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Allgemeines

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Auf der Karteikarte Allgemein werden die grundlegenden Einstellungen für das Erstellen und Buchen von Kostenrechnungen festgelegt.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

0 % MwSt bei Auslandbezug

Ist diese Einstellung gewählt, wird bei der Rechnungserstellung automatisch 0 % MwSt vorgeschlagen, sofern in der Adresse des Rechnungsadressaten der Anredeschlüssel

- 3 - Notar - 4 - Firma - 5 - Rechtsanwalt - 6 - Anwaltskanzlei - 7 - Rechtsanwältin oder - 10 - Notarin

vergeben und ferner

a) ein Länderkennzeichen (LKZ) aus dem Gemeinschaftsgebiet (EU) i.V.m. einer USt-IdNr. oder

b) ein LKZ aus einem Drittland (nicht EU) hinterlegt ist.

Eine fallbezogene Einzelprüfung bleibt hiervon unberührt. Ist diese Einstellung nicht gewählt, wird automatisch immer der aktuelle Mehrwertsteuersatz vorgeschlagen.

0 % MwSt mit ausgeben

Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die Umsatzsteuer auch bei einem Satz von 0 % in der Kostenrechnung ausgewiesen werden soll, z. B. Rechnung an Dritte bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten.

Briefanrede in Rechnungen unterdrücken

Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die im Adressfenster vorgegebene Briefanrede nicht in die Rechnung übernommen werden soll.

Bei Rechnungsausgleich durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen sonstige Dritten wirkt sich diese Einstellung nur auf die Rechnung selbst aus. Das Anschreiben an die RSV / den sonstigen Dritten enthält jedoch auch bei gesetzter Einstellung eine Briefanrede.

Honorarauslagen mit aktueller Rechnung ins Aktenkonto buchen

Bei gesetzter Einstellung wird der Rechnungsendbetrag inklusive der abgerechneten Honorarauslagen ins Aktenkonto gebucht.

Ist die Einstellung nicht gewählt, wird der Rechnungsendbetrag abzüglich der Honorarauslagen ins Aktenkonto gespeichert.

Die Einstellung wirkt sich nur auf im Aktenkonto gebuchte Honorarauslagen aus. Honorarauslagen, die im Kostenblatt erfasst wurden, werden unabhängig von dieser Einstellung immer mit der aktuellen Rechnung ins Aktenkonto gebucht.

Alternative Pauschalenberechnung bei Anrechnung

Bei Wahl dieser Einstellung wird die Pauschale erst NACH der automatischen Gebührenanrechnung berechnet.


Rubrum bei KFA drehen, wenn Aktenbezeichnung gedreht wird

Wenn die Aktenbezeichnung gedreht wird, wird bei Wahl dieser Einstellung auch das Rubrum im Kostenfestsetzungsantrag gedreht.


Zitat § 141 KostO bei Notarkostenberechnungen

Wird diese Einstellung gewählt, wird der § 141 KostO bei der Erstellung von Notarkostenberechnungen zusätzlich zur Angabe der jeweils für das entsprechende Geschäft zutreffenden Paragrafenvorschriften zitiert.

Notarkostenrechnung im Kostenregister erfassen

Bei Wahl dieser Einstellung werden bei Erstellung einer Notarkostenrechnung die berechneten Kosten direkt in das Kostenregister gebucht.

Für die Nutzung dieser Funktion muss das Notariat lizenziert sein.

Meldung nach Buchung Aktenkonto/OP-Liste abschalten

Legt fest, ob nach der Buchung eine Bestätigungsmeldung angezeigt werden soll.

Alternative Anrechnungsmethode der Geschäftsgeb. gem. Nr. 2300 VV RVG

Diese Einstellung ist zu wählen, wenn eine alternative Anrechnung von Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 ff. VV RVG auf Verfahrensgebühren gewünscht ist.

Beispielsrechnungen zu den beiden Anrechnungsvarianten sind in der RVG-Hilfe zu finden.



Funktionen in der Abschlussleiste

Zentral/Lokal

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OK

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Schließen

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