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Grundsätzlich ist zu wählen, ob auf ein ''Aktenkonto'' gebucht werden soll. Nur bei einer Buchung mit ''Aktenkonto'' kann weiter entschieden werden, ob in die offenen Posten (OP) und/oder in das Forderungskonto der Zwangsvollstreckung gebucht werden soll. Die Buchung in die offenen Posten erfordert eine Rechnungsnummer. Nur bei einer Buchung mit ''Aktenkonto'' kann gleichzeitige eine Buchung ins ''Journal'' in Ausnahmefällen abgeschaltet werden. | |||
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Version vom 6. Februar 2017, 17:56 Uhr
Hauptseite > FIBU > Buchen > Buchen mit Finanzkonto
Kompaktdarstellung
Nachdem in der vorherigen Maske das entsprechende Finanzkonto gewählt und optional ein Zielsaldo eingegeben wurde, werden jetzt die spezifischen Buchungseingaben getätigt. Grundsätzlich ist zu wählen, ob auf ein Aktenkonto gebucht werden soll. Nur bei einer Buchung mit Aktenkonto kann weiter entschieden werden, ob in die offenen Posten (OP) und/oder in das Forderungskonto der Zwangsvollstreckung gebucht werden soll. Die Buchung in die offenen Posten erfordert eine Rechnungsnummer. Nur bei einer Buchung mit Aktenkonto kann gleichzeitige eine Buchung ins Journal in Ausnahmefällen abgeschaltet werden.