Kindesunterhalt beantragen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Programmfunktion ''Kindesunterhalt beantragen'' kann ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt ausgefüllt und gedruckt werden. Das Antragsformular auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren wurde im Zuge des neuen Familienverfahrensrechts geändert, § 259 FamFG.
 
Mit der Programmfunktion ''Kindesunterhalt beantragen'' kann ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt ausgefüllt und gedruckt werden. Das Antragsformular auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren wurde im Zuge des neuen Familienverfahrensrechts geändert, § 259 FamFG.
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Version vom 24. Mai 2017, 10:26 Uhr

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Kindesunterhalt beantragen


Kategorie: Mahnverfahren
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Kindesunterhalt.png

Mit der Programmfunktion Kindesunterhalt beantragen kann ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt ausgefüllt und gedruckt werden. Das Antragsformular auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren wurde im Zuge des neuen Familienverfahrensrechts geändert, § 259 FamFG.

Durch die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder (KindUVV) sind für den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Vordrucke eingeführt worden, die gemäß § 259 Abs.2 FamFG zwingend zu verwenden sind. Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 KindUFV sind insbesondere Rechtsanwälte berechtigt, die Vordrucke mit Hilfe eines Datenverarbeitungsprogramms zu beschriften und zu drucken. In Ausnahme zum Grundsatz des § 2 Abs. 1 S. 1 KindUFV, dass der Vordruck für den Festsetzungsantrag als Durchschreibesatz ausgeführt werden soll, müssen die Seiten in diesem Fall nicht durchschreibend sein. Da gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 KindUFV auf den Ausdrucken der Hersteller der Datei und in einer Kurzbezeichnung die Fundstelle des Vordrucks im Bundesgesetzblatt angegeben sein müssen, werden am unteren Rand die Vermerke RA-MICRO und BGBl. 98 I, 1364 gedruckt. Mit der Programmfunktion Kindesunterhalt beantragen wird das amtliche Formular gedruckt. Da der bedruckte Bereich dieses Formulars insbesondere im unteren Formularbereich relativ weit bis an den unteren Blattrand heranreicht, wird empfohlen, diese Formulare mit einem Laserdrucker zu drucken. Tintenstrahldrucker weisen in der Regel am unteren Blattrand einen relativ breiten, nicht bedruckbaren Bereich auf, sodass möglicherweise nicht das gesamte Formular gedruckt werden kann.

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