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von Da.Sch

E-Mahnverfahren

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E-Mahnverfahren


Kategorie: Mahnverfahren
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

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Im EDA E-Mahnverfahren können folgende, im automatisierten Mahnverfahren (Bescheide) erstellte Anträge, im Wege des elektronischen Datenaustausches papierlos dem Mahngericht übermittelt werden:

Anträge auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides, Neuzustellungsanträge für Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, Rücknahme-/ Erledigterklärung des Mahnbescheides, Anträge auf Abgabe an das Streitgericht Mitteilungen des Mahngerichtes an den Antragsteller (z.B. Abgabenachrichten und Monierungen) erfolgen in derselben Form, sofern der entsprechende → Ausbaugrad lizenziert ist.

Bei der erstmaligen Nutzung des EDA E-Mahnverfahren, müssen vorab die Einstellungen festgelegt werden. Angaben zu der benötigten Zusatzsoftware sowie Signaturkarte finden sich auf → www.egvp.de. Bei der Beantragung der Signaturkarte kann der RA-MICRO Vor-Ort-Partner behilflich sein.

Im EDA E-Mahnverfahren ist zunächst im Menü Neu die Antragsart zu wählen. RA-MICRO erstellt die Datei, die dem Mahngericht übermittelt werden soll und druckt ein Protokoll über den Dateiinhalt. Die erstellte Datei ist sodann an das EGVP zu übergeben und dort elektronisch zu signieren, da an die Mahngerichte nur signierte Dateien übermittelt werden können.

Zur Übermittlung der Daten im EDA E-Mahnverfahren stehen folgende Verfahren zur Auswahl:

Zur Übermittlung der Daten im EDA stehen folgende Verfahren zur Auswahl:

EDA per EGVP (alle Mahngerichte), Disketten-Mahnverfahren (Datenträgeraustausch - DTA) DFÜ-Mahnverfahren (Datenaustausch über Telefonleitungen im Wege des FAX-Filetransfers) E-Mail-Mahnverfahren am AG Mayen Online-Mahnverfahren (TAR/WEB) am AG Coburg Barcode-Mahnbescheidsantrag (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ohne Internetverbindung)


Hierzu sind die allgemeinen und die besonderen Teilnahmevoraussetzungen zu beachten.

Funktionen in der Toolbar

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Funktionen in der Abschlussleiste

Weitere Funktionen und Erklärungen

Ausbaugrad

Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der Anträge, welche beim Mahngericht elektronisch eingereicht werden können. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht schriftlich zu beantragen.

Ausbaugrad 0

Im Ausbaugrad 0 werden dem Mahngericht lediglich Mahnbescheidsanträge per Diskette oder Datei übermittelt. Sämtliche Nachrichten/Mitteilungen des Mahngerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge sind schriftlich bei dem Mahngericht einzureichen.

Ausbaugrad 31

Der Ausbaugrad 31 erweitert den Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Mahngericht folgende Nachrichten:

Kosten-/Erlassnachrichten für Mahnbescheide, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide, Kosten-/Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide, Widerspruchsnachrichten, Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.

Folgende Anträge können bei dem Mahngericht eingereicht werden:

Antrag auf Erlass des Mahnbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.

Ausbaugrad 127

Der Ausbaugrad 127 erweitert den Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Mahngericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen:

Abgabenachrichten, Monierungen. Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei dem Mahngericht eingereicht werden:

Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht, Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren.

Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über EDA E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das EDA E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat.

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