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Kategorie: FIBU
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E/Ü-Rechnung Teil 1 Einnahmen/Ausgaben

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Diese Auswertung zeigt die Summe aller Einnahmen, aller Ausgaben sowie die Umsatzsteuer-Zahllast, bezogen auf den gewählten Zeitraum an. Weiterhin wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorgenommen, d. h. es wird der Saldo der Einnahmen und der Ausgaben ermittelt und angezeigt.

Es ist zu beachten, dass der Überschuss sowohl als Brutto- als auch als Nettoüberschuss ermittelt wird.

Die Ermittlung der als Netto ausgewiesenen Beträge erfolgt einschließlich erstatteter bzw. gezahlter Umsatzsteuer. Wenn im Filter die entsprechenden Konten ausgewählt werden, auf die gezahlte bzw. erstattete Umsatzsteuer gebucht wurde, werden die Salden dieser Konten gesondert in der Berechnung ausgewiesen.

Die Informationen, die hier zu finden sind, sind abhängig vom gewählten Teil der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Folgende Teile stehen zur Auswahl: Teil 1 Einnahmen/Ausgaben, Teil 2 Erlöskonten, Teil 3 Aufwandskonten, Teil 4 Sonstige Sachkonten, Teil 5 UVA, Teil 6 Finanzkontenbewegungen, Teil 7 Betriebsvermögen, Teil 8 Einnahmen nach Sachbearbeitern bzw. Teil 8 Einnahmen nach Sozien, Teil 9 Sachkontensaldenliste und Teil 10 Finanzkontostände. Über die Tastenkombinationen https://onlinehilfen.ra-micro.de/style-guide/images/8/86/ZI_3.png bis kann zwischen den Auswertungen gewechselt werden.

Auf der Karteikarte EÜ-Rechnung der Einstellungen Finanzbuchhaltung kann die Einstellung Einnahmen-Überschuss-Rechnung über Datenpool gewählt werden. Dann werden bei Erstellung einer EÜ-Rechnung die Datenpools abgefragt, die einbezogen werden sollen; der Datenpool, aus dem die Programmfunktion aufgerufen wird, darf dabei nicht einbezogen werden. Es werden dann nicht alle Auswertungen angeboten.

Bei sachgerechter Bedienung der Finanzbuchhaltung und bei vollständiger Beachtung der steuerlichen Vorschriften erstellt diese Programmfunktion eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz, die der Einkommensteuererklärung beigefügt werden kann. Die Programmfunktion nimmt aber keinerlei Überprüfungen vor; auf die Heranziehung eines Steuerberaters kann nur verzichtet werden, wenn der Anwender selbst über eine hinreichende Sachkunde verfügt.

Im Teil 7 Betriebsvermögen, der in der Eingangsmaske unter Vermögensstatus angefordert werden kann, werden Gebührenforderungen und Gebührenvorschüsse mit den Gesamtsalden des Aktenkontos aufgeführt, da der Stand der Gebührenforderungen keinen Sachkonten entnommen werden kann; der Gesamtsaldo wird im Aktenkonto immer nur mit dem letzten Stand überhaupt ausgewiesen. Auslagen und Fremdgeld werden mit den Salden der Sachkonten zum Stichtag aufgeführt.



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