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Mit dieser Buchungsart, aufrufbar aus | Mit dieser Buchungsart, aufrufbar aus ''Buchen'', ''Aktko buchen'' und ''AktkoKostensollstellung'' [[Datei:TK_Kostensollstellung.png|link=]] , können Sollstellungen in den Aktenkonten und in den offenen Posten storniert werden, wenn <br /> | ||
* die Rechnung zwar zu Recht besteht, | * die Rechnung zwar zu Recht besteht, aber auf die Zahlung verzichtet werden soll oder muss oder | ||
* die Rechnung nicht zu Recht besteht und sie deshalb aufgehoben werden muss. <br /> | * die Rechnung nicht zu Recht besteht und sie deshalb aufgehoben werden muss. <br /> | ||
Die Eingabe des Betrages erfolgt mit ''H'' oder + Zeichen, soweit erforderlich. | Die Eingabe des Betrages erfolgt mit ''H'' oder + Zeichen, soweit erforderlich. | ||
Eine Buchung ist nur in Höhe des Überschusses der Sollstellungen über die Stornos von Sollstellungen möglich. Das Programm ermittelt die Differenz aufgrund der Buchungsarten unabhängig von Buchungstexten u.ä. Umbuchungen sind immer Umbuchungen von Zahlungen, Umbuchungen von Sollstellungen sind überhaupt nicht möglich. | Eine Buchung ist nur in Höhe des Überschusses der Sollstellungen über die Stornos von Sollstellungen möglich. Das Programm ermittelt die Differenz aufgrund der Buchungsarten unabhängig von Buchungstexten u. ä. Umbuchungen sind immer Umbuchungen von Zahlungen, Umbuchungen von Sollstellungen sind überhaupt nicht möglich. | ||
Ein Storno, mit dem | Ein Storno, mit dem ein offener Posten angesprochen wird, wird wie eine Korrekturrechnung behandelt und erhält eine neue Rechnungsnummer, ohne dass ein Beleg ausgedruckt wird. Eine Korrekturrechnung mit der Programmfunktion ''Korrekturrechnung'' im Modul ''Gebühren'' ist daher einem Storno mit Berührung der offenen Posten in der Regel vorzuziehen. | ||
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Über die Buchungsart [ | Über die Buchungsart [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/RA-/Notarkosten_(FIBU) 8 RA- / Notarkosten]. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2019, 11:00 Uhr
Hauptseite > FIBU > Buchen > Buchungsart > Gebührensollstellung
S Storno Gebührensollstellung
Mit dieser Buchungsart, aufrufbar aus Buchen, Aktko buchen und AktkoKostensollstellung , können Sollstellungen in den Aktenkonten und in den offenen Posten storniert werden, wenn
- die Rechnung zwar zu Recht besteht, aber auf die Zahlung verzichtet werden soll oder muss oder
- die Rechnung nicht zu Recht besteht und sie deshalb aufgehoben werden muss.
Die Eingabe des Betrages erfolgt mit H oder + Zeichen, soweit erforderlich.
Eine Buchung ist nur in Höhe des Überschusses der Sollstellungen über die Stornos von Sollstellungen möglich. Das Programm ermittelt die Differenz aufgrund der Buchungsarten unabhängig von Buchungstexten u. ä. Umbuchungen sind immer Umbuchungen von Zahlungen, Umbuchungen von Sollstellungen sind überhaupt nicht möglich.
Ein Storno, mit dem ein offener Posten angesprochen wird, wird wie eine Korrekturrechnung behandelt und erhält eine neue Rechnungsnummer, ohne dass ein Beleg ausgedruckt wird. Eine Korrekturrechnung mit der Programmfunktion Korrekturrechnung im Modul Gebühren ist daher einem Storno mit Berührung der offenen Posten in der Regel vorzuziehen.
Korrektur
Über die Buchungsart 8 RA- / Notarkosten.