Anwaltliche Verrechnungsstelle (AnwVS): Unterschied zwischen den Versionen

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===1.Akten und Adressen===
 
===1.Akten und Adressen===
Die Akten- und Adressdaten müssen im Hinblick auf eine fehlerfreieÜbertragung der Rechnungen an die AnwVS geprüft und sorgfältig gepflegt werden:
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Die Akten- und Adressdaten müssen im Hinblick auf eine fehlerfreie Übertragung der Rechnungen an die AnwVS geprüft und sorgfältig gepflegt werden:
  
*Personendaten bei Mandanten, die natürliche Personen sind: für die Übertragungder Rechnung ist auf die korrekte Anrede (Sehr geehrter …, nicht lieber ….) zuachten. Geburtsdatum, Geburtsname und ggf. gesetzlicher Vertreter (bei nichtvoll geschäftsfähigen natürlichen Personen) müssen erfasst werden. Dievollständigen Daten sind auch für Bonitätsanfragen im Rahmen von AnwVS-Garantzwingend erforderlich.
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*Personendaten bei Mandanten, die natürliche Personen sind: für die Übertragung der Rechnung ist auf die korrekte Anrede (Sehr geehrter …, nicht lieber ….) zu achten. Geburtsdatum, Geburtsname und ggf. gesetzlicher Vertreter (bei nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen) müssen erfasst werden. Die vollständigen Daten sind auch für Bonitätsanfragen im Rahmen von AnwVS-Garant zwingend erforderlich.
*Personendaten gesetzlicher Vertreter: Eltern als gesetzliche Vertretermüssen mit getrennten Adressnummern erfasst werden, da bei demAnredeschlüssel „Eheleute“ das erfasste Geburtsdatum bzw. der Geburtsnamesich anderenfalls nicht eindeutig einem Ehegatten zuordnen lassen. Für denFall, dass die Korrespondenz mit den gesetzlichen Vertretern erfolgen soll,ist ggf. eine Adresse für beide Eltern (ausschließlich für dieKorrespondenz) und zwei weitere Adressen getrennt für Vater und Mutter fürden Rechnungsexport zu erfassen.
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*Personendaten gesetzlicher Vertreter: Eltern als gesetzliche Vertretermüssen mit getrennten Adressnummern erfasst werden, da bei dem Anredeschlüssel „Eheleute“ das erfasste Geburtsdatum bzw. der Geburtsname sich anderenfalls nicht eindeutig einem Ehegatten zuordnen lassen. Für den Fall, dass die Korrespondenz mit den gesetzlichen Vertretern erfolgen soll, ist ggf. eine Adresse für beide Eltern (ausschließlich für die Korrespondenz) und zwei weitere Adressen getrennt für Vater und Mutter für den Rechnungsexport zu erfassen.
*Personendaten bei Mandanten, die juristische Personen etc. sind: DieRegisterangaben müssen vollständig erfasst werden, ebenso die Adressdatendes gesetzlichen Vertreters. Hier ist das Geburtsdatum ggf. entbehrlich.  
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*Personendaten bei Mandanten, die juristische Personen etc. sind: Die Registerangaben müssen vollständig erfasst werden, ebenso die Adressdaten des gesetzlichen Vertreters. Hier ist das Geburtsdatum ggf. entbehrlich.  
 
*Sonstige mandantenbezogene Informationen (Rechtsschutzversicherung und Versicherungs-Nr.)müssen vor Rechnungserstellung erfasst werden.
 
