Kostenrisiko: Unterschied zwischen den Versionen

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rect 155 94 404 113 [[Kostenrisiko#PKH-Bewilligung_ohne_Ratenzahlung|Mit der Auswahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung, werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.]]
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Mit der Programmfunktion [[Datei:Z_AltGr_D.png]] kann das Kostenrisiko für alle drei Instanzen für die Parteien berechnet werden. Nach Aufruf ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet.
rect 12 129 216 148 [[Kostenrisiko#Wert|Hier wird der Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Es können bis zu neunstellige Werte eingegeben werden. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.]]
 
rect 6 155 216 176 [[Kostenrisiko#Auftraggeber|Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.]]
 
rect 9 181 221 203 [[Kostenrisiko#Auftraggeber_Gegenseite|Hier kann die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite eingegeben werden.]]
 
rect 342 129 394 207 [[Kostenrisiko#1._Inst..2C_2._Inst._-_Gerichtsgeb.C3.BChren|Hier ist  die Anzahl der Gerichtsgebühren einzutragen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Die Höhe der anfallenden Gerichtsgebühren kann  der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) entnommen werden. eine Berechnungen erfolgt, wenn das Eingabefeld leer bleibt oder eine 0 eingegeben wird.]]
 
rect 401 133 456 207 [[Kostenrisiko#1._Inst..2C_2._Inst._-_RA-Geb.C3.BChren|Hier ist die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren einzugeben, welche für die 1. bzw. 2. Instanz berechnet werden sollen. Bleibt das Eingabefeld leer oder geben wird eine 0 eingegeben, erfolgt keine Berechnung. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert. Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.]]
 
rect 471 129 690 147 [[Kostenrisiko#Berechnung_mit_Umsatzsteuer|Wird Berechnung inkl. Umsatzsteuer angehakt, dann wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt.]]
 
rect 472 151 702 166 [[Kostenrisiko#Mit_au.C3.9Fergerichtlichen_Geb.C3.BChren|Sollen bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden, ist diese Einstellung zu wählen.]]
 
rect 499 188 694 203 [[Kostenrisiko#Gegenseite_Einzelvertretung|Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Die Option ist zu wählen, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.]]
 
rect 469 218 595 240 [[Kostenrisiko#12_a_ArbGG|Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.]]
 
rect 16 264 786 281 [[Kostenrisiko#1.2C0_Gerichtsgeb.C3.BChren_gem._.C2.A7_3_GKG|In der Tabellenzeile Gebühr gem. § 3 GKG wird die Höhe einer einfachen Gerichtsgebühr aus dem eingegebenen Streitwert angezeigt.]]
 
rect 16 289 786 345 [[Kostenrisiko#RVG-Geb.C3.BChr_gem._.C2.A7_13_RVG_.281.2C0_-_1.2C2_-_1.2C3.29|Hier wird die Höhe verschiedener Rechtsanwaltsgebühren zum eingegebenen Streitwert angezeigt.]]
 
rect 13 367 791 551 [[Kostenrisiko#Prozesskosten_I._Instanz|Hier wird die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zum eingegebenen Streitwert angezeigt.]]
 
rect 13 567 791 748 [[Kostenrisiko#Prozesskosten_II._Instanz|Hier wird die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der zweiten Instanz zum eingegebenen Streitwert angezeigt.]]
 
rect 16 767 791 788 [[Kostenrisiko#Kostenrisiko|Der Zeile Kostenrisiko ist die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für zwei Instanzen zu entnehmen. Die Höhe ist von den getätigten Eingaben und von der Auswahl im Bereich oberhalb der Übersichtstabelle abhängig.]]
 
rect 89 986 191 1027 [[Kostenrisiko#Weiter|Wechselt zur Quotentafel]]
 
rect 192 986 290 1027 [[Kostenrisiko#Senden|Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versendet werden.]]
 
rect 292 986 393 1027 [[Kostenrisiko#E-Brief|Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.]]
 
rect 395 986 493 1027 [[Kostenrisiko#Clipboard|Die Daten der Übersichtstabelle werden in die Zwischenablage kopiert.]]
 
rect 496 986 593 1027 [[Kostenrisiko#Drucken|Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.]]
 
rect 596 984 694 1027 [[Kostenrisiko#OK_und_Schlie.C3.9Fen|Speichern und beenden der Programmfunktion.]]
 
rect 697 986 795 1027 [[Kostenrisiko#Abbruch_und_Schlie.C3.9Fen|Verlassen der Programmfunktion.]]
 
