Te.Kä (Diskussion | Beiträge) |
Te.Kä (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
==Funktionen in der Toolbar== | ==Funktionen in der Toolbar== | ||
===Löschen=== | |||
Löscht die gewählte Datei. Zur Auswahl stehen alle gespeicherten Sicherungskopien, aufgelistet im Anzeigebereich unten links in dieser Maske. | |||
==Funktionen im Bearbeitungsbereich== | ==Funktionen im Bearbeitungsbereich== |
Version vom 6. Juni 2017, 12:41 Uhr
Allgemeines
Eine bereits übertragene Datei kann bei Bedarf aus der Sicherungskopie reproduziert und erneut zur Verfügung gestellt werden. Die Funktion Sicherungskopie übertragen steht über E-Mahnverfahren/Extras zur Verfügung.
Es kann die gesamte Antragsdatei oder nur ein Teil derselben ausgewählt und zur erneuten Übermittlung an das Mahngericht aufbereitet werden.
Nach Bestätigung der getroffenen Auswahl wird die Sicherungskopie in eine EDA-Datei gewandelt. Diese kann sodann über die Funktion E-Mahnverfahren/EGVP/Datei an EGVP übermitteln erneut an die Übermittlungssoftware (EGVP-Client, Governickus Communicator) übergeben werden.
Für den Versand ist wie bei der erstmaligen Übertragung an das Mahngericht zu verfahren.
Funktionen in der Toolbar
Löschen
Löscht die gewählte Datei. Zur Auswahl stehen alle gespeicherten Sicherungskopien, aufgelistet im Anzeigebereich unten links in dieser Maske.