Kostenrisiko: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Programmfunktion Kostenrisiko AltGr-D können Sie sich zu einem Streitwert und den anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Kostentafeln übersichtlich zeigen lassen, welche Kostenlast die Parteien
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[[Hauptseite]] > [[:Category:Gebühren|Gebühren]] > [[Kostenrisiko]]
in zwei Instanzen erwartet. Sie können sich das Kostenrisiko auf der Grundlage der BRAGO und auf der des RVG anzeigen lassen.
 
  
Nach Aufruf der Programmfunktion Kostenrisiko ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet. Um zur Übersicht Quotentafel
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{{Infobox_3
zu gelangen, klicken Sie auf weiter in der Menüleiste unten.
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| Bild =
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| Icon = Menüicon_Kostenrisiko.png
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| Bildunterschrift = Kostenrisiko
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| Video = https://www.ra-micro-doku.de/etv/clip.pl?id=1666
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| Kategorie = Berechnungen
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}}
  
Berechnungen-12
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==Allgemeines==
  
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[[Datei:Berechnungen Kostenrisiko neu.PNG|link=]]
  
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Mit der Programmfunktion [[Datei:Z_AltGr_D.png|link=]] kann das Kostenrisiko für alle drei Instanzen für die Parteien berechnet werden. Nach Aufruf ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet.
  
Funktionen:
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==Funktionen im Bearbeitungsbereich==
  
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====<u>Gegenstandswert&nbsp;/&nbsp;Streitwert</u>====
  
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Hier wird der Gegenstandswert&nbsp;/&nbsp;Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer&nbsp;als&nbsp;30&nbsp;Mio.&nbsp;Euro werden die Höchstgrenzen von&nbsp;§&nbsp;22&nbsp;II&nbsp;RVG&nbsp;und §&nbsp;39&nbsp;II&nbsp;GKG berücksichtigt.
  
Berechnungen-13
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====<u>Umsatzsteuer</u>====
  
BRAGO: Wählen Sie die Einstellung BRAGO, um die Kostenrisiko-Übersicht auf der Grundlage der BRAGO aufzurufen.
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Hier wird die Umsatzsteuer mit&nbsp;derzeit&nbsp;19&nbsp;Prozent angezeigt. Diese kann bei Bedarf verändert werden.
  
RVG: Wählen Sie die Einstellung RVG, um die Kostenrisiko-Übersicht auf der Grundlage der RVG aufzurufen.
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====<u>Anzahl Mandanten</u>====
  
PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung: Diese Einstellung wählen Sie,
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Sollen die Gebühren für mehrere Auftraggeber auf Mandantenseite berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
und es werden nur die gegnerischen Anwaltskosten (und diese als Regelgebühren) berechnet, da die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen werden.
 
  
Wert: Geben Sie in dieses Eingabefeld die Höhe des Streitwerts ein, für
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====<u>Anzahl Gegner</u>====
den Sie das Kostenrisiko berechnen möchten. Sie können einen bis zu neunstelligen Wert eingeben. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.
 
  
Auftraggeber: Sollen für eine Partei Gebühren für mehrere Auftraggeber berechnet werden, geben Sie die gewünschte Anzahl der Auftraggeber ein.Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.
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Hier kann die Anzahl der Gegner eingegeben werden.
  
Auftraggeber Gegenseite: Geben Sie hier die Anzahl der Auftraggeber der Gegenseite ein.
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====<u>Anzahl gegnerische Rechtsanwälte</u>====
  
Gerichtsgebühren 1. Inst. / 2. Inst.: In dieses Eingabefeld geben Sie die Anzahl der Gerichtsgebühren ein, welche Sie für die erste bzw. zweite Instanz Instanz berechnen lassen möchten. Zur Ermittlung der anfallenden Gerichtsgebühren sehen Sie in der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) nach. Sofern Sie hier keine Berechnungen vornehmen lassen möchten, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben
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Lassen sich mehrere Gegner jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten, kann hier die Anzahl der gegnerischen Rechtsanwälte eingetragen werden.
Sie eine 0 ein.
 