*Sonstige mandantenbezogene Informationen (Rechtsschutzversicherung und Versicherungs-Nr.)müssen vor Rechnungserstellung erfasst werden.
*Die Aktenkurzbezeichnung wird der AnwVS übergeben und sollte daher sogestaltet sein, dass der Mandant oder die Parteien erkennbar sind. Es reichtnicht aus, die korrekte Bezeichnung im Rahmen der Aktenanlage unterAktenbezeichnung zu erfassen, da lediglich die Aktenkurzbezeichnung an dieSchnittstelle übertragen wird.
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*Die Aktenkurzbezeichnung wird der AnwVS übergeben und sollte daher so gestaltet sein, dass der Mandant oder die Parteien erkennbar sind. Es reicht nicht aus, die korrekte Bezeichnung im Rahmen der Aktenanlage unter Aktenbezeichnung zu erfassen, da lediglich die Aktenkurzbezeichnung an die Schnittstelle übertragen wird.
*Der Aktenbetreff für Mandant, Rechtsschutzversicherung und Gericht wirdim Rahmen der Rechnungsstellung exportiert. Der Aktenbetreff muss daher vorRechnungserstellung auf Vollständigkeit geprüft werden. NachträglicheÄnderungen im Aktenbetreff, die erst während der Rechnungserstellung erfolgen, führen dazu, dass die Übertragung der Rechnung programmtechnischunterbunden wird, so dass die Rechnung gegebenenfalls neu zu erstellen ist.
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*Der Aktenbetreff für Mandant, Rechtsschutzversicherung und Gericht wird im Rahmen der Rechnungsstellung exportiert. Der Aktenbetreff muss daher vor Rechnungserstellung auf Vollständigkeit geprüft werden. Nachträgliche Änderungen im Aktenbetreff, die erst während der Rechnungserstellung erfolgen, führen dazu, dass die Übertragung der Rechnung programmtechnisch unterbunden wird, so dass die Rechnung gegebenenfalls neu zu erstellen ist.
*Im Aktenbetreff des Mandanten muss eine kurze Bezeichnung derAngelegenheit enthalten sein (z.B. mietrechtliche Beratung, Kündigung,Forderung aus Kaufvertrag etc.); diese Information wird von der AnwVS für die Rechnungsstellung benötigt. ImAktenbetreff der Rechtsschutzversichung muss die Schaden-Nr. enthalten sein, imAktenbetreff des Gerichts (bei PKH) das gerichtliche Aktenzeichen.
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*Im Aktenbetreff des Mandanten muss eine kurze Bezeichnung der Angelegenheit enthalten sein (z.B. mietrechtliche Beratung, Kündigung, Forderung aus Kaufvertrag etc.); diese Information wird von der AnwVS für die Rechnungsstellung benötigt. Im Aktenbetreff der Rechtsschutzversichung muss die Schaden-Nr. enthalten sein, im Aktenbetreff des Gerichts (bei PKH) das gerichtliche Aktenzeichen.
*Die für die Übertragung erforderliche Einwilligungserklärung desMandanten stellt ausschließlich die AnwVS zur Verfügung. In RA-MICRO ist einentsprechendes Formular nicht vorhanden.
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*Die für die Übertragung erforderliche Einwilligungserklärung des Mandanten stellt ausschließlich die AnwVS zur Verfügung. In RA-MICRO ist ein entsprechendes Formular nicht vorhanden.
  
 
===2.Programmfunktionen===
 
===2.Programmfunktionen===
In den Grundeinstellungen des Gebührenprogramms steht Ihnen eine neue Karteikarte AnwVS zur Verfügung. Hier können die Benutzerkennung und das Passwort für den Export hinterlegt werden. Die Einstellung muss für jeden Benutzer, der das Recht zur Übertragung dauerhaft erhalten soll, vorgenommen werden.
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In den Grundeinstellungen des Gebührenprogramms steht Ihnen eine neue Karteikarte AnwVS zur Verfügung. Hier können die Benutzerkennung und das Passwort für den Export hinterlegt werden. Die Einstellung muss für jeden Benutzer, der das Recht zur Übertragung dauerhaft erhalten soll, vorgenommen werden.
Auf dieser Karteikarte befindet sich auch der Link in den geschützten Mandantenbereich der AnwVS, über den Sie alle von der AnwVS bereitgestellten Informationen einschließlich der Ergebnisabfrage der Bonitätsprüfung einsehen und herunterladen können.
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Auf dieser Karteikarte befindet sich auch der Link in den geschützten Mandantenbereich der AnwVS, über den Sie alle von der AnwVS bereitgestellten Informationen einschließlich der Ergebnisabfrage der Bonitätsprüfung einsehen und herunterladen können.
Die Datenschnittstelle für den Export steht Ihnen in den folgenden Programmfunktionen zur Verfügung:
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Die Datenschnittstelle für den Export steht Ihnen in den folgenden Programmfunktionen zur Verfügung:
 
