Einstellungen Gebühren/Kosten Allgemein: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf der Karteikarte Allgemein werden die grundlegenden Einstellungen für das Erstellen und Buchen von Kostenrechnungen festgelegt.  
 
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Ist diese Einstellung gewählt, wird bei der Rechnungserstellung automatisch 0 % MwSt vorgeschlagen, sofern in der Adresse des Rechnungsadressaten der Anredeschlüssel
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a) ein Länderkennzeichen (LKZ) aus dem Gemeinschaftsgebiet (EU) i.V.m. einer USt-IdNr. oder
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b) ein LKZ aus einem Drittland (nicht EU) hinterlegt ist.
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Eine fallbezogene Einzelprüfung bleibt hiervon unberührt. Ist diese Einstellung nicht gewählt, wird automatisch immer der aktuelle Mehrwertsteuersatz vorgeschlagen.
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===0 % MwSt mit ausgeben===
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Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die Umsatzsteuer auch bei einem Satz von 0 % in der Kostenrechnung ausgewiesen werden soll, z. B. Rechnung an Dritte bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten.
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===Briefanrede in Rechnungen unterdrücken===
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Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die im Adressfenster vorgegebene Briefanrede nicht in die Rechnung übernommen werden soll.
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Bei Rechnungsausgleich durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen sonstige Dritten wirkt sich diese Einstellung nur auf die Rechnung selbst aus. Das Anschreiben an die RSV / den sonstigen Dritten enthält jedoch auch bei gesetzter Einstellung eine Briefanrede.
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Version vom 30. Mai 2017, 11:41 Uhr

Hauptseite > Gebühren > Einstellungen Gebühren/Kosten Allgemein

Allgemeines

Einst allg rm7a.png

Auf der Karteikarte Allgemein werden die grundlegenden Einstellungen für das Erstellen und Buchen von Kostenrechnungen festgelegt.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

0 % MwSt bei Auslandbezug

Ist diese Einstellung gewählt, wird bei der Rechnungserstellung automatisch 0 % MwSt vorgeschlagen, sofern in der Adresse des Rechnungsadressaten der Anredeschlüssel

- 3 - Notar - 4 - Firma - 5 - Rechtsanwalt - 6 - Anwaltskanzlei - 7 - Rechtsanwältin oder - 10 - Notarin

vergeben und ferner

a) ein Länderkennzeichen (LKZ) aus dem Gemeinschaftsgebiet (EU) i.V.m. einer USt-IdNr. oder

b) ein LKZ aus einem Drittland (nicht EU) hinterlegt ist.

Eine fallbezogene Einzelprüfung bleibt hiervon unberührt. Ist diese Einstellung nicht gewählt, wird automatisch immer der aktuelle Mehrwertsteuersatz vorgeschlagen.

0 % MwSt mit ausgeben

Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die Umsatzsteuer auch bei einem Satz von 0 % in der Kostenrechnung ausgewiesen werden soll, z. B. Rechnung an Dritte bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten.

Briefanrede in Rechnungen unterdrücken

Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die im Adressfenster vorgegebene Briefanrede nicht in die Rechnung übernommen werden soll.

Bei Rechnungsausgleich durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen sonstige Dritten wirkt sich diese Einstellung nur auf die Rechnung selbst aus. Das Anschreiben an die RSV / den sonstigen Dritten enthält jedoch auch bei gesetzter Einstellung eine Briefanrede.