ZV-Sonstige

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ZV-Sonstige


Kategorie: Zwangsvollstreckung
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos und ggf. -unterkontos wird eingegeben. Wenn diese nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden.Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann im Bereich Anzahl Schuldner aus einer Auswahlliste gewählt werden, gegen welchen Schuldner die Maßnahme erstellt werden soll. Wird die Maßnahme gegen alle Schuldner erstellt, werden in der Vergütungsberechnung die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten mit der Anzahl der Schuldner multipliziert, da mehrere eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen, für die jeweils eine Gebühr berechnet werden kann. Soll die Maßnahme gegen nur einen Schuldner erstellt werden, können die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch oder einzelschuldnerisch verbucht werden. Das Programm schlägt standardmäßig vor, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen.Hier werden vom Programm die Angaben des örtlich zuständigen Adressaten der Maßnahme eingelesen, ermittelt anhand des Wohnorts bzw. Firmensitzes des Schuldners, der in Foko anlegen / Stammdaten an erster Stelle eingetragen ist.Aus der Auswahlliste Betreff ist der Betreff zu wählen, der der Maßnahme zugeordnet werden soll. Da die Androhung an den Gegner gestellt wird, schlägt das Programm als Betreff die Zeile Gegner vor. Mit Dropdown-Menü wird die Auswahlliste aufgerufen.Mit Sonstige Maßnahmen können weitere Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung veranlasst werden. Mit dem Dropdown-Menü wird eine Auswahlliste geöffnet, in der zwischen verschiedenen Maßnahmen gewählt werden kann. Wenn der Fokus auf der entsprechenden Zeile steht, kann mit F2 jeweils eine Textvorschau geöffnet werden. Der Standardtextbaustein textz100 ist ein Mustertextbaustein für die in den übrigen Standardtexten für die bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verwendbaren Platzhalter und dient als Übersicht über diese. Zur Bearbeitung der Textbausteine steht auch die Programmfunktion Standardtexte zur Verfügung.Eine Grußformel kann gewählt werden. Mit einem Mausklick aufdas Dropdown-Menü wird eine Auswahlliste geöffnet. Grußformeln können über die Funktion Standardtexte bearbeitet werden.Die Einstellung wird aktiviert, wenn die Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden sollen. Zusätzlich besteht für Akten, die die Anwendung früherer Gebührenvorschriften zulassen, eine Auswahlmöglichkeit.Der vorgeschlagene Gegenstandswert richtet sich nach dem Betrag der im Forderungskonto aufgeführten Gesamtforderung. Der angegebene Gegenstandswert wird mit dem zutreffenden Betrag angezeigt, wenn die Maßnahme nur wegen eines Teilbetrages erlassen werden soll.Als Verfahrensgebührensatz werden hier drei Zehntel gemäß § 13 Nr. 3309 VV RVG vorgeschlagen, ggf. mit einer Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG, wenn in den Stammdaten mehrere Gläubiger vermerkt sind. Zu beachten ist, dass im Eingabefeld der Verfahrensgebührensatz als Dezimalzahl (hier: 0,3) einzugeben ist.Ist in den Akten vermerkt worden, dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Rechtsanwaltskosten ohne Umsatzsteuer in das Forderungskonto und unter Einschluss der Umsatzsteuer in das Aktenkonto verbucht. Die Kostenrechnung an den Schuldner oder an Dritte enthält keine Berechnung der Umsatzsteuer. In der Vergütungsberechnung an den Mandanten wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.Das Programm ermittelt die Summe der angefallenen RA-Gebühren automatisch. Die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV RVG ist in dem angezeigten Betrag bereits enthalten.Die Gerichtskosten können berechnet werden.Vorgeschlagen wird ein Wert entsprechend der Anzahl der erfassten Schuldner, welcher manuell durch Überschreiben geändert werden kann.Vorgeschlagen wird ein Wert entsprechend der Anzahl der erfassten Schuldner, welcher manuell durch Überschreiben geändert werden kann.Nur wenn Maßnahme mit Vergütungsberechnung gewählt wird, wird der Maßnahme eine Vergütungsberechnung beigefügt. Zu beachten ist, dass es sich bei mehreren zu einer Akte durchgeführten Maßnahmen, trotzdem um eine Angelegenheit handeln kann, für die dann auch nur eine Vergütungsberechnung erstellt werden darf.ZV Sonstige Maßnahmen.png

Auf der Grundlage von Standardtexten können die sonstigen Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung frei gestaltet werden.

