Forderungssachen importieren (Einstellungen) - Forderungskonto
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- vor 3 Jahren zuletzt von An.Gö bearbeitet
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Datei:Forderungssachen Importieren (Einstellungen) Forderungskonto.gif
Besondere Schnittstellen: Ist die Schnittstelle RA_Linear, RA_Lin2, RA_PVS, RA_PVS2, RA_GEWOBA, RA_DEGEWO2, RA_GH, RA_WB, RA_Leipzig, RA_Feige, ExcelCSV, RA_WB_Neu, RA_GPW, RA_Neptun, RA_Sellmer oder RA_SAP1 gewählt, stehen weitere Einstellungsmöglichkeiten auf der Karteikarte Forderungskonto zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, den Zinssatz der Hauptforderung, die Zinsart und einen Mindestzinssatz anzugeben. Zu diesem Zins wird bei der Anlage des Forderungskontos die Hauptforderung gebucht.
Funktionen im Bearbeitungsbereich
Karteikarten Forderungssachen importieren (Einstellungen)
→ Akte
→ Drucker
→ Adressen
Kosten
Auskunftskosten
Geben Sie den Betrag an, der als Auskunftskosten in das durch den Datenimport angelegte Forderungskonto gebucht werden soll.
Vorgerichtliche Kosten des Gläubigers
Geben Sie den Betrag an, der als vorgerichtliche Kosten des Gläubigers in das durch den Datenimport angelegte Forderungskonto gebucht werden soll.
Mahnkosten buchen
Vom Auftraggeber mitgeteilte Mahnkosten werden in das Forderungskonto gebucht.
Inkassokosten buchen
Vom Auftraggeber mitgeteilte Inkassokosten werden in das Forderungskonto gebucht.
Portokosten buchen
Vom Auftraggeber mitgeteilte Portokosten werden in das Forderungskonto gebucht.
Zinsen
Zinssatz der Hauptforderung
Legen Sie in diesem Eingabefeld den Zinssatz fest, zu dem die importierten Forderungen verzinst werden sollen.
Zinsart
Wählen Sie hier die Zinsart aus, zu der bei der Anlage des Forderungskontos die Hauptforderung gebucht werden soll.
Mindestzinssatz
Haben Sie unter Zinsart eine Sonderzinsart ausgewählt, können Sie hier einen Mindestzinssatz eintragen, wenn der den Sonderzins über- bzw. unterschreitende Zinssatz einen bestimmten festen Zinssatz nicht unterschreiten soll.
- Macht z. B. der Inhaber eines Schecks oder Inlandwechsels im Wege des Rückgriffs Zinsen geltend, so beträgt der Zinssatz 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 6 % (vgl. §§ 45, 46 ScheckG, §§ 28, 48, 49 WG). In diesem Fall wählen Sie unter Zinsart die Sonderzinsart Basiszins und tragen Sie in das Eingabefeld Zinssatz eine 2 und in das Feld Mindestzinssatz eine 6 ein.
Optionen
Betreff als Kontozusatzbezeichnung speichern
Der durch den Datenimport mitgeteilte Mandantenbetreff wird als Kontozusatzbezeichnung in den Stammdaten der Zwangsvollstreckung gespeichert.
Titel in den Stammdaten bezeichnen
Eine zur Hauptforderung mitgeteilte Bezeichnung wird in die Stammdaten der Zwangsvollstreckung unter Forderung / Titel übernommen.
- Wurden mehrere Forderungen mitgeteilt, wird die Bezeichnung unter Angabe des Rechnungsdatums der ersten Forderung sowie des Rechnungsdatums der letzten Forderung in die Stammdaten eingetragen (von...bis...).
Zinsen ab Zustellung des MB
Diese Einstellung ist zu wählen, wenn die importierten Forderungen ab Zustellung des Mahnbescheides verzinst werden sollen. In diesem Fall werden die Hauptforderungen mit dem Vermerk Zinsen ab Zustellung in das Forderungskonto gebucht. Sobald das Zustelldatum des Mahnbescheids vom Gericht mitgeteilt wird, kann dieses mittels der Programmfunktion Foko löschen / ändern nachgetragen werden. Ist die Einstellung nicht gewählt, werden die Forderungen mit dem über die Importdatei mitgeteilten Zinsbeginndatum in das Forderungskonto gebucht.
Zahlungsverrechnung auf Hauptforderung
Ist diese Einstellung gewählt, werden die durch den Datenimport mitgeteilten Zahlungen / Gutschriften für den Schuldner auf Hauptforderung/en verrechnet.
- Sind im Forderungskonto mehrere Hauptforderungen gebucht, wird die Zahlung gemäß § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf die älteste im Forderungskonto befindliche Hauptforderung verrechnet. Nach deren vollständiger Tilgung wird die Zahlung auf die weitere/n Hauptforderung/en im Forderungskonto verbucht. Verbleibt nach Tilgung der Hauptforderung/en ein Restzahlungsbetrag, wird dieser gem. § 367 BGB auf die Kostenzinsen, dann auf die Kosten und danach auf die Zinsen verrechnet, und zwar gemäß § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf die Kosten und Zinsen der ältesten Hauptforderung.
Ist die Einstellung nicht gewählt, werden durch den Datenimport mitgeteilte Zahlungen / Gutschriften für den Schuldner gem. §§ 366, 367 BGB im Forderungskonto verrechnet.
Funktionen in der Abschlussleiste
Zentral/Lokal
Rot beschriftete Einstellungen wirken sich auf alle Arbeitsplätze ihres Netzwerkes aus; blau beschriftete Einstellungen nur auf den Arbeitsplatz, an dem die Einstellungen vorgenommen werden.
OK
Die Einstellungen werden gespeichert und die Maske geschlossen.
Abbruch und Schließen
Die Maske wird ohne Übernahme der Einstellungen geschlossen.