Begleitzettel noch einmal drucken: Unterschied zwischen den Versionen
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Beide Nachrichten enthalten Kontrollsummen des übermittelten Dateiinhaltes, die übereinstimmen müssen. Somit besteht eine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich Vollständigkeit der übermittelten und verarbeiteten Daten. Sofern Abweichungen vorliegen, müssen diese direkt mit dem entsprechenden Mahngericht abgeklärt werden. | Beide Nachrichten enthalten Kontrollsummen des übermittelten Dateiinhaltes, die übereinstimmen müssen. Somit besteht eine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich Vollständigkeit der übermittelten und verarbeiteten Daten. Sofern Abweichungen vorliegen, müssen diese direkt mit dem entsprechenden Mahngericht abgeklärt werden. | ||
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Version vom 6. Juni 2017, 11:44 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Bei Erstellung der Dateien vor Übermittlung an das Mahngericht wird ein Begleitzettel mit den Kontrollsummen des Dateiinhaltes in das Verzeichnis BEGL_ZET.TEL gespeichert und gedruckt. Der Begleitzettel dient dem Vergleich mit dem Empfangsprotokoll (Quittungsdatei), welches das Mahngericht später zu der übermittelten Dateien zurück gibt.
Beide Nachrichten enthalten Kontrollsummen des übermittelten Dateiinhaltes, die übereinstimmen müssen. Somit besteht eine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich Vollständigkeit der übermittelten und verarbeiteten Daten. Sofern Abweichungen vorliegen, müssen diese direkt mit dem entsprechenden Mahngericht abgeklärt werden.
Die Begleitzettel werden entsprechend der Anzahl der Dateierweiterungen je Antragsart erstellt und gesichert. Der Dateiname setzt sich aus der EDA-ID, der laufenden Dateinummer und der Anzahl der Dateierweiterungen zusammen.
Begleitzettel können über E-Mahnverfahren/Extras erneut gedruckt, eingesehen oder gelöscht werden.
Funktionen in der Toolbar
Löschen
Hierüber können Sie eine gewählte Datei löschen. Zur Auswahl stehen alle gespeicherten Nachrichten vom Gericht, aufgelistet unten links in dieser Maske.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Verzeichnisanzeige
Angezeigt werden die Nachrichten vom Gericht, gespeichert im Verzeichnis Vongeri.cht. Das Programm gibt hier bereits die richtigen Verzeichnisse vor.
Nachrichtenanzeige
Die Nachricht, die erneut einlesen oder gelöscht werden soll, kann gewählt werden.
Inhalt
Anzeige des Inhalts der gewählten Nachricht vom Gericht.
Funktionen in der Abschlussleiste
OK
Bestätigt die Auswahl der Nachricht zum erneuten Einlsen und öffnet die Eingabemaske → Nachricht vom Gericht einlesen.
Abbruch
Beendet die Programmfunktion, ohne die ausgewählten Dateien erneut einzulesen.