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Es wird angezeigt, welcher Antrag mit welcher EDA-Version übermittelt wird, da keine Wahlmöglichkeit mehr besteht. Die erstellten Anträge werden automatisch in der vom Gericht vorgegebenen EDA-Version übermittelt. | Es wird angezeigt, welcher Antrag mit welcher EDA-Version übermittelt wird, da keine Wahlmöglichkeit mehr besteht. Die erstellten Anträge werden automatisch in der vom Gericht vorgegebenen EDA-Version übermittelt. | ||
==Funktionen im Bearbeitungsbereich== | ==Funktionen im Bearbeitungsbereich== |
Version vom 8. Juni 2017, 13:39 Uhr
Hauptseite > Kanzlei > Einstellungen > E-Mahnverfahren (Einstellungen)
E-Mahnverfahren (Einstellungen) | |||||||
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EDA per EGVP
Sofern einzelne Einstellungen des EDA E-Mahnverfahrens von den Allgemeinen Grundeinstellungen abweichen sollen, können diese auf den relevanten Karteikarten festgelegt werden. Die Allgemeinen Grundeinstellungen und die Einstellungen EDA E-Mahnverfahren sind über D Dienstprogramme zu erreichen.
Zur Übermittlung der Daten im EDA stehen folgende Verfahren zur Auswahl:
- EDA per EGVP (alle Mahngerichte),
- DFÜ-Mahnverfahren,
Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen und die besonderen Teilnahmevoraussetzungen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme am EDA E-Mahnverfahren
Die Zulassung zum elektronischen Mahnverfahren sowie die Erteilung einer Kennziffer samt Benutzer-ID müssen beim zuständigen Mahngericht formlos beantragt werden. Hierbei sind u.a. folgende Angaben notwendig:
- die Art des gewünschten Verfahrens (z. B. Mahnverfahren per EGVP oder Disketten-Mahnverfahren),
- die EDA-Version, mit der gearbeitet wird (EDA-Version 4.0.00 oder höher),
- der gewünschte [E-Mahnverfahren_(Einstellungen)#Ausbaugrad|Ausbaugrad (0, 31 oder 127)].
Bei einigen Mahngerichten muss zunächst eine Testphase durchlaufen werden, in welcher die Vollständigkeit der übertragenen Daten überprüft wird. Die Notwendigkeit und das Ergebnis des Testes wird vom Mahngericht mitgeteilt.
- Änderungen hinsichtlich des EDA sind erneut beim zuständigen Mahngericht zu beantragen, etwa wenn der Ausbaugrad erweitert werden soll oder der Umstieg z. B. vom Disketten-Mahnverfahren auf das Verfahren EDA per EGVP gewünscht wird.
Registerkarten
Die Einstellungen zum EDA-Mahnverfahren gliedern sich in verschiedene Registerkarten:
Hauptartikel → Allgemein
Hauptartikel → Drucken
Hauptartikel → Buchen
Hauptartikel → Anträge/Folgebearbeitung
Hauptartikel → Wiedervorlagen
Funktionen in der Toolbar
Auswahl Mahngericht
Wählen Sie das Mahngericht aus, zu dem Sie die Einstellungen für den elektronischen Datenaustausch festlegen wollen.
Mit Datei:Z Dropdown Button.png rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können.
Vorgeschlagen werden die Mahngerichte, für die automatisierte Mahnbescheidsanträge erstellt worden sind. Anschließend können für das gewählte Mahngericht die Einstellungen vorgenommen werden.
- Diese Auswahlliste steht nur zur Verfügung, wenn Sie die Einstellungen EDA E-Mahnverfahren aus dem ra-micro Hauptmenü, z. B. über D Dienstprogramme aufgerufen haben.
Anderenfalls können Sie im Startfenster des EDA E-Mahnverfahrens das Mahngericht wählen und anschließend die Einstellungen.
Datensicherung
Tägliche Sicherung
Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.
- Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Wöchentliche Sicherung
Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.
- Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Monatliche Sicherung
Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.
- Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Meldung nach Datensicherung
Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.
- Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Datei für Gericht kennzeichnen
Parteivertreter
Parteivertreter sind in diesem Zusammenhang RAe mit häufig wechselnder oder vielfach unterschiedlicher Mandantschaft.
Antragsteller
Als Antragsteller werden in diesem Zusammenhang Teilnehmer ohne ständige anwaltschaftliche Vertretung bzw. mit eigener Rechtsabteilung bezeichnet.
Antragsteller-Parteivertreter
Diese Art Kennziffer eignet sich für Teilnehmer mit ständiger anwaltschaftlicher Vertretung bzw. mit Dauermandat für einen bestimmten Mandanten.
Einreicher
Der Einreicher des Antrags ist mit dem Antragsteller nicht identisch und auch kein Vertreter des Antragsstellers. Dies kann ein Inkasso-Büro oder ein Berater sein, der über eine eigene Einreicherkennziffer verfügt.
