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Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden. | Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden. | ||
Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist. | Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist. | ||
==Funktionen in der Toolbar== | ==Funktionen in der Toolbar== | ||
===Druckereinstellungen=== | ===Druckereinstellungen=== | ||
Die → [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Foko_an_Dritte_senden#Druckerwahl Einstellungen] für den Drucker können Sie vor dem Druck aus den einzelnen Programmfunktionen heraus einsehen und für den Einzelfall Festlegungen treffen, die von den Grundeinstellungen abweichen. | |||
Version vom 16. Mai 2017, 12:03 Uhr
Hauptseite > Zwangsvollstreckung > Teilzahlung
Teilzahlung | |||||||
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Video: Teilzahlung
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Allgemeines
Die Teilzahlungsvereinbarung fällt zwar systematisch unter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, deckt aber funktionell auch den Fall eines vorgerichtlichen Teilzahlungsvergleichs ab. Mithin können folgende Fälle behandelt werden:
- vorgerichtlicher Teilzahlungsvergleich,
- vorgerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung,
- Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung und
- Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung.
Im Lieferumfang von RA-MICRO enthalten sind die Standardtexte textz50.txt und textz51.txt. Diese Standardtexte können beliebig bearbeitet und weitere Standardtexte für weitere Fallkonstellationen angelegt werden.
Die Gebühren für ein einfaches Schreiben gem. § 13 Nr. 2302 VV RVG, für die Tätigkeit in der ZV gem. § 13 Nr. 3309 VV RVG , eine Geschäftsgebühr gem. § 13 Nr. 2300 VV RVG, eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000 VV RVG und eine Einigungsgebühr gem. § 13 Nr. 1000, 1003 VV RVG können abgerechnet werden.
Bei mehreren Mandanten kann auch abhängig von der Anzahl der Mandanten ein Vielfaches des einzelnen Gebührensatzes eingetragen werden.
Es kann auch manuell eine RA-Gebühr in € eingegeben und gebucht werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebührenfeldern jeweils der Satz 0,0 eingegeben. Anschließend kann im Feld Summe RA-Gebühren eine Gebühr in € nach Belieben eingegeben werden.
Zu bedenken ist, dass vor der Buchung in das Aktenkonto/Journal und/oder Forderungskonto auf der Karteikarte Gebühren/Gerichtskosten der Buchungstext zu überprüfen ist.
Funktionen in der Toolbar
Druckereinstellungen
Die → Einstellungen für den Drucker können Sie vor dem Druck aus den einzelnen Programmfunktionen heraus einsehen und für den Einzelfall Festlegungen treffen, die von den Grundeinstellungen abweichen.