind hier keine Daten hinterlegt, ist der Eintrag manuell vorzunehmen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.

Kann aus den Daten des Forderungskontos die amtliche Forderungsaufstellung befüllt werden, wird hier Forderungsaufstellung gemäß Anlage 1 des Formulars gewählt.

Sind im Forderungskonto mehrere Hauptforderungen mit unterschiedlichem Zinsbeginn oder Zahlungen gebucht, wird das RA-MICRO Forderungskonto als Anlage in der vorletzten Zeile vorgeschlagen.

Inkassokosten gemäß § 4 Absatz 4 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) gemäß Anlage / -n wird freigeschaltet, wenn Inkassobüro in den ZV-Einstellungen gewählt ist.

Modul D / E / F

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul D E F.png

Es muss mindestens ein Antrag der Module D - P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist.

Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt.

Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.

Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.

Modul G

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul G.png

Anträge zur Vermögensauskunft

Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht.

Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen.

Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.

Module H / I

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul H I.png

Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners.

Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.

Module J / K

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul J K.png

Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen.

Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.

Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.

Module L / M

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul L M.png

Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter.

Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.

Auch in kombinierten Aufträgen in Verbindung mit Modul M wird eine ZV-Gebühr für die Einholung von Auskünften Dritter im Modul Q ausgewiesen.

In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.

Module N / O

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul N O.png

Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge.

Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.

Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.

In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.

Modul P

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul P.png

Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher. Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden.

Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.

Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen.

Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.

Die Bestätigung gemäß § 754a I Nr. 4 ZPO, dass der Titel im Original vorliegt und die Forderung in der beanspruchten Höhe noch besteht, wird automatisch bei Wahl der elektronischen Übermittlung unter Modul P8 des Formulars eingetragen.

Die erforderliche Erklärung gemäß § 753a ZPO (Vollmachtsnachweis) wird ebenfalls standardmäßig ausgewiesen.

Modul Q

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Modul Q neu.png

Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen.

Ist die Option Merkposten gewählt, so wird die Gebühr nur als Merkposten im RA-MICRO Forderungskonto hinterlegt. Merkposten werden nicht im Aktenkonto gespeichert.

Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft sowie für den Antrag auf Einholung von Auskünften Dritter berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.

Forderungsaufstellung

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.Forderungsaufstellung.png

Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll.

Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.

Bei Übermittlung per beA / EGVP werden manuelle Änderungen der Beträge wie eingegeben in den erforderlichen Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) übertragen. Es findet sodann keine detaillierte Aufschlüsselung bspw. der jeweilig im Forderungskonto gebuchten Kosten mehr statt.

