E-Mail Konten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Februar 2017, 13:06 Uhr
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E-Mail Konten | |||||||
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Einrichtung der E-Mail-Konten dient ihrer zentralen Verwaltung und Einspeisung in den E-Workflow der Kanzlei. Nachrichten können zur Weiterbearbeitung wahlweise in das E-Eingangsfach oder den E-Postkorb eines Benutzers bzw. in den Zentralen E-Postkorb gespeichert werden. Die Nutzung eines E-Mail-Kontos ist auch ausschließlich für den Versand möglich. Konten, die für die Weiterbearbeitung von Nachrichten vorgesehen sind, müssen zunächst aktiviert werden.
Für den Versand von E-Briefen wird die Aktivierung mindestens eines E-Mail-Kontos vorausgesetzt.
Auch für den Versand von SCHUFA-Bonitätsanfragen ist die Einrichtung eines E-Mail-Kontos erforderlich. Hierzu ist in der Spalte Empfangen / Senden die Auswahl E-Eingangsfach zu treffen - wie in der nachfolgenden Abbildung z. B. für das E-Mail-Konto "Kanzlei" .
Standardkonto
Damit auch anderen Benutzern das unter Standardkonto gewählte E-Mail-Konto für den Versand von RA-MICRO Dokumenten via E-Brief, z. B. Gebührenrechnungen, zur Verfügung steht, muss dieses ebenfalls dem E-Eingangsfach zugeordnet sein, in nachfolgender Abbildung - wie oben bereits erwähnt - z. B. das E-Mail-Konto "Kanzlei".
Direktversand an die E-Akte und den E-Eingangskorb
Um eingehende E-Mails direkt an die E-Akte oder den E-Eingangskorb zu senden, muss die E-Mail-Adresse des Empfängers - wie in der Abbildung - aktiviert werden. Außerdem ist auf eine besondere Syntax im Absender-Betreff zu achten. Je nach Vorgaben im gewählten E-Mail-Konto ist es möglich, Nachrichten direkt an die E-Akte bzw. den E-Eingangskorb weiterzuleiten. Dies kann erfolgen
- über den Kanzlei E-Mail Receiver an den E-Postkorb (Variante 1; Hauptartikel → E-Mails direkt an die E-Akte oder den E-Postkorb senden),
- über das E-Eingangsfach(Variante 2; Hauptartikel → E-Mails direkt an die E-Akte oder den E-Eingangskorb senden).