E-Mahnverfahren (Einstellungen)

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E-Mahnverfahren (Einstellungen)


Kategorie: Kanzlei
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EDA per EGVP

Datei:E-Mahnverfahren (Einstellungen) Allgemein EDA Per EGVP.gif

Sofern einzelne Einstellungen des EDA E-Mahnverfahrens von den Allgemeinen Grundeinstellungen abweichen sollen, können diese auf den relevanten Karteikarten festgelegt werden. Die Allgemeinen Grundeinstellungen und die Einstellungen EDA E-Mahnverfahren sind über D Dienstprogramme zu erreichen.

Zur Übermittlung der Daten im EDA stehen folgende Verfahren zur Auswahl:

Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen und die besonderen Teilnahmevoraussetzungen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme am EDA E-Mahnverfahren

Die Zulassung zum elektronischen Mahnverfahren sowie die Erteilung einer Kennziffer samt Benutzer-ID müssen beim zuständigen Mahngericht formlos beantragt werden. Hierbei sind u.a. folgende Angaben notwendig:

  • die Art des gewünschten Verfahrens (z. B. Mahnverfahren per EGVP oder Disketten-Mahnverfahren),
  • die EDA-Version, mit der gearbeitet wird (EDA-Version 4.0.00 oder höher),
  • der gewünschte [E-Mahnverfahren_(Einstellungen)#Ausbaugrad|Ausbaugrad (0, 31 oder 127)].

Bei einigen Mahngerichten muss zunächst eine Testphase durchlaufen werden, in welcher die Vollständigkeit der übertragenen Daten überprüft wird. Die Notwendigkeit und das Ergebnis des Testes wird vom Mahngericht mitgeteilt.

  • Änderungen hinsichtlich des EDA sind erneut beim zuständigen Mahngericht zu beantragen, etwa wenn der Ausbaugrad erweitert werden soll oder der Umstieg z. B. vom Disketten-Mahnverfahren auf das Verfahren EDA per EGVP gewünscht wird.

Registerkarten

Die Einstellungen zum EDA-Mahnverfahren gliedern sich in verschiedene Registerkarten:

Allgemein

Drucken

Buchen

Anträge/Folgebearbeitung

Wiedervorlagen

Funktionen in der Toolbar

Auswahl Mahngericht

Wählen Sie das Mahngericht aus, zu dem Sie die Einstellungen für den elektronischen Datenaustausch festlegen wollen.

Mit Datei:Z Dropdown Button.png rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können.

Vorgeschlagen werden die Mahngerichte, für die automatisierte Mahnbescheidsanträge erstellt worden sind. Anschließend können für das gewählte Mahngericht die Einstellungen vorgenommen werden.

  • Diese Auswahlliste steht nur zur Verfügung, wenn Sie die Einstellungen EDA E-Mahnverfahren aus dem ra-micro Hauptmenü, z. B. über D Dienstprogramme aufgerufen haben.

Anderenfalls können Sie im Startfenster des EDA E-Mahnverfahrens das Mahngericht wählen und anschließend die Einstellungen.

Datensicherung

Tägliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Wöchentliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Monatliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Meldung nach Datensicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Datei für Gericht kennzeichnen

Parteivertreter

Parteivertreter sind in diesem Zusammenhang RAe mit häufig wechselnder oder vielfach unterschiedlicher Mandantschaft.

Antragsteller

Als Antragsteller werden in diesem Zusammenhang Teilnehmer ohne ständige anwaltschaftliche Vertretung bzw. mit eigener Rechtsabteilung bezeichnet.

Antragsteller-Parteivertreter

Diese Art Kennziffer eignet sich für Teilnehmer mit ständiger anwaltschaftlicher Vertretung bzw. mit Dauermandat für einen bestimmten Mandanten.

Einreicher

Der Einreicher des Antrags ist mit dem Antragsteller nicht identisch und auch kein Vertreter des Antragsstellers. Dies kann ein Inkasso-Büro oder ein Berater sein, der über eine eigene Einreicherkennziffer verfügt.

Kennziffer

Die Kennziffer wird eingetragen, die vom zuständigen Mahngericht mitgeteilt worden ist.

EDA-ID

Die vom Mahngericht mitgeteilte Buchstaben-Kombination wird als EDA-ID eingetragen.

  • Die zu den jeweilgen Mahngerichten hinterlegten IDs müsssen zwingend unterschiedlich sein.
EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen speichern

Speichert EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen.

Datei an Gericht übermitteln

Statische EGVP-Schnittstelle verwenden

Wird die statische Schnittstelle verwendet, wird der EGVP-Client nicht automatisch gestartet, sondern die Nachricht lediglich in dem Verzeichnis ra/EGVP_Ausgang abgelegt. Das Verzeichnis /ra/EGVP_Ausgang ist im EGVP-Client unter Optionen, Importverzeichnis Fachdaten einmalig auszuwählen.