 
 
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Mit dieser Programmfunktion [[Datei:Z_AltGr_D.png]] kann zu einem Streitwert das Kostenrisiko in zwei Instanzen für die Parteien die Berechnung erfolgen.
 
Nach Aufruf ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet.
 
 
 
Mit Klick auf [[Datei:pfeil rechts 2.png]] in der Menüleiste unten gelangt man zur Quotentabelle.
 
  
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
 
==Funktionen im Bearbeitungsbereich==

Version vom 2. Januar 2019, 10:10 Uhr

Hauptseite > Berechnungen > Kostenrisiko

Kostenrisiko

Video: Kostenrisiko
Kategorie: Berechnungen
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Datei:Berechnungen Kostenrisiko.png

Mit der Programmfunktion Z AltGr D.png kann das Kostenrisiko für alle drei Instanzen für die Parteien berechnet werden. Nach Aufruf ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung

Mit der Auswahl PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung  werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.

Wert

Hier wird der Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Es können bis zu neunstellige Werte eingegeben werden. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Auftraggeber

Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Auftraggeber Gegenseite

Hier kann die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite eingegeben werden.

1. Inst., 2. Inst. - Gerichtsgebühren

Hier ist die Anzahl der Gerichtsgebühren einzutragen, welche für die erste bzw. zweite Instanz berechnet werden sollen. Die Höhe der anfallenden Gerichtsgebühren kann der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) entnommen werden. eine Berechnungen erfolgt, wenn das Eingabefeld leer bleibt oder eine 0 eingegeben wird.

1. Inst., 2. Inst. - RA-Gebühren

Hier ist die Anzahl der Rechtsanwaltsgebühren einzugeben, welche für die 1. bzw. 2. Instanz berechnet werden sollen. Bleibt das Eingabefeld leer oder geben wird eine 0 eingegeben, erfolgt keine Berechnung.

Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.

Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei. Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.

Berechnung mit Umsatzsteuer

Wird Berechnung inkl. Umsatzsteuer   angehakt, dann wird bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt.

Mit außergerichtlichen Gebühren

Sollen bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden, ist diese Einstellung zu wählen.

Gegenseite Einzelvertretung

Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite  mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Die Option ist zu wählen, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.

12 a ArbGG

Durch diese Option wird die Kostenverteilung gem. § 12 a ArbGG berechnet.

Kostenrisiko-Übersicht

1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG

In der Tabellenzeile Gebühr gem. § 3 GKG wird die Höhe einer einfachen Gerichtsgebühr aus dem eingegebenen Streitwert angezeigt.

RVG-Gebühr gem. § 13 RVG (1,0 - 1,2 - 1,3)

Hier wird die Höhe verschiedener Rechtsanwaltsgebühren zum eingegebenen Streitwert angezeigt.

Prozesskosten I. Instanz

Hier wird die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zum eingegebenen Streitwert angezeigt.

Prozesskosten II. Instanz

Hier wird die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der zweiten Instanz zum eingegebenen Streitwert angezeigt.

Kostenrisiko

Der Zeile Kostenrisiko  ist die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für zwei Instanzen zu entnehmen. Die Höhe ist von den getätigten Eingaben und von der Auswahl im Bereich oberhalb der Übersichtstabelle abhängig.

Funktionen in der Abschlussleiste

Weiter

pfeil rechts 2.png

Wechselt zur Quotentafel

Senden

Z Senden 3.png

Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief  - versendet werden.

E-Brief

Z E Brief 3.png

Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.

Clipboard

Z Clipboard 3.png

Die Daten der Übersichtstabelle werden in die Zwischenablage kopiert.

Drucken

Z Drucken 4.png

Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.

OK und Schließen

Z Ok 2.png

Speichern und beenden der Programmfunktion.

Abbruch und Schließen

Z Schließen 5.png

Verlassen der Programmfunktion.