- Kostenrechnung RVG,
 
- Kostenrechnung RVG,
 
- Familiensachen verbunden RVG,
 
- Familiensachen verbunden RVG,
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Vorschussanforderungen, soweit diese für bereits entstandene Gebühren erfolgen sollen (Vorschüsse i.S. von § 9 Alternative 1 RVG) können im Rahmen des Exports übertragen werden. Vorschüsse auf erst zukünftig entstehende Gebühren sind nach den vertraglichen Bedingungen von einer Abtretung und Übertragung ausgeschlossen. Bei Vorschussrechnungen ist durch den Anwender selbst zu prüfen, ob der geltend gemachte Vorschuss überhaupt abgetreten werden kann.  
 
Vorschussanforderungen, soweit diese für bereits entstandene Gebühren erfolgen sollen (Vorschüsse i.S. von § 9 Alternative 1 RVG) können im Rahmen des Exports übertragen werden. Vorschüsse auf erst zukünftig entstehende Gebühren sind nach den vertraglichen Bedingungen von einer Abtretung und Übertragung ausgeschlossen. Bei Vorschussrechnungen ist durch den Anwender selbst zu prüfen, ob der geltend gemachte Vorschuss überhaupt abgetreten werden kann.  
 
===3.Ablauf der Rechnungsstellung===
 
===3.Ablauf der Rechnungsstellung===
Die Übertragung einer Rechnung ist einmalig und ausschließlich im unmittelbaren Anschluss an den Druckbefehl (Direktdruck oder Übergabe an die Textverarbeitung) möglich. Eine inhaltliche Überarbeitung der erstellten Rechnung in der Textverarbeitung führt dazu, dass die geänderte Rechnung nicht mehr übertragen werden kann.  
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Die Übertragung einer Rechnung ist einmalig und ausschließlich im unmittelbaren Anschluss an den Druckbefehl (Direktdruck oder Übergabe an die Textverarbeitung) möglich. Eine inhaltliche Überarbeitung der erstellten Rechnung in der Textverarbeitung führt dazu, dass die geänderte Rechnung nicht mehr übertragen werden kann.  
 
Eine abschließende Prüfung und ggf. Korrektur der Rechnung sollte daher vor dem Druckbefehl erfolgen. Hierfür steht Ihnen die Programmfunktion „Rechnung als Entwurf speichern“ in der Eingabemaske für den Schlusstext und die Grußformel zur Verfügung.  
 
Eine abschließende Prüfung und ggf. Korrektur der Rechnung sollte daher vor dem Druckbefehl erfolgen. Hierfür steht Ihnen die Programmfunktion „Rechnung als Entwurf speichern“ in der Eingabemaske für den Schlusstext und die Grußformel zur Verfügung.  
 
Für Rechnungen an einen nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Mandanten (z.B. Minderjährige) muss die Rechnungserstellung zwingend über die Programmfunktion Rechnungsausgleich durch RSV/Dritte erfolgen, da nur mit dieser Funktion die Übertragung der erforderlichen Daten sowohl des Mandanten selbst als auch des so genannten Drittschuldners (Debitors) erfolgen kann. Als sonstiger Dritte ist in der entsprechenden Eingabemaske die Adressnummer eines von mehreren gesetzlichen Vertretern auszuwählen (siehe oben Adressen). Der so ausgewählte Dritte wird in der Schnittstelle als Debitor = 4 gekennzeichnet und automatisch mit der Bemerkung: Sie erhalten die Rechnung als gesetzlicher Vertreter versehen.
 