  
RA-Gebühren 1. Inst. / 2. Inst.: Geben Sie hier die Anzahl der Rechts-anwaltsgebühren ein, welche Sie für die 1. bzw. 2. Instanz berechnen lassen möchten. Sofern Sie nicht wünschen, dass hier Berechnungen vorgenommen werden, lassen Sie das Eingabefeld leer oder geben Sie
+
Bei einer ungleichen Anzahl von Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten, werden zunächst so lange Paarungen aus Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten gebildet, bis die gegnerischen Anwälte vollständig mit Gegnern belegt sind. Noch überzählige Gegner werden dem letzten gegnerischen Rechtsanwalt zugeschlagen. Für diesen werden die Gebühren entsprechend Nr.&nbsp;1008&nbsp;VV&nbsp;RVG erhöht.
eine 0 ein. Bei Eingabe von 2 RA-Gebühren wird von einer Verfahrensgebühr und einer Termingebühr mit den jeweiligen Quoten ausgegangen. Bei Eingabe von 3 RA-Gebühren in der 1. Instanz wird automatisch von der Einigungsgebühr als 3. Gebühr ausgegangen und die 2. Instanz deaktiviert.
 
  
Die eingegebene Anzahl gilt jeweils pro Partei! Das Programm verdoppelt also die Rechtsanwaltsgebühren.
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====<u>Mit&nbsp;1.&nbsp;Instanz</u>====
  
Berechnung mit Mehrwertsteuer: Wählen Sie Berechnung
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Hier kann die&nbsp;1.&nbsp;Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis zum Abschluss der&nbsp;1.&nbsp;Instanz berechnet wird.
inkl. Umsatzsteuer, wenn bei der Berechnung des Kostenrisikos die Umsatzsteuer berücksichtigt werden soll.
 
  
Mit außergerichtlichen Gebühren: Wählen Sie diese Einstellung, wenn
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====<u>Mit&nbsp;2.&nbsp;Instanz</u>====
bei der Berechnung des Kostenrisikos ebenfalls die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt werden sollen.
 
  
Mit Anwaltskosten Gegenseite: Falls in Verfahren ohne Anwaltszwang die Gegenseite (voraussichtlich) nicht anwaltlich vertreten sein wird, können Sie diese Einstellung deaktivieren. In diesem Fall werden in die Berechnung des Kostenrisikos keine RA-Gebühren der Gegenseite einbezogen.
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Hier kann zusätzlich zur&nbsp;1.&nbsp;Instanz die&nbsp;2.&nbsp;Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis&nbsp;zum&nbsp;Abschluss der&nbsp;2.&nbsp;Instanz berechnet wird. Es kann aber auch nur das Kostenrisiko für&nbsp;die&nbsp;2.&nbsp;Instanz berechnet werden, indem die&nbsp;1.&nbsp;Instanz deaktiviert wird.
  
Gegenseite Einzelvertretung: Diese Option ist nur aktiv, wenn bei Auftraggeber Gegenseite mehr als ein Auftraggeber eingetragen ist. Wählen Sie diese Option, wenn die Auftraggeber der Gegenseite nur durch einen Anwalt vertreten werden.
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====<u>Mit&nbsp;3.&nbsp;Instanz</u>====
  
§ 12 a ArbGG: Durch diese Option wird die Kostenverteilung
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Hier kann zusätzlich zur&nbsp;1. und&nbsp;2.&nbsp;Instanz die&nbsp;3.&nbsp;Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis&nbsp;zum&nbsp;Abschluss der&nbsp;3.&nbsp;Instanz berechnet wird. Es kann auch nur das Kostenrisiko für die&nbsp;3.&nbsp;Instanz berechnet werden, indem die&nbsp;1.&nbsp;und 2.&nbsp;Instanz deaktiviert werden.
gem. § 12 a ArbGG berechnet.
 
  
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====<u>Mit außergerichtlicher Vertretung</u>====
  
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Soll das Kostenrisiko unter Berücksichtigung auch der außergerichtlichen Vertretung berechnet werden, muss diese aktiviert werden.
  
Kostenrisiko-Übersicht:
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====<u>Mit&nbsp;Einigung</u>====
  
Berechnungen-14
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Wird in einem Verfahrensstadium eine Einigung erzielt, kann diese aktiviert und das Kostenrisiko hierfür berechnet werden. Die Einigungsgebühr wird immer für die höchste aktivierte Instanz berechnet.
  
