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Elektronischer Rechtsverkehr - Export-Import XNP-VVZ
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- vor einer Woche zuletzt von Pe.Mei bearbeitet
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Allgemeines
Über diese Funktion können Massen aus dem Bereich Verwahrung an das elektronische Verwahrungsverzeichnis der Bundesnotarkammer übergeben werden. Dabei wird die von der Bundesnotarkammer bereitgestellte Schnittstelle zur Übergabe von Einträgen an das elektronische Verwahrungsverzeichnis verwendet. Die Übergabe erfolgt einmalig, derzeit bietet die zu verwendende Schnittstelle nicht die Möglichkeit der Synchronisation mit dem Verwahrungsverzeichnis. Weitere Buchungen müssen nach dem Export der Masse und Import im Verwahrungsverzeichnis sowohl im RA-MICRO als auch im Verwahrungsverzeichnis der Bundesnotarkammer vorgenommen werden.