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Kostenrisiko | |||||||
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Video: Kostenrisiko
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Allgemeines
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Mit dieser Programmfunktion kann zu einem Streitwert das Kostenrisiko in zwei Instanzen für die Parteien die Berechnung erfolgen. Nach Aufruf ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet.
Mit Klick auf in der Menüleiste unten gelangt man zur Quotentabelle.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung
Mit der Auswahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung; werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
Wert
Hier wird der Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Es können bis zu neunstellige Werte eingegeben werden. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
Auftraggeber
Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
Auftraggeber Gegenseite
Hier kann die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite eingegeben werden.
1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren
Hier ist die Anzahl der Gerichtsgebühren einzutragen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Die Höhe der anfallenden Gerichtsgebühren kann der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) entnommen werden. eine Berechnungen erfolgt, wenn das Eingabefeld leer bleibt oder eine 0 eingegeben wird.
1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren
Hier ist die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren einzugeben, welche für die 1. bzw. 2. Instanz berechnet werden sollen. Bleibt das Eingabefeld leer oder geben wird eine 0 eingegeben, erfolgt keine Berechnung.
Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
Berechnung mit Umsatzsteuer
Wird Berechnung inkl. Umsatzsteuer angehakt, dann wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt.
Mit außergerichtlichen Gebühren
Sollen bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden, ist diese Einstellung zu wählen.
Gegenseite Einzelvertretung
Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Die Option ist zu wählen, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.
12 a ArbGG
Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.
Kostenrisiko-Übersicht
1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG
In der Tabellenzeile Gebühr gem. § 3 GKG wird die Höhe einer einfachen Gerichtsgebühr aus dem eingegebenen Streitwert angezeigt.
RVG-Gebühr gem. § 13 RVG (1,0 - 1,2 - 1,3)
Hier wird die Höhe verschiedener Rechtsanwaltsgebühren zum eingegebenen Streitwert angezeigt.
Prozesskosten I. Instanz
Hier wird die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zum eingegebenen Streitwert angezeigt.
Prozesskosten II. Instanz
Hier wird die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der zweiten Instanz zum eingegebenen Streitwert angezeigt.
Kostenrisiko
Der Zeile Kostenrisiko ist die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für zwei Instanzen zu entnehmen. Die Höhe ist von den getätigten Eingaben und von der Auswahl im Bereich oberhalb der Übersichtstabelle abhängig.
Funktionen in der Abschlussleiste
Weiter
Wechselt zur Quotentafel
Senden
Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versendet werden.
E-Brief
Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.
Clipboard
Die Daten der Übersichtstabelle werden in die Zwischenablage kopiert.
Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.
OK und Schließen
Speichern und beenden der Programmfunktion.
Abbruch und Schließen
Verlassen der Programmfunktion.