Gebühr gem. § 3 GKG: In dieser Zeile können Sie die Höhe einer einfachen Gerichtsgebühr zum eingegebenen Streitwert einsehen.
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====<u>Geschäftsgebühr 2300&nbsp;VV&nbsp;RVG</u>====
  
Gebühr gem. § 13 RVG: In dieser Zeile können Sie die Höhe verschiedener Rechtsanwaltsgebühren zum eingegebenen Streitwert sehen.
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Weicht die Geschäftsgebühr von der voreingestellten 1,3&nbsp;Gebühr ab, kann diese abweichende Gebühr hier eingetragen werden.
  
Prozesskosten I. Instanz: Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der ersten Instanz zum eingegebenen Streitwert.
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====<u>Einigungsgebühr 1000&nbsp;VV&nbsp;RVG</u>====
  
Prozesskosten II. Instanz: Hier sehen Sie die Verteilung des Prozesskostenrisikos in der zweiten Instanz zum eingegebenen Streitwert.
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Wird im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung eine Einigung erzielt, wird diese hier berechnet und angezeigt. Die Einigungsgebühr wird hier jedoch nur berechnet, wenn keine der Instanzen aktiviert ist.
  
Kostenrisiko: In der Zeile Kostenrisiko können Sie die Höhe der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für zwei Instanzen einsehen. Die Höhe ist von Ihren Eingaben und von Ihrer Auswahl im Bereich oberhalb der Übersichtstabelle abhängig.
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====<u>Auslagenpauschale 7002&nbsp;VV&nbsp;RVG</u>====
  
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Hier wird automatisch die auf die Geschäftsgebühr 2300&nbsp;VV&nbsp;RVG anfallende Auslagenpauschale angezeigt; diese kann auch mit einem anderen Betrag überschrieben werden.
  
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====<u>Umsatzsteuer 7008&nbsp;VV&nbsp;RVG</u>====
  
Abschlussleiste:
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Die auf die vorstehenden Beträge anfallende Umsatzsteuer wird in Höhe des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes berechnet.
  
weiter
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====<u>Summe außergerichtlich</u>====
Es öffnet sich die Quotentafel.
 
  
Senden
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Gesamtbetrag der vorstehenden außergerichtlichen Kosten inkl.&nbsp;Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Dieser Betrag fließt in den Betrag Gesamtkostenrisiko unterhalb der&nbsp;1.&nbsp;Instanz ein.
Sie können die Auswertung auch per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief - versenden. Zuvor müssen Sie unter D Dienstprogramme, Einstellungen, Allgemeine Grundeinstellungen, Karteikarte 1 Allgemein die Einstellung 1.19 RA-MICRO E-Postausgang alternativ zum E-Brief auch per Outlook wählen.
 
  
E-Brief
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====<u>Streitwert</u>====
Startet den E-Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.
 
  
Clipboard_alteVersion
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Hier kann ein vom Gegenstandswert&nbsp;/&nbsp;Streitwert des Kopfteils abweichender Streitwert eingegeben werden, für den die gerichtlichen Kosten berechnet werden sollen.
Hier kopieren Sie die Daten der Übersichtstabelle in die Zwischenablage.
 
  
Drucken_alteVersion
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====<u>Vergleichsmehrwert</u>====
Die Übersichtstabelle wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.
 
  
ok_alteVersion
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Im Fall einer Einigung über nicht rechtshängige Angelegenheiten kann hier der Vergleichsmehrwert eingetragen werden. Die Verfahrensgebühr für die Protokollierung einer Einigung sowie die weitere Einigungsgebühr wird dann in der höchsten aktiven Instanz berechnet.
Mit Klick auf OK bestätigen Sie und verlassen Sie die Programmfunktion.
 
  
Abbruch_alteVersion
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====<u>Eigene Anwaltskosten&nbsp;/&nbsp;Gegnerische Anwaltskosten</u>====
Hier verlassen Sie die Programmfunktion.
 
  
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Durch Anklicken der Pfeiltasten&nbsp;([[Datei:Berechnungen Kostenrisiko Pfeiltasten unten.png|link=]] und&nbsp;[[Datei:Berechnungen Kostenrisiko Pfeiltasten oben.png|link=]]) kann die Anzeige der Gebühren ein-&nbsp;bzw. ausgeklappt werden, wobei die manuell ausfüllbaren Felder stets angezeigt werden.
  