Sonstige Maßnahmen können - anders als andere ZV-Maßnahmen - auch dann erstellt werden, wenn das Forderungskonto überzahlt ist.

Mit der Programmfunktion Standardtexte, können die im Lieferumfang von RA-MICRO enthaltenen Standardtexte den Kanzleibedürfnissen entsprechend bearbeitet sowie neue Standardtexte angelegt werden. Die im Standardtext textz100.txt aufgeführten Platzhalter können beliebig in die Standardtexte eingearbeitet werden.

Die angelegten eigenen Standardtexte können entweder über den 3-Punkte-Button hinzugefügt oder über die Standardtexte in die Textauswahlmaske zmaske7.msk aufgenommen werden, damit diese in der Eingabemaske Sonstige Maßnahmen als Textbaustein zur Verfügung stehen.

Funktionen in der Toolbar

Druckereinstellungen

Im Bereich Aktuelle Druckereinstellungen ist erkennbar, welcher Drucker gerade gewählt ist und welche zusätzlichen Einstellungen getroffen wurden. Dabei wird auf die Daten aus den Einstellungen Zwangsvollstreckung zurückgegriffen. Im unteren Bereich besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall abweichende Einstellungen zu treffen. Dauerhafte Änderungen können nur in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorgenommen werden.Hier kann in einer Auswahlliste der installierten Drucker derjenige gewählt werden, der für den Druck verwendet werden soll. Der Standarddrucker ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Aus dieser Auswahlliste kann der Druckerschacht für die erste Seite gewählt werden, aus dem das Papier gezogen werden soll. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Aus dieser Auswahlliste wird der Druckerschacht gewählt, aus welchem das Papier für das zweite Blatt und die weiteren Folgeseiten gezogen werden soll. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Ausdruck der Folgeseiten andersartiges Papier benutzt werden soll, ohne einen Papierwechsel am Drucker vornehmen zu müssen. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.Die Nummer des Briefkopfes wird aus dieser Auswahlliste gewählt, der für den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verwendet werden soll. Auf den Druck von Forderungskonten wirkt sich der hier gewählte Briefkopf nicht aus, da diese immer ohne Briefkopf erstellt werden.Unter Rand links, rechts, oben, unten, kann eingetragen werden, in welchem Abstand - gemessen in Millimetern - der Text vom entsprechenden Rand des Blattes beginnen soll. Der eingegebene Wert wird zu dem Rand des Blattes hinzuaddiert, der sich aus dem nichtbedruckbaren Bereich des Druckers ergibt.Wenn die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten.Zwangsvollstreckung Foko an Dritte senden Druckerwahl.png

Im Einzelfall können die Druckereinstellungen in diesem Eingabefenster geändert werden. Dauerhafte Änderungen sind in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorzunehmen.

Innerhalb der Zwangsvollstreckung können die Druckereinstellungen auch mit STRG P gestartet werden.

Aktuelle Druckereinstellungen

Im Bereich Aktuelle Druckereinstellungen ist erkennbar, welcher Drucker gerade gewählt ist und welche zusätzlichen Einstellungen getroffen wurden. Dabei wird auf die Daten aus den Einstellungen Zwangsvollstreckung zurückgegriffen. Im unteren Bereich besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall abweichende Einstellungen zu treffen. Dauerhafte Änderungen können nur in den Einstellungen Zwangsvollstreckung vorgenommen werden.

Druckerwahl

Hier kann in einer Auswahlliste der installierten Drucker derjenige gewählt werden, der für den Druck verwendet werden soll. Der Standarddrucker ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Schacht (Seite 1)

Aus dieser Auswahlliste kann der Druckerschacht für die erste Seite gewählt werden, aus dem das Papier gezogen werden soll. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Schacht (Folges.)

Aus dieser Auswahlliste wird der Druckerschacht gewählt, aus welchem das Papier für das zweite Blatt und die weiteren Folgeseiten gezogen werden soll. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Ausdruck der Folgeseiten andersartiges Papier benutzt werden soll, ohne einen Papierwechsel am Drucker vornehmen zu müssen. Der Standardschacht ist durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Briefkopfnummer

Die Nummer des Briefkopfes wird aus dieser Auswahlliste gewählt, der für den Druck der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verwendet werden soll. Auf den Druck von Forderungskonten wirkt sich der hier gewählte Briefkopf nicht aus, da diese immer ohne Briefkopf erstellt werden.