Kennziffer
Die Kennziffer wird eingetragen, die vom zuständigen Mahngericht mitgeteilt worden ist.
EDA-ID
Die vom Mahngericht mitgeteilte Buchstaben-Kombination wird als EDA-ID eingetragen.
- Die zu den jeweilgen Mahngerichten hinterlegten IDs müsssen zwingend unterschiedlich sein.
EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen speichern
Speichert EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen.
Datei an Gericht übermitteln
Statische EGVP-Schnittstelle verwenden
Wird die statische Schnittstelle verwendet, wird der EGVP-Client nicht automatisch gestartet, sondern die Nachricht lediglich in dem Verzeichnis ra/EGVP_Ausgang abgelegt. Das Verzeichnis /ra/EGVP_Ausgang ist im EGVP-Client unter Optionen, Importverzeichnis Fachdaten einmalig auszuwählen.
EDA-Version
Es wird angezeigt, welcher Antrag mit welcher EDA-Version übermittelt wird, da keine Wahlmöglichkeit mehr besteht. Die erstellten Anträge werden automatisch in der vom Gericht vorgegebenen EDA-Version übermittelt.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Datei für Gericht kennzeichnen
Parteivertreter
Parteivertreter sind in diesem Zusammenhang RAe mit häufig wechselnder oder vielfach unterschiedlicher Mandantschaft.
Antragsteller
Als Antragsteller werden in diesem Zusammenhang Teilnehmer ohne ständige anwaltschaftliche Vertretung bzw. mit eigener Rechtsabteilung bezeichnet.
Antragsteller-Parteivertreter
Diese Art Kennziffer eignet sich für Teilnehmer mit ständiger anwaltschaftlicher Vertretung bzw. mit Dauermandat für einen bestimmten Mandanten.
Einreicher
Der Einreicher des Antrags ist mit dem Antragsteller nicht identisch und auch kein Vertreter des Antragsstellers. Dies kann ein Inkasso-Büro oder ein Berater sein, der über eine eigene Einreicherkennziffer verfügt.
Kennziffer
Die Kennziffer wird eingetragen, die vom zuständigen Mahngericht mitgeteilt worden ist.
User-ID
Tragen Sie hier die vom Mahngericht mitgeteilte Buchstaben-Kombination als User-ID ein.
- Die zu den jeweilgen Mahngerichten hinterlegten IDs müsssen zwingend unterschiedlich sein.
EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen speichern
Speichert EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen.
Datei an Gericht übermitteln
Faxsoftware
Geben Sie ein, in welchem Verzeichnis sich ihre Faxsoftware befindet. z. B.: E:\Fax\Fax.exe oder klicken Sie auf Suchen, um die Software zu finden.
Sicherheitssoftware
Geben Sie hier an, in welchem Verzeichnis sich ihre Sicherheitssoftware befindet. z. B.: e:\sfile4\sfile4.exe oder klicken Sie auf Suchen, um die Software zu finden.
Faxnummer
Geben Sie hier die Faxnummer ein.
Funktionen in der Abschlussleiste
Zentral/Lokal
Die mit roter Schrift benannten Eingabefelder ändern die Grundeinstellungen an allen Arbeitsplätzen. Die mit blauer Schrift benannten Eingabefelder ändern nur die Grundeinstellungen an ihrem Arbeitsplatz.
Ok
Speichern Sie hier Ihre Einstellungen und schließen Sie die Maske.
Abbruch
Schließen Sie die Maske, ohne vorgenommene Änderungen zu speichern.
Weitere Funktionen und Erklärungen
Ausbaugrad
Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der Anträge, welche beim Mahngericht elektronisch eingereicht werden können. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht schriftlich zu beantragen.
Ausbaugrad 0
Im Ausbaugrad 0 werden dem Mahngericht lediglich Mahnbescheidsanträge per Diskette oder Datei übermittelt. Sämtliche Nachrichten/Mitteilungen des Mahngerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge sind schriftlich bei dem Mahngericht einzureichen.
Ausbaugrad 31
Der Ausbaugrad 31 erweitert den Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Mahngericht folgende Nachrichten:
- Kosten-/Erlassnachrichten für Mahnbescheide,
- Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide,
- Kosten-/Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide,
- Widerspruchsnachrichten,
- Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.
Folgende Anträge können bei dem Mahngericht eingereicht werden:
- Antrag auf Erlass des Mahnbescheides,
- Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides,
- Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides,
- Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.
Ausbaugrad 127
Der Ausbaugrad 127 erweitert den Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Mahngericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen:
- Abgabenachrichten,
- Monierungen.
Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei dem Mahngericht eingereicht werden:
- Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht,
- Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren.
Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über EDA E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das EDA E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat.