Die folgende Zusammenfassung bietet kurze Antworten auf praxisrelevante Fragen, die unseren Fachleuten in der Zwangsvollstreckung häufig gestellt werden:
1. Neuer Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt.
Die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.
Der Anwender kann die Anpassung aber auch selbst vornehmen: Hierfür ist in den Einstellungen Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier Basiszinstabelle fortschreiben zu wählen:
Über das folgende Eingabefenster kann der neue Basiszinssatz manuell hinterlegt werden:
HINWEIS:
Seit dem 01.01.2013 hat der Basiszinssatz einen negativen Wert erreicht.