Honorarauslagen (FIBU): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. Juni 2017, 14:13 Uhr

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Y Honorarauslagen

Die mit dieser Buchungsart gebuchten Kosten (Betrag mit folgendem S oder - Zeichen) sind Betriebsausgaben der Kanzlei, die an den Mandanten weiterberechnet werden. Durch diesen Buchungsvorgang wird automatisch auch die Kostenklasse 4 im Journal bebucht.

Sie buchen also hierüber z. B. Kosten wie Sachverständige und Detektivrecherchen. Also Kosten, für die Sie als Kanzlei in Vorleistung gehen.

Honorarauslagen werden in die Gebührenspalte der Aktenkonten gebucht. Häufig sind sie auch dann, wenn der Kostenbetrag mehrwertsteuerfrei war, mit 16 % Mehrwertsteuer weiterzuberechnen; im einzelnen ist zu klären, ob hier Nebenleistungen oder subjektive Steuerbefreiungen vorliegen.

Bei einer späteren Rechnungsstellung an den Mandanten wird automatisch vorgeschlagen, die Honorarauslagen in die Rechnung einzubeziehen. Erfolgt die Einbeziehung, wird der Rechnungsbetrag ohne Honorarauslagen im Aktenkonto zur Sollstellung vorgeschlagen, so dass eine doppelte Sollstellung vermieden wird; in den Offenen Posten wird der Rechnungsbetrag einschließlich Honorarauslagen gespeichert.

Korrektur der Honorarauslagen

Honorarauslagen werden durch erneute Buchung mit der Buchungsart Y Honorarauslagen korrigiert. Der Betrag wird mit umgekehrten Vorzeichen, also mit H, eingegeben.