Rand

Unter Rand links, rechts, oben, unten, kann eingetragen werden, in welchem Abstand - gemessen in Millimetern - der Text vom entsprechenden Rand des Blattes beginnen soll.

Der eingegebene Wert wird zu dem Rand des Blattes hinzuaddiert, der sich aus dem nichtbedruckbaren Bereich des Druckers ergibt.

Textbearbeitung vor Ausdruck

Wenn die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck gewählt wird, wird das Dokument vor dem Druck in einem Textbearbeitungsfenster angezeigt und kann hier bearbeitet werden. Dies gilt nicht für den Druck von Forderungskonten.

Zusatztext

An diese Maßnahme kann ein Zusatztext angefügt werden.

Für das Einfügen von Zusatztexten können Standardtexte angelegt und diese in ZVZUSATZ.msk aufgenommen werden. Dies geschieht mit der Programmfunktion Standardtexte.

Der im Textfeld vorgeschlagene oder erfasste Text kann anhand der über dem Text eingeblendeten Formatierungsleiste bearbeitet werden, so dass trotz Erfassung eines speziellen Zusatztextes für eine jeweilige ZV-Maßnahme ein rationeller Direktdruck aus der Zwangsvollstreckung möglich ist. Selbstverständlich kann die ZV-Maßnahme mitsamt des Zusatztextes auch im Bearbeitungsfenster Textbearbeitung vor Ausdruck bzw. nach Druck in die Briefdatei in der Kanzlei-Textverarbeitung zuvor noch bearbeitet werden. Um diese Formatierungsleiste ein oder auszublenden, wird das Kontextmenü im Textfenster aufgerufen und dort die Einstellungen Symbolleiste und / oder Lineal ausgewählt.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Akte

Die zur Akte gehörende Nummer des Forderungskontos und ggf. -unterkontos wird eingegeben. Wenn diese nicht bekannt ist, kann sie ermittelt werden.

Gelb unterlegte Eingabefelder

RA-MICRO bietet Ihnen in allen gelb unterlegten Eingabefeldern immer auch eine Sonderlogik, mit der Felder komfortabler ausgefüllt oder bereits gespeicherte Daten einfach eingefügt werden können. Diese Aktionsfelder stehen Ihnen an verschiedenen Stellen im Programm zur Verfügung. Die jeweilige Funktion des Aktionsfeldes können Sie einsehen, wenn Sie auf das Eingabefeld rechtsklicken und in dem aufgerufenen Kontextmenü Bedienhinweis wählen.

Die häufigsten Aktionsfelder sind solche, in denen nach der Adress- oder Aktennummer gesucht werden kann.

Auch nach Ablage der Akte kann weiter auf die Forderungskonten und -unterkonten zugegriffen werden, sofern diese zuvor im Rahmen der Programmfunktion Aktenablage bei den Ablageeinstellungen als nicht zu löschen ausgewählt wurde.

Schuldner

Sind in Foko anlegen mehrere Schuldner erfasst, kann im Bereich [Anzahl] Schuldner aus einer Auswahlliste gewählt werden, gegen welchen Schuldner die Maßnahme erstellt werden soll.

Wird die Maßnahme gegen alle Schuldner erstellt, werden in der Vergütungsberechnung die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten mit der Anzahl der Schuldner multipliziert, da mehrere eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen, für die jeweils eine Gebühr berechnet werden kann.

Soll die Maßnahme gegen nur einen Schuldner erstellt werden, können die anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch oder einzelschuldnerisch verbucht werden. Das Programm schlägt standardmäßig vor, die Kosten der Maßnahme gesamtschuldnerisch in das Forderungskonto zu verbuchen.

Adresse

Hier werden vom Programm die Angaben des örtlich zuständigen Adressaten der Maßnahme eingelesen, ermittelt anhand des Wohnorts bzw. Firmensitzes des Schuldners, der in Foko anlegen / Stammdaten an erster Stelle eingetragen ist.