Für Rechnungen an einen nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Mandanten (z.B. Minderjährige) muss die Rechnungserstellung zwingend über die Programmfunktion Rechnungsausgleich durch RSV/Dritte erfolgen, da nur mit dieser Funktion die Übertragung der erforderlichen Daten sowohl des Mandanten selbst als auch des so genannten Drittschuldners (Debitors) erfolgen kann. Als sonstiger Dritte ist in der entsprechenden Eingabemaske die Adressnummer eines von mehreren gesetzlichen Vertretern auszuwählen (siehe oben Adressen). Der so ausgewählte Dritte wird in der Schnittstelle als Debitor = 4 gekennzeichnet und automatisch mit der Bemerkung: Sie erhalten die Rechnung als gesetzlicher Vertreter versehen.
 
  
 
In den genannten Programmfunktionen steht Ihnen nach Auswahl der Akte sowie des Rechnungsempfängers eine zusätzliche Checkbox Rechnungseinzug über AnwVS zur Verfügung. Soll die zu erstellende Rechnung übertragen werden, setzen Sie bitte hier den erforderlichen Haken.
 
In den genannten Programmfunktionen steht Ihnen nach Auswahl der Akte sowie des Rechnungsempfängers eine zusätzliche Checkbox Rechnungseinzug über AnwVS zur Verfügung. Soll die zu erstellende Rechnung übertragen werden, setzen Sie bitte hier den erforderlichen Haken.
 
 
  
 
Die Übertragung der Rechnung kann nur erfolgen, wenn die für den Export erforderlichen Pflichtangaben bestätigt werden.
 
Die Übertragung der Rechnung kann nur erfolgen, wenn die für den Export erforderlichen Pflichtangaben bestätigt werden.
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===4.Sonstiges===
 
===4.Sonstiges===
Zu jeder konkreten Akte können eine oder mehrere Bonitätsanfragen an AnwVS-Garant gerichtet werden. Im Gebührenprogramm steht Ihnen unter Extras eine entsprechende Programmfunktion zur Verfügung. Nach Eingabe der konkreten Aktennummer sowie eines Garantiebetrages (ggf. Schätzung der voraussichtlich entstehenden Gebühren) wird die Anfrage erstellt und automatisch über die hinterlegten Login-Daten an AnwVS übertragen. Zugleich wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, eine Wiedervorlage zur Akte für eine später noch einmal zu wiederholenden Anfrage zu erfassen, damit vor Ablauf einer durch die AnwVS abgegebenen Ankaufsgarantie die Anfrage aktualisiert werden kann.  
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Zu jeder konkreten Akte können eine oder mehrere Bonitätsanfragen an AnwVS-Garant gerichtet werden. Im Gebührenprogramm steht Ihnen unter Extras eine entsprechende Programmfunktion zur Verfügung. Nach Eingabe der konkreten Aktennummer sowie eines Garantiebetrages (ggf. Schätzung der voraussichtlich entstehenden Gebühren) wird die Anfrage erstellt und automatisch über die hinterlegten Login-Daten an AnwVS übertragen. Zugleich wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, eine Wiedervorlage zur Akte für eine später noch einmal zu wiederholenden Anfrage zu erfassen, damit vor Ablauf einer durch die AnwVS abgegebenen Ankaufsgarantie die Anfrage aktualisiert werden kann.  
  
 
Eine Bonitätsanfrage wird in der E-Akte der betreffenden Akte als Notiz gespeichert.  
 
Eine Bonitätsanfrage wird in der E-Akte der betreffenden Akte als Notiz gespeichert.  

Version vom 2. Januar 2023, 14:08 Uhr