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====<u>Auslagen 7001, 7002 VV RVG</u>====
  
[[Category:Berechnungen]]
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Voreingestellt wird die Auslagenpauschale nach Ziffer 7002 VV RVG für Post- und Telekommunikation in&nbsp;Höhe&nbsp;von&nbsp;20,00&nbsp;EUR. Es können jedoch auch abweichend davon die tatsächlichen, höheren Entgelte für Post- und Telekommunikation eingetragen und bei der Berechnung des Kostenrisikos berücksichtigt werden.
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====<u>Sonstige Kosten 7000, 7003&nbsp;ff&nbsp;VV&nbsp;RVG</u>====
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Hier können sonstige Auslagen nach Teil&nbsp;7&nbsp;VV&nbsp;RVG für die Berechnung eingetragen werden.
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===<u>Weitere Kosten</u>===
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Hier können weitere Kosten wie z.B. Sachverständigenkosten für die Berechnung eingetragen werden.
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===<u>Quotentabelle</u>===
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[[Datei:Berechnungen Kostenrisiko button Quotentabelle.png|link=]]
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Wechselt zur [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Kostenrisiko_Quotentabelle Quotentabelle]
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==Funktionen in der Abschlussleiste==
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===E-Akte===
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[[Datei:Z_E_Akte.png|link=]]
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Die Daten der Übersichtstabelle werden in der E-Akte gespeichert.
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===Clipboard===
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[[Datei:Z_Clipboard_3.png|link=]]
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Die Daten der Übersichtstabelle werden in die Zwischenablage kopiert.
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===E-Mail===
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[[Datei:Z_Senden_3.png|link=]]
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Die Auswertung kann per&nbsp;E‑Mail - als Alternative zum&nbsp;''E-Brief''&#160;&#160;- versendet werden.
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===E-Brief===
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[[Datei:Z_E_Brief_3.png|link=]]
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Startet den [https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/E-Brief E‑Brief] und fügt die Berechnung als Anlage bei.
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===Drucken===
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[[Datei:Z_Drucken_4.png|link=]]
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Die Berechnung wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.
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===OK und Schließen===
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[[Datei:Z_Ok_2.png|link=]]
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Die Programmfunktion wird beendet.
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[[Category:Gebühren]]

Aktuelle Version vom 9. Januar 2024, 10:07 Uhr

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Kostenrisiko

Video: Kostenrisiko
Kategorie: Berechnungen
Support-Hotline: 030 43598 888
Support-Internetseite: https://www.ra-micro.de/support/

Allgemeines

Berechnungen Kostenrisiko neu.PNG

Mit der Programmfunktion Z AltGr D.png kann das Kostenrisiko für alle drei Instanzen für die Parteien berechnet werden. Nach Aufruf ist zunächst die Kostenrisiko-Übersicht eingeblendet.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Gegenstandswert / Streitwert

Hier wird der Gegenstandswert / Streitwert eingegeben, für den das Kostenrisiko berechnet werden soll. Bei Eingabe von Streitwerten größer als 30 Mio. Euro werden die Höchstgrenzen von § 22 II RVG und § 39 II GKG berücksichtigt.

Umsatzsteuer

Hier wird die Umsatzsteuer mit derzeit 19 Prozent angezeigt. Diese kann bei Bedarf verändert werden.

Anzahl Mandanten

Sollen die Gebühren für mehrere Auftraggeber auf Mandantenseite berechnet werden, ist hier die entsprechende Anzahl einzugeben. Die Anzahl der Auftraggeber bezieht sich nur auf eine beteiligte Seite.

Anzahl Gegner

Hier kann die Anzahl der Gegner eingegeben werden.

Anzahl gegnerische Rechtsanwälte

Lassen sich mehrere Gegner jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten, kann hier die Anzahl der gegnerischen Rechtsanwälte eingetragen werden.

Bei einer ungleichen Anzahl von Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten, werden zunächst so lange Paarungen aus Gegnern und gegnerischen Rechtsanwälten gebildet, bis die gegnerischen Anwälte vollständig mit Gegnern belegt sind. Noch überzählige Gegner werden dem letzten gegnerischen Rechtsanwalt zugeschlagen. Für diesen werden die Gebühren entsprechend Nr. 1008 VV RVG erhöht.

Mit 1. Instanz

Hier kann die 1. Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis zum Abschluss der 1. Instanz berechnet wird.

Mit 2. Instanz

Hier kann zusätzlich zur 1. Instanz die 2. Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis zum Abschluss der 2. Instanz berechnet wird. Es kann aber auch nur das Kostenrisiko für die 2. Instanz berechnet werden, indem die 1. Instanz deaktiviert wird.