Bevollmächtigter des Schuldners

Im Bereich Bevollmächtigter des Schuldners wird derjenige mit Name und Anschrift aufgeführt, der in der Programmfunktion Akte anlegen oder nachträglich über die Programmfunktion Aktenstammdaten ändern als Gegner / Bevollmächtigter erfasst worden ist. Dies gilt nur, wenn der Gegner selbst als Gegner 2 erfasst wurde. Soll die Maßnahme an den Bevollmächtigten des Schuldners übersandt werden, wird im Bereich Akte / Adresse dessen Adressnummer in das Eingabefeld Adresse eingegeben. Die Adressnummer wird oberhalb dieses Feldes neben der Bereichsbezeichnung Bevollmächtigter des Schuldners angezeigt.

Betreff

Aus der Auswahlliste Betreff ist der Betreff zu wählen, der der Maßnahme zugeordnet werden soll. Da die Androhung an den Gegner gestellt wird, schlägt das Programm als Betreff die Zeile Gegner vor. Mit Z DD.png wird die Auswahlliste aufgerufen.

Textbaustein

Mit Sonstige Maßnahmen können weitere Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung veranlasst werden. Mit Z DD.png wird eine Auswahlliste geöffnet, in der zwischen verschiedenen Maßnahmen gewählt werden kann. Wenn der Fokus auf der entsprechenden Zeile steht, kann mit F2.png jeweils eine Textvorschau geöffnet werden. Der Standardtextbaustein textz100 ist ein Mustertextbaustein für die in den übrigen Standardtexten für die bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verwendbaren Platzhalter und dient als Übersicht über diese.

Zur Bearbeitung der Textbausteine steht auch die Programmfunktion Standardtexte zur Verfügung.

Grußformel

Eine Grußformel kann gewählt werden. Mit einem Mausklick auf Z DD.png wird eine Auswahlliste geöffnet. Grußformeln können über die Funktion Standardtexte bearbeitet werden.

RA-Gebühren berechnen

Die Einstellung wird aktiviert, wenn die Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden sollen. Zusätzlich besteht für Akten, die die Anwendung früherer Gebührenvorschriften zulassen, eine Auswahlmöglichkeit.

Gegenstandswert

Der vorgeschlagene Gegenstandswert richtet sich nach dem Betrag der im Forderungskonto aufgeführten Gesamtforderung. Der angegebene Gegenstandswert wird mit dem zutreffenden Betrag angezeigt, wenn die Maßnahme nur wegen eines Teilbetrages erlassen werden soll.

Verfahrensgebühr

Als Verfahrensgebührensatz werden hier drei Zehntel gemäß § 13 Nr. 3309 VV RVG vorgeschlagen, ggf. mit einer Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG, wenn in den Stammdaten mehrere Gläubiger vermerkt sind. Zu beachten ist, dass im Eingabefeld der Verfahrensgebührensatz als Dezimalzahl (hier: "0,3") einzugeben ist.

Umsatzsteuersatz

Ist in den Akten vermerkt worden, dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Rechtsanwaltskosten ohne Umsatzsteuer in das Forderungskonto und unter Einschluss der Umsatzsteuer in das Aktenkonto verbucht. Die Kostenrechnung an den Schuldner oder an Dritte enthält keine Berechnung der Umsatzsteuer. In der Vergütungsberechnung an den Mandanten wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.

Summe RA-Gebühren

Das Programm ermittelt die Summe der angefallenen RA-Gebühren automatisch.

Die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV RVG ist in dem angezeigten Betrag bereits enthalten.

Gerichtskosten berechnen

Die Gerichtskosten können berechnet werden.

Auslagenbetrag

Vorgeschlagen wird ein Wert entsprechend der Anzahl der erfassten Schuldner, welcher manuell durch Überschreiben geändert werden kann.

Anzahl Gerichtsgebühren

Vorgeschlagen wird ein Wert entsprechend der Anzahl der erfassten Schuldner, welcher manuell durch Überschreiben geändert werden kann.

Maßnahme mit Vergütungsberechnung

Nur wenn Maßnahme mit Vergütungsberechnung gewählt wird, wird der Maßnahme eine Vergütungsberechnung beigefügt.

Zu beachten ist, dass es sich bei mehreren zu einer Akte durchgeführten Maßnahmen, trotzdem um eine Angelegenheit handeln kann, für die dann auch nur eine Vergütungsberechnung erstellt werden darf.