EDA-Version

Es wird angezeigt, welcher Antrag mit welcher EDA-Version übermittelt wird, da keine Wahlmöglichkeit mehr besteht. Die erstellten Anträge werden automatisch in der vom Gericht vorgegebenen EDA-Version übermittelt.

DFÜ-Mahnverfahren

In den Einstellungen EDA E-Mahnverfahren können Sie Einstellungen für die Programmfunktion EDA E-Mahnverfahren festlegen. Dabei können Sie insbesondere auf einigen Karteikarten Einstellungen wählen, die von den allgemeinen Grundeinstellungen abweichen; allgemeine Grundeinstellungen treffen Sie in den Dienstprogrammen.

  • Die Einstellungen EDA E-Mahnverfahren erreichen Sie über D Dienstprogramme.

Zur Übermittlung der Daten im EDA stehen folgende Verfahren zur Auswahl:

  • Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen und die besonderen Teilnahmevoraussetzungen.

Datei:E-Mahnverfahren (Einstellungen) Allgemein DFÜ-Mahnverfahren.gif

Besondere Voraussetzungen für das DFÜ-Mahnverfahren

Bei einigen Mahngerichten besteht die Möglichkeit, die Daten per Datenfernübertragung mit einer Faxsoftware zu übermitteln. Sofern Sie nicht bereits an diesem Verfahren teilnehmen, ist von der Teilnahme abzuraten. Grund hierfür ist, dass seitens der Mahngerichte die technischen Voraussetzungen an neu erhältliche Geräte und neu erhältliche Zusatzsoftware nicht angepasst worden sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass die verschiedenen Komponenten nicht mit allen Betriebssystemen einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.

Vom Gericht ausgehende Sendungen werden voraussichtlich zu Zeiten gesandt, in denen der Nachttarif der Deutschen Telekom gilt. Daher sollte der Computer, auf dem die Nachrichten eingehen, ständig empfangsbereit sein. Die Nachrichten des Gerichts müssen zunächst mit Hilfe des Programms SFILE4.0 entschlüsselt werden. Der Aufruf erfolgt in EDA E-Mahnverfahren im Menü Extras über Nachricht des Gerichts entschlüsseln. Danach können die Nachrichten in RA-MICRO eingelesen, ausgewertet und gedruckt werden.

Software

  • Fax-Software, Bezug: siehe unten,
  • SFILE 4.0 - Sicherheitsprodukt zur Wahrung der Integrität (elektronische Unterschrift) und Vertraulichkeit (Datenverschlüsselung) bei der DFÜ, Bezug über Deutsche Telekom AG, Zentrale, Außenstelle Siegen PZ Telesec, Untere Industriestraße 20, 57250 Netphen.

Hardware

  • TELESEC-Chipkarte mit Betriebssystem TCOS Version 1.2 aufwärts und Chipkartenleser. Bezug über Deutsche Telekom AG, Tele Trust Center (TCC), Postfach 1465, 57238 Netphen.
  • Faxkarte (binärer Filetransfer ECM nach ITU T.434).

Bezug über Ferrari electronic GmbH, Ruhlsdorfer Str. 138, 14513 Teltow, Tel. 0 33 28 / 45 59 99, Fax: 0 33 28 / 45 59 62.


  • Hard- und Software für die TELESEC-Chipkarte, Chipkartenleser und Faxkarte sollten bei den genannten Bezugsquellen unter dem Hinweis beantragt werden, dass die Teilnahme an der DFÜ im automatisierten Mahnverfahren gewünscht wird.
  • Wir empfehlen, die Installationsverzeichnisse von Fax- und Sicherheitssoftware schriftlich festzuhalten, da bei Wahl des DFÜ-Mahnverfahrens in den Einstellungen des EDA E-Mahnverfahrens mit RA-MICRO nach den Installationsverzeichnissen dieser Software gefragt wird.

Funktionen in der Toolbar

Auswahl Mahngericht

Wählen Sie das Mahngericht aus, zu dem Sie die Einstellungen für den elektronischen Datenaustausch festlegen wollen.

Mit Datei:Z Dropdown Button.png rufen Sie eine Auswahlliste auf, in der Sie zwischen den Mahngerichten wählen können.

Vorgeschlagen werden die Mahngerichte, für die automatisierte Mahnbescheidsanträge erstellt worden sind. Anschließend können für das gewählte Mahngericht die Einstellungen vorgenommen werden.

  • Diese Auswahlliste steht nur zur Verfügung, wenn Sie die Einstellungen EDA E-Mahnverfahren aus dem ra-micro Hauptmenü, z. B. über D Dienstprogramme aufgerufen haben.

