Elektronische Beitragsnachweise
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Elektronische Beitragsnachweise | |||||||
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Mit den Beitragsnachweisen kann der Arbeitgeber monatlich die Summe der Abgaben (KV, PV, AV, RV, Umlagen und Zusatzbeiträge) seiner Arbeitnehmer aufgrund der Gehälter ermitteln und als Gesamtbetrag an die Krankenkassen übermitteln.
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Beitragsnachweise anzeigen/drucken
Eine Aufstellung der berechneten Beitragsnachweise wird angezeigt. In der letzten Spalte wird die Betr. Nr. AG dargestellt. Beiträge für Mitarbeiter, die in einem anderen Beschäftigungsbetrieb arbeiten, werden mit der abweichenden Betriebsnummer ausgewiesen.
Mit einem Doppelklick auf eine Krankenkasse wird der Beitragsnachweis angezeigt und ggf. gedruckt. Über Onlineübermittlung erfolgt die Übermittlung der Beitragsnachweise an die gesetzlichen Krankenkassen mit sv.net, das hierfür am Arbeitsplatz installiert sein muss.
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