Gebühren / Gerichtskosten

Der eingegebene bzw. der vom Programm berechnete Betrag der Gerichts(vollzieher)kosten kann in das Aktenkonto sowie in ein Sachkonto und ein Finanzkonto gebucht werden. Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird, werden die Gerichtskosten in das Aktenkonto und in das Journal als Auslagen gebucht. Eine Journalbuchung hat hier immer zu erfolgen, so dass die Zeile keine Journalbuchung nicht zur Verfügung steht. Soll keine Journalbuchung erfolgen, kann unter Finanzkonto die oberste Zeile keine Journalbuchung gewählt werden.Mit dieser Einstellung werden die Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto gebucht. Wenn mit Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird und die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto gebucht werden, müssen zwingend auch die anfallenden Gerichtskosten gebucht werden.Bei Betrag (Aktenkonto / Journal) wird vom Programm der Wert angezeigt, der auf der Karteikarte Maßnahme als GV-Gebühr eingegeben bzw. berechnet wurde.Der Buchungstext für die Buchung der Gerichtsvollziehergebühren bzw. Gerichtskosten in das Aktenkonto wird gewählt. Als Buchungstext wird vom Programm Ger.Kosten ZV vorgeschlagen. Mit öffnet sich eine Auswahlliste, aus der ein anderer Buchungstext gewählt werden kann.Vorgeschlagen wird das Sachkonto, das in der Verwaltung der Finanzbuchhaltung dem Referat bzw. dem Sachbearbeiter zugeordnet wurde. Sofern dem betreffenden Referat bzw. dem Aktensachbearbeiter kein Sachkonto zugeordnet wurde, wird vom Programm das Sachkonto 1600 vorgeschlagen.Unter Finanzkonto wird das Konto vorgeschlagen, das in Einstellungen Zwangsvollstreckung auf der Karteikarte Maßnahme unter Finanzkonto für Auslagen gewählt wurde. Mit dem Dropdown-Menü öffnet sich eine Auswahlliste, in der ein anderes Konto gewählt werden kann.Der Betrag wird vom Programm automatisch aus den Daten gebildet, die auf der Karteikarte Maßnahme berechnet oder eingegeben wurden. Der Betrag setzt sich zusammen aus der eigentlichen Gebühr, den Auslagen und der Umsatzsteuer.Der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto kann gewählt werden. Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309, 1008 VV RVG vor. Mit dem Dropdown-Menü kann eine Auswahlliste geöffnet und ein anderer Buchungstext gewählt werden.Wird diese Einstellung gewählt, werden die Gerichtsvollzieher- und Zustellgebühren in das Forderungskonto gebucht.Bei Betrag wird vom Programm der Wert angezeigt, der auf der Karteikarte Maßnahme als GV-Gebühr eingegeben bzw. berechnet wurde.Der Text für die Buchung der Gerichtsvollziehergebühren bzw. Gerichtskosten in das Forderungskonto kann ausgewählt werden. Als Buchungstext wird vom Programm Ger.Kosten ZV vorgeschlagen. Mit kann eine Auswahlliste geöffnet und ein anderer Buchungstext gewählt werden. Buchungstexte können nach Bedarf selbst angelegt werden. Diese Beispiel-Liste enthält die hier zur Verfügung stehenden Buchungstexte. Zum Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen eines Buchungstextes steht die Programmfunktion Textbausteine unter Schriftverkehr zur Verfügung. Dort wird Zwangsvollstreckung - Forderungskonto - Foko buchen - Buchungstext ZV gewählt.Eine auf der Karteikarte Maßnahme eingetragene Zustellgebühr wird hier angezeigt. Wurde auf der Karteikarte Maßnahme im Bereich Auslagen die Anzahl der Zustellgebühren mit mehr als "1" angegeben, so wird hier die Summe aller angefallenen Zustellgebühren angezeigt.Der Betrag wird vom Programm automatisch aus den Daten gebildet, die auf der Karteikarte Maßnahme berechnet oder eingegeben wurden. Der Betrag setzt sich zusammen aus der eigentlichen Gebühr, den Auslagen und der Umsatzsteuer.Der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Forderungskonto kann ausgewählt werden. Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309, 1008 VV RVG vor. Mit dem Dropdown-Menü kann eine Auswahlliste geöffnet und ein anderer Buchungstext gewählt werden. Buchungstexte können nach Bedarf selbst angelegt werden. Diese Beispiel-Liste enthält die hier zur Verfügung stehenden Buchungstexte. Zum Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen eines Buchungstextes steht die Programmfunktion Textbausteine unter Schriftverkehr zur Verfügung. Dort wird Zwangsvollstreckung - Forderungskonto - Foko buchen - Buchungstext ZV gewählt.Gebühren GK sonstige.png

Wurde im Zuge der Erstellung einer sonstigen Maßnahme auf der Karteikarte Maßnahme bestimmt, dass die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und / oder Gerichtsvollziehergebühren bzw. Gerichtskosten berechnet werden sollen, können Festlegungen für das Buchen getroffen werden.