Übersendungsanschreiben

AntragModulauswahlModul AEs werden alle vorliegenden Titel, Belege und Nachweise aufgelistet, die als Anlage dem Antrag beizufügen sind; wahlweise nur ein Teil der Anlagen oder individuelle Angaben vorgenommen werden.Es muss mindestens ein Antrag der Module D-P gewählt sein, damit der Druck eines vollständigen Formulars möglich ist. Bei isoliertem Zustellauftrag trägt der Mandant die Gebühr für diesen alleinigen Auftrag. Das Modul Q wird nicht gedruckt. Ist ausschließlich Modul E5 (isolierte Erledigung) gewählt, wird in Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Wird keine Zahlungsvereinbarung (Modul F) gewählt, können die Module E1 - E4 ebenfalls gewählt werden.Anträge zur Vermögensauskunft. Bei Wahl von G1 wird bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen und ins Forderungskonto gebucht. Wird G2 im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag gewählt, werden bei gewählter Option RA-Gebühren berechnen im Modul Q die Gebühren für die ZV-Maßnahme sowie die Gebühr aus dem gedeckelten Gegenstandswert für die Vermögensauskunft ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Anträge zum Erlass des Haftbefehls und der Verhaftung des Schuldners. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag H oder I, wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen.Vorpfändung und die Pfändung körperlicher Sachen. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag J oder K wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden.Ermittlung des Aufenthaltsortes und die Einholung von Auskünften Dritter. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag L oder M wird im Modul Q eine ZV-Gebühr. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Angaben zur Reihenfolge sowie Kombination der einzelnen Aufträge und weitere Anträge. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Bei jedem frei editierbaren Feld, wird, soweit dieses den Fokus hat, der Button Texteinfügung in der Toolbar freigeschaltet. Hierüber können individuelle Texte hinterlegt und wiederverwendet werden. In den i-Hinweisen sind die amtlichen Ausfüllhinweise des Gesetzgebers nachzulesen.Hinweise für die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Es kann um Übersendung des Abdrucks des Vermögensverzeichnisses und um Teilnahme an dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten werden. Bei gewählter Option Gebühren berechnen und isoliertem Antrag O oder P wird im Modul Q eine ZV-Gebühr ausgewiesen. Programmseitig wird die Angabe zum Vorsteuerabzug aus den bei der Aktenanlage hinterlegten Daten gezogen. Standardmäßig wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Vollstreckungsauftrag auch die Gebühren aus Modul Q vollstreckt werden sollen.Alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme anfallenden Anwaltskosten sowie etwaige Auslagen werden hier aufgelistet und können bei Bedarf überarbeitet werden. Die Auflistung kann mehrere Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen. Sollen die Gebühren nicht berechnet werden, kann der Gegenstandswert auf 0 gesetzt werden. Unabhängig davon wird die Berechnung nur in Abhängigkeit zu der Auswahl unter Antrag durchgeführt. Die Gebühr für den Antrag auf Vermögensauskunft berechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG nach einem Höchstbetrag von 2.000 EUR.Es werden die Beträge des Forderungskontos nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Forderungen aufgeschlüsselt in den amtlichen Vordruck übernommen. Es kann auch gewählt werden, ob die Maßnahme nur über eine Teilforderung erstellt werden soll. Sofern Änderungen in der Forderungsaufstellung vorgenommen werden, ist zu beachten, dass der Gegenstandswert in der Vergütungsberechnung Modul Q ebenfalls angepasst werden muss.Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.In der Auswahlliste Mandant wird der Empfänger des Anschreibens bestimmt.Es wird die Adressnummer des in Foko anlegen erfassten ersten Gläubigers vorgeschlagen. Sofern im Adressfenster festgelegt wurde, dass die Korrespondenz mit dem gesetzlichen Vertreter erfolgen soll, wird das Schreiben automatisch an diesen gerichtet. Wurde zur Akte ein Ansprechpartner erfasst, wird das Schreiben zu dessen Händen versandt, sofern zur Adresse das Kennzeichen M vermerkt wurde.Standardmäßig wird der Mandantenbetreff vorgeschlagen, sofern dieser bei der Aktenanlage hinterlegt worden ist.Ein Standardtext für das Übersendungsanschreiben wird gewählt. Mit dem Pfeil nach unten öffnet sich die Auswahlliste. Texte können über die Editierschaltfläche oder in der Funktion Standardtexte bearbeitet und hinzugefügt werden.Die Grußformel für das Übersendungsanschreiben wird festgelegt. Mit dem Pfeil nach unten öffnet sich die Auswahlliste. Über die Editierschaltfläche können der Liste weitere individuelle Grußformeln hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im der Funktion Standardtexte / Grußformeln bearbeitet werden.Mit dem Übersendungsanschreiben können dem Mandanten die Kosten der Maßnahme sofort in Rechnung gestellt werden.In den QR-Code wird die Bankverbindung aus der Adresse des Gläubigerbevollmächtigten aus den ZV-Einstellungen übernommen. Sofern keine Adresse eingetragen ist, werden die Bankdaten der Adressnummer 1 verwendet.Das Übersendungsanschreiben kann direkt gedruckt, an die bevorzugte Textverarbeitung übergeben oder per E-Versand elektronisch übermittelt werden.Die Kosten für die Maßnahme können in die OP-Liste gebucht werden. Dabei wird automatisch eine Rechnungsnummer vergeben. Die fortlaufende Rechnungsnummernvergabe gem. § 14 UStG ist regelmäßig zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen gelten nur bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis 150 EUR brutto. Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird, können die Rechtsanwaltskosten nur dann in die OP-Liste gebucht werden, wenn auf der Registerkarte Antrag Speichern in Aktenkonto gewählt wurde. Ferner ist zu bedenken, dass eine fortlaufende Rechnungsnummernvergabe, insbesondere bei Rechnungen mit Beträgen von über 150 EUR, gemäß § 14 UStG zwingend vorgeschrieben ist.Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.Druckt die ausgegebenen Daten.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.Uebersendungsanschreiben giro.png

Wurde im Zuge der Erstellung eines Formular-ZV-Auftrages unter Antrag bestimmt, dass ein Übersendungsanschreiben erstellt werden soll, können hier nähere Festlegungen getroffen werden.

