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Dateien können unmittelbar nach deren Erstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Mahngericht übermittelt werden. | Dateien können unmittelbar nach deren Erstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Mahngericht übermittelt werden. |
Version vom 7. Juni 2017, 11:37 Uhr
Allgemeines
Dateien können unmittelbar nach deren Erstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Mahngericht übermittelt werden.
Sollen Dateien zu einem späteren Zeitpunkt erstmals an das EGVP übermittelt werden, sind diese im E-Mahnverfahren über das Menü EGVP und Datei an EGVP übermitteln gezielt auszuwählen.
Funktionen in der Toolbar
Löschen
Löscht die gewählte Datei.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Laufwerk / Dateipfad
Die noch nicht übermittelten Dateien befinden sich im Verzeichnis SENDEN. Das Programm gibt bereits die richtigen Verzeichnisse vor.
Auswahl einer Datei
Die Datei, welche an das Gericht gesendet werden soll, kann gewählt werden. Angezeigt werden nur Dateien, die dem Gericht noch nicht übermittelt wurden.
Nach dem Versand wird die Datei in das Verzeichnis GESENDET kopiert und steht für den erneuten Versand mit der Programmfunktion Datei noch einmal an EGVP übermitteln zur Verfügung.
Vorschau
Der Inhalt der gewählten Datei wird angezeigt.
Funktionen in der Abschlussleiste
OK
Bestätigt die Auswahl und übergibt die gewählte Datei an das Versandprogramm. Zum Versand wird eine Online-Verbindung hergestellt und der Client des Versandprogrammes (EGVP-Client/Covernikus Communicator) gestartet.
Abbruch
Schließt die Maske, ohne die Datei zum Versand zu übergeben.