Speichern in Aktenkonto / Journal

Gerichtskosten

Der eingegebene bzw. der vom Programm berechnete Betrag der Gerichts(vollzieher)kosten kann in das Aktenkonto sowie in ein Sachkonto und ein Finanzkonto gebucht werden.

Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird, werden die Gerichtskosten in das Aktenkonto und in das Journal als Auslagen gebucht. Eine Journalbuchung hat hier immer zu erfolgen, so dass die Zeile keine Journalbuchung nicht zur Verfügung steht.

Soll keine Journalbuchung erfolgen, kann unter Finanzkonto die oberste Zeile keine Journalbuchung gewählt werden.

RA-Gebühren

Mit dieser Einstellung werden die Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto gebucht.

Wenn mit Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird und die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto gebucht werden, müssen zwingend auch die anfallenden Gerichtskosten gebucht werden.

Betrag

Bei Betrag (Aktenkonto / Journal) wird vom Programm der Wert angezeigt, der auf der Karteikarte Maßnahme als GV-Gebühr eingegeben bzw. berechnet wurde.

Buchungstext

Der Buchungstext für die Buchung der Gerichtsvollziehergebühren bzw. Gerichtskosten in das Aktenkonto wird gewählt. Als Buchungstext wird vom Programm Ger.Kosten ZV vorgeschlagen. Mit öffnet sich eine Auswahlliste, aus der ein anderer Buchungstext gewählt werden kann.

Sachkonto

Vorgeschlagen wird das Sachkonto, das in der Verwaltung der Finanzbuchhaltung dem Referat bzw. dem Sachbearbeiter zugeordnet wurde. Sofern dem betreffenden Referat bzw. dem Aktensachbearbeiter kein Sachkonto zugeordnet wurde, wird vom Programm das Sachkonto 1600 vorgeschlagen.

Finanzkonto

Unter Finanzkonto wird das Konto vorgeschlagen, das in Einstellungen Zwangsvollstreckung auf der Karteikarte Maßnahme unter Finanzkonto für Auslagen gewählt wurde. Mit Z DD.png öffnet sich eine Auswahlliste, in der ein anderes Konto gewählt werden kann.

Betrag

Der Betrag wird vom Programm automatisch aus den Daten gebildet, die auf der Karteikarte Maßnahme berechnet oder eingegeben wurden. Der Betrag setzt sich zusammen aus der eigentlichen Gebühr, den Auslagen und der Umsatzsteuer.

Buchungstext

Der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Aktenkonto kann gewählt werden. Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309, 1008 VV RVG vor. Mit Z DD.png kann eine Auswahlliste geöffnet und ein anderer Buchungstext gewählt werden.

Buchung in Forderungskonto

Gerichtskosten

Wird diese Einstellung gewählt, werden die Gerichtsvollzieher- und Zustellgebühren in das Forderungskonto gebucht.

Betrag

Bei Betrag wird vom Programm der Wert angezeigt, der auf der Karteikarte Maßnahme als GV-Gebühr eingegeben bzw. berechnet wurde.

Buchungstext

Der Text für die Buchung der Gerichtsvollziehergebühren bzw. Gerichtskosten in das Forderungskonto kann ausgewählt werden. Als Buchungstext wird vom Programm Ger.Kosten ZV vorgeschlagen. Mit kann eine Auswahlliste geöffnet und ein anderer Buchungstext gewählt werden. Buchungstexte können nach Bedarf selbst angelegt werden. Diese Beispiel-Liste enthält die hier zur Verfügung stehenden Buchungstexte.

Zum Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen eines Buchungstextes steht die Programmfunktion Textbausteine unter Schriftverkehr zur Verfügung. Dort wird Zwangsvollstreckung - Forderungskonto - Foko buchen - Buchungstext ZV gewählt.

Zustellgebühr

Eine auf der Karteikarte Maßnahme eingetragene Zustellgebühr wird hier angezeigt. Wurde auf der Karteikarte Maßnahme im Bereich Auslagen die Anzahl der Zustellgebühren mit mehr als "1" angegeben, so wird hier die Summe aller angefallenen Zustellgebühren angezeigt.