Anderenfalls können Sie im Startfenster des EDA E-Mahnverfahrens das Mahngericht wählen und anschließend die Einstellungen.

Datensicherung

Tägliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Wöchentliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Monatliche Sicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.
Meldung nach Datensicherung

Neben der automatischen monatlichen Komprimierung der Datenbank kann hier gewählt werden, ob die zusätzliche Sicherung der Datenbank täglich oder monatlich durchgeführt werden soll.

  • Sind viele Vorgänge im elektronischen Datenaustausch in Bearbeitung, sollte die tägliche Sicherung gewählt werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Datei für Gericht kennzeichnen

Parteivertreter

Parteivertreter sind in diesem Zusammenhang RAe mit häufig wechselnder oder vielfach unterschiedlicher Mandantschaft.

Antragsteller

Als Antragsteller werden in diesem Zusammenhang Teilnehmer ohne ständige anwaltschaftliche Vertretung bzw. mit eigener Rechtsabteilung bezeichnet.

Antragsteller-Parteivertreter

Diese Art Kennziffer eignet sich für Teilnehmer mit ständiger anwaltschaftlicher Vertretung bzw. mit Dauermandat für einen bestimmten Mandanten.

Einreicher

Der Einreicher des Antrags ist mit dem Antragsteller nicht identisch und auch kein Vertreter des Antragsstellers. Dies kann ein Inkasso-Büro oder ein Berater sein, der über eine eigene Einreicherkennziffer verfügt.

Kennziffer

Die Kennziffer wird eingetragen, die vom zuständigen Mahngericht mitgeteilt worden ist.

User-ID

Tragen Sie hier die vom Mahngericht mitgeteilte Buchstaben-Kombination als User-ID ein.

  • Die zu den jeweilgen Mahngerichten hinterlegten IDs müsssen zwingend unterschiedlich sein.
EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen speichern

Speichert EDA-ID und Kennziffer benutzerbezogen.

Datei an Gericht übermitteln

Faxsoftware

Geben Sie ein, in welchem Verzeichnis sich ihre Faxsoftware befindet. z. B.: E:\Fax\Fax.exe oder klicken Sie auf Suchen, um die Software zu finden.

Sicherheitssoftware

Geben Sie hier an, in welchem Verzeichnis sich ihre Sicherheitssoftware befindet. z. B.: e:\sfile4\sfile4.exe oder klicken Sie auf Suchen, um die Software zu finden.

Faxnummer

Geben Sie hier die Faxnummer ein.

Funktionen in der Abschlussleiste

Zentral/Lokal

Z Zentral-Lokal.png

Die mit roter Schrift benannten Eingabefelder ändern die Grundeinstellungen an allen Arbeitsplätzen. Die mit blauer Schrift benannten Eingabefelder ändern nur die Grundeinstellungen an ihrem Arbeitsplatz.

Ok

Z Ok.png

Speichern Sie hier Ihre Einstellungen und schließen Sie die Maske.

Abbruch und Schließen

Z Schließen.png

Schließen Sie die Maske, ohne vorgenommene Änderungen zu speichern.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Ausbaugrad

Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der Anträge, welche beim Mahngericht elektronisch eingereicht werden können. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht schriftlich zu beantragen.

Ausbaugrad 0

Im Ausbaugrad 0 werden dem Mahngericht lediglich Mahnbescheidsanträge per Diskette oder Datei übermittelt. Sämtliche Nachrichten/Mitteilungen des Mahngerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge sind schriftlich bei dem Mahngericht einzureichen.

Ausbaugrad 31

Der Ausbaugrad 31 erweitert den Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Mahngericht folgende Nachrichten:

  • Kosten-/Erlassnachrichten für Mahnbescheide,
  • Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide,
  • Kosten-/Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide,
  • Widerspruchsnachrichten,
  • Zustellungs-/Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.

Folgende Anträge können bei dem Mahngericht eingereicht werden:

  • Antrag auf Erlass des Mahnbescheides,
  • Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides,
  • Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides,
  • Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.

Ausbaugrad 127

Der Ausbaugrad 127 erweitert den Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Mahngericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen:

  • Abgabenachrichten,
  • Monierungen.

Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei dem Mahngericht eingereicht werden:

  • Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht,
  • Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren.


Monierungen werden durch das Mahngericht in schriftlicher Form zur Beantwortung übermittelt, sofern ein Mitwirken erforderlich ist. Die Erstellung von Monierungsantworten über EDA E-Mahnverfahren ist nicht möglich. Unter Umständen erhält der Anwender nur über das EDA E-Mahnverfahren lediglich eine Information darüber, dass es eine Monierung gab, der jedoch der Rechtspfleger bereits abgeholfen hat.