Mit 3. Instanz

Hier kann zusätzlich zur 1. und 2. Instanz die 3. Instanz aktiviert werden, sodass das Kostenrisiko bis zum Abschluss der 3. Instanz berechnet wird. Es kann auch nur das Kostenrisiko für die 3. Instanz berechnet werden, indem die 1. und 2. Instanz deaktiviert werden.

Mit außergerichtlicher Vertretung

Soll das Kostenrisiko unter Berücksichtigung auch der außergerichtlichen Vertretung berechnet werden, muss diese aktiviert werden.

Mit Einigung

Wird in einem Verfahrensstadium eine Einigung erzielt, kann diese aktiviert und das Kostenrisiko hierfür berechnet werden. Die Einigungsgebühr wird immer für die höchste aktivierte Instanz berechnet.

Geschäftsgebühr 2300 VV RVG

Weicht die Geschäftsgebühr von der voreingestellten 1,3 Gebühr ab, kann diese abweichende Gebühr hier eingetragen werden.

Einigungsgebühr 1000 VV RVG

Wird im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung eine Einigung erzielt, wird diese hier berechnet und angezeigt. Die Einigungsgebühr wird hier jedoch nur berechnet, wenn keine der Instanzen aktiviert ist.

Auslagenpauschale 7002 VV RVG

Hier wird automatisch die auf die Geschäftsgebühr 2300 VV RVG anfallende Auslagenpauschale angezeigt; diese kann auch mit einem anderen Betrag überschrieben werden.

Umsatzsteuer 7008 VV RVG

Die auf die vorstehenden Beträge anfallende Umsatzsteuer wird in Höhe des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes berechnet.

Summe außergerichtlich

Gesamtbetrag der vorstehenden außergerichtlichen Kosten inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Dieser Betrag fließt in den Betrag Gesamtkostenrisiko unterhalb der 1. Instanz ein.

Streitwert

Hier kann ein vom Gegenstandswert / Streitwert des Kopfteils abweichender Streitwert eingegeben werden, für den die gerichtlichen Kosten berechnet werden sollen.

Vergleichsmehrwert

Im Fall einer Einigung über nicht rechtshängige Angelegenheiten kann hier der Vergleichsmehrwert eingetragen werden. Die Verfahrensgebühr für die Protokollierung einer Einigung sowie die weitere Einigungsgebühr wird dann in der höchsten aktiven Instanz berechnet.

Eigene Anwaltskosten / Gegnerische Anwaltskosten

Durch Anklicken der Pfeiltasten (Berechnungen Kostenrisiko Pfeiltasten unten.png und Berechnungen Kostenrisiko Pfeiltasten oben.png) kann die Anzeige der Gebühren ein- bzw. ausgeklappt werden, wobei die manuell ausfüllbaren Felder stets angezeigt werden.

Auslagen 7001, 7002 VV RVG

Voreingestellt wird die Auslagenpauschale nach Ziffer 7002 VV RVG für Post- und Telekommunikation in Höhe von 20,00 EUR. Es können jedoch auch abweichend davon die tatsächlichen, höheren Entgelte für Post- und Telekommunikation eingetragen und bei der Berechnung des Kostenrisikos berücksichtigt werden.

Sonstige Kosten 7000, 7003 ff VV RVG

Hier können sonstige Auslagen nach Teil 7 VV RVG für die Berechnung eingetragen werden.

Weitere Kosten

Hier können weitere Kosten wie z.B. Sachverständigenkosten für die Berechnung eingetragen werden.

Quotentabelle

Berechnungen Kostenrisiko button Quotentabelle.png

Wechselt zur Quotentabelle

Funktionen in der Abschlussleiste

E-Akte

Z E Akte.png

Die Daten der Übersichtstabelle werden in der E-Akte gespeichert.

Clipboard

Z Clipboard 3.png

Die Daten der Übersichtstabelle werden in die Zwischenablage kopiert.

E-Mail

Z Senden 3.png

Die Auswertung kann per E‑Mail - als Alternative zum E-Brief  - versendet werden.

E-Brief

Z E Brief 3.png

Startet den E‑Brief und fügt die Berechnung als Anlage bei.

Drucken

Z Drucken 4.png

Die Berechnung wird gedruckt. Als Drucker wird der in der Windows Systemsteuerung als Standard definierte Drucker verwendet.

OK und Schließen

Z Ok 2.png

Die Programmfunktion wird beendet.