Betrag

Der Betrag wird vom Programm automatisch aus den Daten gebildet, die auf der Karteikarte Maßnahme berechnet oder eingegeben wurden. Der Betrag setzt sich zusammen aus der eigentlichen Gebühr, den Auslagen und der Umsatzsteuer.

Buchungstext

Der Text für die Buchung der Rechtsanwaltsgebühren in das Forderungskonto kann ausgewählt werden. Als Buchungstext schlägt das Programm RA-Geb. §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309, 1008 VV RVG vor. Mit Z DD.png kann eine Auswahlliste geöffnet und ein anderer Buchungstext gewählt werden. Buchungstexte können nach Bedarf selbst angelegt werden. Diese Beispiel-Liste enthält die hier zur Verfügung stehenden Buchungstexte.

Zum Hinzufügen, Bearbeiten oder Löschen eines Buchungstextes steht die Programmfunktion Textbausteine unter Schriftverkehr zur Verfügung. Dort wird Zwangsvollstreckung - Forderungskonto - Foko buchen - Buchungstext ZV gewählt.

Übersendungsanschreiben

In dieser Auswahlliste wird der Adressat ausgewählt, an den das Übersendungsanschreiben gesendet werden soll.Die Adressnummer des Adressaten wird eingegeben, an den das Übersendungsanschreiben gesendet werden soll. Es besteht auch die Möglichkeit, durch Eingabe der Anfangsbuchstaben des Namens und nachfolgender Bestätigung mit Enter die gewünschte Adressnummer ermitteln zu lassen.Aus der Liste wird ein Betreff ausgewählt. Wenn der Fokus auf dieser Liste steht und "Einfg" gedrückt wird, wird die Eingabemaske Benutzerdefinierter Betreff geöffnet, in die der Text für einen benutzerdefinierten Betreff eingegeben werden kann.Aus der Auswahlliste wird ein Standardtext gewählt.Der am häufigsten als Grußformel verwendete Standardtext wird aus der Auswahlliste gewählt.Diese Einstellung wird gewählt, um dem Übersendungsanschreiben an den Mandanten eine Vergütungsberechnung beizufügen. Zu beachten ist, dass es sich bei mehreren zu einer Akte durchgeführten Maßnahmen trotzdem nur um eine Angelegenheit i. S. d. § 18 RVG handeln kann, für welche dann auch nur eine Vergütungsberechnung erstellt werden darf.Hat der Mandant seinen Sitz im Ausland und ist in der Adresse sowohl ein Auslandskennzeichen als auch eine USt-ID hinterlegt, wird die USt-ID des Mandanten der Vergütungsberechnung beigefügt. Ebenso wird in der Vergütungsberechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen und ein Hinweis zur Steuerschuldverlagerung gegeben. Ist in der Mandantenadresse eine USt-ID nicht hinterlegt, wird eine Bruttorechnung mit Ausweis der USt erstellt.Die durch die Maßnahmen entstandenen Kosten können dem Mandanten in Rechnung gestellt und in die OP-Liste gebucht werden. Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird , können die Rechtsanwaltskosten nur dann in die OP-Liste gebucht werden, wenn sie auch ins Aktenkonto gebucht werden. Eine solche fortlaufende Rechnungsnummernvergabe ist gem. § 14 UStG regelmäßig zwingend vorgeschrieben ist. Ausnahmen liegen bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis EUR 150 vor.Soll die Buchung in die OP-Liste erfolgen, kann hier ein OP-Kennzeichen festgelegt werden. Die Auswahl erfolgt über das Öffnen der Auswahlliste. Über den Editiermodus können zusätzlich neue OP-Kennzeichen erfasst werden.Es wird automatisch eine Rechnungsnummer vergeben, die in die Überschrift der Vergütungsberechnung gedruckt wird.Diese Option wird gewählt, wenn das Übersendungsanschreiben per E-Versand (E-Brief, E-Mail oder WebAkte) übersandt werden soll.Übergabe BriefdateiDer Druckvorgang wird gestartet. Auch wenn in den Druckereinstellungen die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck nicht gewählt ist, wird vor dem Druck ein Textbearbeitungsfenster aufgerufen, wenn im zugrundeliegenden Standardtext Stoppstellen oder Texteinfügungen enthalten sind.Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.ÜAnschreiben ZV Sonstige.png

Adressat

In dieser Auswahlliste wird der Adressat ausgewählt, an den das Übersendungsanschreiben gesendet werden soll.

