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Eine solche Sollstellung wird in der Regel automatisch durch die Module Gebühren/Kosten und Zwangsvollstreckung erzeugt. Außerdem über die '' Kostensollstellung'' [[Datei:TK_Kostensollstellung.png]]. Die Offenen Posten sollten auf jeden Fall bebucht werden, aus der ''Zwangsvollstreckung'' heraus allerdings nur dann, wenn der Mandant für diese Kosten in Vorleistung gehen soll. | Eine solche Sollstellung wird in der Regel automatisch durch die Module Gebühren/Kosten und Zwangsvollstreckung erzeugt. Außerdem über die '' Kostensollstellung'' [[Datei:TK_Kostensollstellung.png]]. Die Offenen Posten sollten auf jeden Fall bebucht werden, aus der ''Zwangsvollstreckung'' heraus allerdings nur dann, wenn der Mandant für diese Kosten in Vorleistung gehen soll. | ||
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Version vom 18. September 2017, 10:57 Uhr
Hauptseite > FIBU > Buchen > Buchungsart > RA-/Notarkosten
8 RA-/Notarkosten
Diese Buchungsart (Betrag mit folgendem S oder - Zeichen) erzeugt eine Gebührensollstellung im Aktenkonto. Eine Buchung im Journal erfolgt nicht.
Eine solche Sollstellung wird in der Regel automatisch durch die Module Gebühren/Kosten und Zwangsvollstreckung erzeugt. Außerdem über die Kostensollstellung . Die Offenen Posten sollten auf jeden Fall bebucht werden, aus der Zwangsvollstreckung heraus allerdings nur dann, wenn der Mandant für diese Kosten in Vorleistung gehen soll.
Korrektur der RA-/Notarkosten
Die Korrektur der Gebührensollstellung ist mit der Buchungsart Storno Gebührensollstellung (FIBU) durchzuführen. Die Offene Posten-Liste kann hierbei gleichzeitig korrigiert werden.
Eine Korrektur der Sollstellung wird in der Regel automatisch erzeugt, indem im Modul Gebühren/Kosten die Programmfunktion Korrekturrechnung aufgerufen wird.