Die erstellte Gebührenberechnung kann zu einer Akte in die OP-Liste und/oder in das Aktenkonto gebucht werden.
Die Vergabe der Rechnungsnummer und die Buchungen in OP-Liste/Aktenkonto werden erst durch Bestätigung mit OK wirksam. Bei lizenzierter Finanzbuchhaltung II steht eine angepasste → Ansicht der RVG-Berechnung zur Verfügung.