Adresse

Die Adressnummer des Adressaten wird eingegeben, an den das Übersendungsanschreiben gesendet werden soll. Es besteht auch die Möglichkeit, durch Eingabe der Anfangsbuchstaben des Namens und nachfolgender Bestätigung mit TK Enter.png die gewünschte Adressnummer ermitteln zu lassen.

Betreff

Aus der Liste wird ein Betreff ausgewählt. Wenn der Fokus auf dieser Liste steht und "Einfg" gedrückt wird, wird die Eingabemaske Benutzerdefinierter Betreff geöffnet, in die der Text für einen benutzerdefinierten Betreff eingegeben werden kann.

Textbaustein

Aus der Auswahlliste wird ein Standardtext gewählt.

Grußformel

Der am häufigsten als Grußformel verwendete Standardtext wird aus der Auswahlliste gewählt.

Mit Vergütungsberechnung

Diese Einstellung wird gewählt, um dem Übersendungsanschreiben an den Mandanten eine Vergütungsberechnung beizufügen.

Zu beachten ist, dass es sich bei mehreren zu einer Akte durchgeführten Maßnahmen trotzdem nur um eine Angelegenheit i. S. d. § 18 RVG handeln kann, für welche dann auch nur eine Vergütungsberechnung erstellt werden darf.

USt-IdNr.

Hat der Mandant seinen Sitz im Ausland und ist in der Adresse sowohl ein Auslandskennzeichen als auch eine USt-ID hinterlegt, wird die USt-ID des Mandanten der Vergütungsberechnung beigefügt. Ebenso wird in der Vergütungsberechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen und ein Hinweis zur Steuerschuldverlagerung gegeben. Ist in der Mandantenadresse eine USt-ID nicht hinterlegt, wird eine Bruttorechnung mit Ausweis der USt erstellt.

Buchung in OP-Liste

Die durch die Maßnahmen entstandenen Kosten können dem Mandanten in Rechnung gestellt und in die OP-Liste gebucht werden.

Sofern mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird , können die Rechtsanwaltskosten nur dann in die OP-Liste gebucht werden, wenn sie auch ins Aktenkonto gebucht werden.

Eine solche fortlaufende Rechnungsnummernvergabe ist gem. § 14 UStG regelmäßig zwingend vorgeschrieben ist. Ausnahmen liegen bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis EUR 150 vor.

OP-Kennzeichen

Soll die Buchung in die OP-Liste erfolgen, kann hier ein OP-Kennzeichen festgelegt werden. Die Auswahl erfolgt über das Öffnen der Auswahlliste. Über den Editiermodus können zusätzlich neue OP-Kennzeichen erfasst werden.

Rechnungsnummer

Es wird automatisch eine Rechnungsnummer vergeben, die in die Überschrift der Vergütungsberechnung gedruckt wird.

E-Versand

Hauptartikel → E-Versand

Funktionen in der Abschlussleiste

Briefdatei

Z Briefdatei 2.png

In denjenigen Modulen, in denen eine solche Datei erstellt werden kann, erfolgt die Übergabe des Dokumentes in die Briefdateiverwaltung über eine gesonderte Option bzw. mit Microsoft Word als bevorzugter Textverarbeitung über die Schaltfläche Z Briefdatei 2.png .

Da die Briefdateiverwaltung keinen endgültigen Speicher darstellt, sollte sie optimalerweise am Ende des Arbeitstages geleert sein. RA-MICRO "kennt" hierfür einen Automatismus: Wird eine Briefdatei in MS Word bzw. in der KTV (Kanzlei-Textverarbeitung) geladen, über RA-MICRO Drucken bzw. Datei, Drucken gedruckt und zusätzlich als Druckdatei gespeichert, wird sie automatisch in die Druckdateiverwaltung verschoben.

OK und Drucken

Z Drucken Ok.png

Der Druckvorgang wird gestartet. Auch wenn in den Druckereinstellungen die Einstellung Textbearbeitung vor Ausdruck nicht gewählt ist, wird vor dem Druck ein Textbearbeitungsfenster aufgerufen, wenn im zugrundeliegenden Standardtext Stoppstellen oder Texteinfügungen enthalten sind.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Der Vorgang wird ohne zu Speichern beendet.