Mandant

In der Auswahlliste Mandant wird der Empfänger des Anschreibens bestimmt.

Adresse

Es wird die Adressnummer des in Foko anlegen erfassten ersten Gläubigers vorgeschlagen. Sofern im Adressfenster festgelegt wurde, dass die Korrespondenz mit dem gesetzlichen Vertreter erfolgen soll, wird das Schreiben automatisch an diesen gerichtet. Wurde zur Akte ein Ansprechpartner erfasst, wird das Schreiben zu dessen Händen versandt, sofern zur Adresse das Kennzeichen M vermerkt wurde.

Betreff

Standardmäßig wird der Mandantenbetreff vorgeschlagen, sofern dieser bei der Aktenanlage hinterlegt worden ist.

Textbaustein

Ein Standardtext für das Übersendungsanschreiben wird gewählt. Mit dem Pfeil nach unten öffnet sich die Auswahlliste. Texte können über die Editierschaltfläche oder in der Funktion Standardtexte bearbeitet und hinzugefügt werden.

Grußformel

Die Grußformel für das Übersendungsanschreiben wird festgelegt. Mit dem Pfeil nach unten öffnet sich die Auswahlliste. Über die Editierschaltfläche können der Liste weitere individuelle Grußformeln hinzugefügt werden. Die Liste kann auch im der Funktion Standardtexte / Grußformeln bearbeitet werden.

Rechnung an Mandant erstellen

Mit dem Übersendungsanschreiben können dem Mandanten die Kosten der Maßnahme sofort in Rechnung gestellt werden.

GiroCode drucken

In den QR-Code wird die Bankverbindung aus der Adresse des Gläubigerbevollmächtigten aus den ZV-Einstellungen übernommen. Sofern keine Adresse eingetragen ist, werden die Bankdaten der Adressnummer 1 verwendet.

Buchung in OP-Liste

Die Kosten für die Maßnahme können in die OP-Liste gebucht werden. Dabei wird automatisch eine Rechnungsnummer vergeben. Die fortlaufende Rechnungsnummernvergabe gem. § 14 UStG ist regelmäßig zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen gelten nur bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis 150 EUR brutto.

Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird, können die Rechtsanwaltskosten nur dann in die OP-Liste gebucht werden, wenn auf der Registerkarte Antrag Speichern in Aktenkonto gewählt wurde. Ferner ist zu bedenken, dass eine fortlaufende Rechnungsnummernvergabe, insbesondere bei Rechnungen mit Beträgen von über 150 EUR, gemäß § 14 UStG zwingend vorgeschrieben ist.

Ausgabe

Drucker

Bei Wahl der Ausgabe Drucker, wird das Übersendungsanschreiben nach Ausdruck oder Übergabe an den E-Versand per EGVP / per beA des ZV-Auftrag Formulars gedruckt.

Briefdatei

Bei Wahl der Ausgabe Briefdatei, wird das Übersendungsanschreiben an die bevorzugte Textverarbeitung nach Ausdruck oder Übergabe an den E-Versand per EGVP / per beA des ZV-Auftrag Formulars übergeben.

E-Versand

Bei Wahl der Ausgabe E-Versand, öffnet sich nach Ausdruck oder Übergabe an den E-Versand per EGVP / per beA des ZV-Auftrag Formulars der E-Versand-Dialog.

Funktionen in der Abschlussleiste

Entwurf laden

zvaf entwurf laden.png

Ein gespeicherte Entwurf wird geladen. Die Schaltfläche ist inaktiv, wenn kein Entwurf für diese Akte gespeichert wurde.

Entwurf speichern

zvaf entwurf speichern.png

Die erfassten Daten werden als Entwurf gespeichert.

Entwurf drucken und speichern

zvaf entwurf drucken speichern.png

Die erfassten Daten werden mittels Wasserzeichen als Entwurf gekennzeichnet gedruckt.

Zurück

Z Zurück.png

Führt zurück zur vorhergehenden Registerkarte.

Weiter

Z Weiter.png

Führt weiter auf die nachfolgende Registerkarte.

Drucken

Z Ok.png

Druckt die ausgegebenen Daten.

Abbruch und Schließen

Z Schließen 3.png

Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.